--- name: beweisbedarf-und-belege-erfassen description: "Erfasst pro Tatbestandsmerkmal den Beweisbedarf: Beweismittel-Katalog (Urkunden, Zeugen, Sachverständige, Augenschein, Parteivernehmung), Belege hochladen, Tatsachenbehauptung eintragen oder 'beweise ich spaeter'-Markierung setzen. Strukturiertes Beweis-Tracking nach §§ 355-484 ZPO im Subsumtions..." --- # Beweisbedarf und Belege erfassen ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Triage zu Beginn — kläre vor der Beweiserfassung 1. In welchem Verfahren wird Beweis geführt? (ZPO / VwGO / StPO / SGG / FamFG) 2. Welche Partei trägt die Beweislast für das TBM? (Anspruchsteller oder Gegenseite) 3. Ist die Tatsache streitig — oder unstreitig/offenkundig (§ 291 ZPO)? 4. Liegt bereits ein Beweisbeschluss (§ 359 ZPO) vor? 5. Besteht Gefahr im Verzug? → Antrag auf Sicherung des Beweises §§ 485-494a ZPO prüfen ## Zentrale Normen - §§ 355-484 ZPO — Beweisaufnahme allgemein - § 286 ZPO — Freie Beweiswürdigung; volle richterliche Überzeugung erforderlich - § 287 ZPO — Schadensschätzung bei Ausschluss anderer Beweismittel - §§ 415 ff. ZPO — Urkundsbeweis (öffentliche und private Urkunden) - §§ 373 ff. ZPO — Zeugenbeweis - §§ 402 ff. ZPO — Sachverständigenbeweis - §§ 371 ff. ZPO — Augenschein und elektronische Dokumente - §§ 445-455 ZPO — Parteivernehmung (subsidiär) - §§ 485-494a ZPO — Selbständiges Beweisverfahren ## Aktuelle Rechtsprechung - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ## Beweismittel-Katalog (ZPO) | Beweismittel | § ZPO | Typische Nachweise | |-------------|-------|-------------------| | Urkundsbeweis | §§ 415 ff. ZPO | Vertrag, Rechnung, E-Mail, Bescheid, Quittung, Protokoll | | Zeugenbeweis | §§ 373 ff. ZPO | Personen, die den TBM-relevanten Vorgang erlebt haben | | Sachverständigenbeweis | §§ 402 ff. ZPO | Technische, medizinische, buchhalterische Fragen | | Augenschein | §§ 371 ff. ZPO | Besichtigung von Sachen, Orten, digitalen Inhalten | | Parteivernehmung | §§ 445 ff. ZPO | Nur subsidiär; Nutzer als Partei | | Elektronische Beweismittel | § 371 Abs. 1 S. 2 ZPO | Screenshots, Metadaten, Logs — Echtheit muss dargelegt werden | Im Verwaltungs- und Strafverfahren gelten die jeweiligen Verfahrensordnungen (VwGO, StPO); das System passt den Katalog an. ## Schritt-für-Schritt-Vorgehen pro TBM Das System geht jedes TBM der Reihe nach durch und fragt: 1. **Tatsachenbehauptung:** Was behauptet der Nutzer für dieses TBM? (Freitext-Eingabe) 2. **Beweislast:** Wer muss beweisen? — Grundsatz: Wer einen Anspruch geltend macht, trägt die Beweislast für dessen Voraussetzungen; Gegenseite für Einwendungen/Einreden. 3. **Beleg vorhanden?** Der Nutzer kann angeben: - (A) Beleg liegt vor (Dokument, Foto, Screenshot) → Hochladen oder Benennen - (B) Zeuge bekannt → Name und Erreichbarkeit notieren - (C) Tatsache behaupte ich; Beleg beschaffe ich später → Markierung "offen" - (D) Keine Tatsache vorhanden für dieses TBM → TBM als nicht erfüllt markieren 4. **Sekundäre Darlegungslast:** Liegt ein Fall vor, in dem der Gegner näherliegende Informationen hat? → Verweis auf BGH-Rechtsprechung zur sekundären Darlegungslast 5. **Beweiswert-Hinweis:** Das System gibt einen groben Hinweis auf den typischen Beweiswert des genannten Beweismittels (z.B. öffentliche Urkunde: voller Beweis § 415 ZPO; Privaturkunde: § 416 ZPO begrenzt). ## Entscheidungsbaum Beweisführung ``` Ist die Tatsache streitig? ├─ Nein → unstreitig oder offenkundig → kein Beweismittel nötig └─ Ja → Beweislast bestimmen ├─ Kläger trägt Last → Beweismittel aus Katalog wählen │ ├─ Urkunde verfügbar? → Urkundsbeweis §§ 415 ff. ZPO │ ├─ Zeuge vorhanden? → Zeugenbeweis §§ 373 ff. ZPO │ ├─ Technische Frage? → Sachverständiger §§ 402 ff. ZPO │ └─ Kein direktes Beweismittel? → Anscheinsbeweis prüfen └─ Beklagter trägt Last → Einwand/Einrede belegen ``` ## Besondere Konstellationen ### Anscheinsbeweis (prima facie) Bei typischem Geschehensablauf greift der Anscheinsbeweis (z.B. Auffahrunfall → Abstandsmangel). Der Gegner muss den typischen Ablauf erschüttern durch Darlegung atypischer Umstände. ### Elektronische Dokumente E-Mails, Screenshots und PDFs sind Beweismittel, aber ihre Echtheit kann bestritten werden. Das System empfiehlt: - Metadaten sichern (Datum, Absender, Header) - Zeitnahe Sicherung und Archivierung - Ggf. Datenschutz-Aspekte bei personenbezogenen Drittdaten beachten ### Selbständiges Beweisverfahren (§§ 485-494a ZPO) Vor Klageerhebung oder wenn Beweis zu sichern ist: Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens. Voraussetzung: Antragsteller hat rechtliches Interesse an Feststellung (z.B. drohender Beweismittelverlust, Verjährungsgefahr). ### Zeugenbeweis Das System fragt nach vollständigem Namen und Adresse des Zeugen. Es weist darauf hin, dass das Gericht den Zeugen selbst lädt. ### Urkundsbeweis — Originale vs. Kopien Das System weist darauf hin, dass Originale stets vorzuziehen sind. Kopien können bestritten werden (§ 420 ZPO). ## Beweis-Tracking-Liste Am Ende der Beweiserfassung erstellt das System eine tabellarische Übersicht: | TBM | Behauptete Tatsache | Beweismittel | Beweislast | Status | |-----|--------------------|--------------|-----------|----| | [TBM 1] | [Nutzerangabe] | [Typ] | Kläger/Beklagter | vorhanden / offen / fehlt | | [TBM 2] | … | … | … | … | "Offen" markierte TBM werden als Risikopositionen der Klage / des Antrags ausgewiesen. ## Output-Template Beweisliste (Mandantenbrief-Auszug) **Adressat:** Mandant — Tonfall verständlich-erklärend ``` Sehr geehrte/r Frau/Herr [NAME], zur Vorbereitung des Verfahrens [AKTENZEICHEN] benötige ich folgende Unterlagen und Informationen: 1. [Beweismittel zu TBM 1] — bitte bis [DATUM] einreichen 2. [Zeuge zu TBM 2] — Name und Anschrift: [...] 3. [Noch offen / wird durch Gegenseite beizubringen] Bitte beachten Sie: Ohne diese Nachweise kann ich den Anspruch auf [RECHTSVERLETZUNG] nicht mit der erforderlichen Sicherheit belegen. Mit freundlichen Grüßen [KANZLEI] ``` --- Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen und der vom Nutzer gewählten Norm. Falsche Normwahl oder falsche Sachverhaltsdarstellung kann das gesamte Ergebnis entwerten. ## Normen und Rechtsprechung ### Kuratierte Normen-Bibliothek - Art. 267 AEUV - § 70 VwG - § 74 VwG - § 93 BVerfGG - § 40 VwG - § 2 StGB - § 21 OWiG - § 22 AGG - § 13 GVG - § 71 GVG - § 80 VwG - § 2 ArbGG ### Leitentscheidungen - BGH VI ZR 188/17 - BGH VI ZR 26/21 - BGH VI ZR 290/18