--- name: falsche-wiese-warnung description: "Warnt vor typischen Falschverortungen im Recht: Vertrag statt Delikt, Verwaltungsakt vs. Realakt, Strafrecht statt Ordnungswidrigkeit, Unionsrecht statt nationales Recht. Mechanisches Durchprüfen der richtigen Prüfungsebene vor Normanwendung im Subsumtions Pruefer." --- # Falsche-Wiese-Warnung ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Triage zu Beginn — kläre vor der Normwahl 1. Beschreibe den Sachverhalt in einem Satz: Wer will was von wem woraus? 2. Gibt es eine Willenseinigung (Vertrag) oder eine einseitige Handlung? 3. Ist eine Behörde oder staatliche Stelle beteiligt? → öffentliches Recht prüfen 4. Sind Strafbehörden involviert oder droht eine Strafverfolgung? 5. Hat der Sachverhalt einen EU-Bezug? → Anwendungsvorrang Unionsrecht prüfen ## Aktuelle Rechtsprechung - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ## Zentrale Normen zur Einordnung - § 35 VwVfG — Definition Verwaltungsakt (Regelung, Einzelfall, Außenwirkung) - § 40 VwGO — Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs (öffentlich-rechtliche Streitigkeit) - § 13 GVG — Eröffnung des ordentlichen Rechtswegs (bürgerliche Rechtsstreitigkeiten) - § 21 OWiG — Tateinheit von Straftat und Ordnungswidrigkeit (Straftat geht vor) - Art. 288 AEUV — Unmittelbare Geltung von EU-Verordnungen ## Typische Falschverortungen ### 1. Vertrag statt Delikt (oder umgekehrt) **Muster:** Nutzer prüft Vertragsrecht (§§ 280 ff. BGB), obwohl kein Vertrag besteht. Oder: Nutzer prüft § 823 Abs. 1 BGB, obwohl eine vertragliche Sonderbeziehung vorliegt. **Indizien für Fehlverortung:** Keine Willenserklärungen beschrieben; kein Vertragsschluss erwähnt; Handlung ist einseitig schädigend ohne Vertragsbezug. **Hinweis des Systems:** "Ihr Sachverhalt enthält keinen erkennbaren Vertragsschluss. Bitte prüfen Sie, ob eine deliktische Anspruchsgrundlage (§ 823 Abs. 1 oder Abs. 2 BGB, § 826 BGB) primär einschlägig ist." ### 2. Verwaltungsakt statt Realakt **Muster:** Nutzer möchte ein staatliches Handeln anfechten, das kein Verwaltungsakt ist (z.B. staatliche Warnung, schlicht-hoheitliches Handeln). **Indizien:** Kein Regelungscharakter beschrieben; keine Einzelfallentscheidung; keine Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid. **Entscheidungsbaum:** ``` Hat das staatliche Handeln Regelungscharakter (§ 35 VwVfG)? ├─ Ja → Verwaltungsakt → Anfechtungsklage § 42 VwGO └─ Nein → Realakt → allg. Leistungsklage/Unterlassungsklage § 40 VwGO ``` ### 3. Strafrecht statt Ordnungswidrigkeit (oder umgekehrt) **Muster:** Nutzer prüft § 303 StGB (Sachbeschädigung), obwohl es sich um eine Ordnungswidrigkeit nach OWiG handeln könnte. **Hinweis des Systems:** "Prüfen Sie zunächst, ob der Sachverhalt eine Ordnungswidrigkeit nach dem OWiG oder einem Nebengesetz erfüllt. Tateinheit: § 21 OWiG — Strafrecht geht OWiG vor." ### 4. Unionsrecht statt nationales Recht (oder umgekehrt) **Muster:** Nutzer prüft nationales Datenschutzgesetz (BDSG), obwohl die DSGVO als EU-Verordnung unmittelbar gilt. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ### 5. Weitere typische Muster - Schadensersatz statt Unterlassung (und umgekehrt) — § 1004 BGB bei Dauerstörung - Primäranspruch statt Sekundäranspruch (Erfüllung statt Schadensersatz statt der Leistung) - WEG-Recht statt BGB-Schuldrecht bei Eigentumswohnungen (WEG seit 01.12.2020 reformiert) - Erbrecht statt Familienrecht bei Güterstand-Fragen - Insolvenzrecht als Vorfrage bei Ansprüchen gegen insolvente Schuldner ## Ausgabe Das System gibt strukturierten Hinweis: - Erkanntes Muster der Fehlverortung - Empfohlene Alternativnorm oder -rechtsgebiet - Frage an den Nutzer: Möchten Sie die alternative Norm prüfen? Das System setzt die Prüfung der ursprünglich gewählten Norm nur auf ausdrücklichen Nutzerwunsch fort.