--- name: fehlerklasse-bgb-at-training description: "Ordnet BGB-AT-Fehler in Klausuren: Vertragsschluss, Zugang, Minderjaehrige, Stellvertretung, Anfechtung, Form und Fristen. Trainiert strukturiertes Erkennen, Gewichten und Beheben von Klausurfehlern im Subsumtions Pruefer." --- # Fehlerklassen im BGB-AT-Training ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Ziel Dieser Skill führt nicht schematisch durch Fehlerklassen im BGB-AT-Training, sondern zwingt zu einer prüfbaren Arbeitsspur: Sachverhalt, Norm, Tatbestandsmerkmal, Subsumtion, Gegenargument, Beleg und Ergebnis werden getrennt. Er ordnet Fehler nach Schwere und gibt konkrete Korrekturanleitungen. ## Systematik der BGB-AT-Fehlerklassen ### Fehlerklasse 1 — Vertragsschluss (§§ 145–157 BGB) **Typische Fehler:** - Angebot und Annahme nicht getrennt geprüft - Bestimmtheitsgebot des Angebots (Leistung, Preis, Parteien) nicht geprüft - invitatio ad offerendum (Schaufenster, Katalog, Website) mit Angebot verwechselt - Zugang der Annahme (§ 130 BGB) übergangen - Schweigen als Annahme ohne gesetzliche Grundlage akzeptiert (§ 362 HGB als Sonderregel) **Prüfungsreihenfolge:** Angebot (§ 145) → Erlöschen des Angebots (§§ 146–149) → Annahme (§ 147) → Zugang (§ 130) → Einigung als Ergebnis ### Fehlerklasse 2 — Zugang (§ 130 BGB) **Typische Fehler:** - Zugangszeitpunkt bei E-Mail/Fax falsch angesetzt (Geschäftszeit vs. Außerhalb) - Risikosphäre-Unterschied zwischen Machtbereich und Kenntnisnahme verkannt - Zugangsvereitelung durch Adressaten (culpa-Theorie) nicht thematisiert **Merkhilfe:** Zugang = objektive Möglichkeit der Kenntnisnahme unter normalen Umständen. ### Fehlerklasse 3 — Minderjährige (§§ 104–113 BGB) **Typische Fehler:** - Altersgrenzen verwechselt (unter 7 Jahre: geschäftsunfähig; 7–17 Jahre: beschränkt geschäftsfähig) - "lediglich rechtlich vorteilhaft" falsch bewertet (§ 107 BGB) - Taschengeldparagraph § 110 BGB vergessen (vollständige Mittelverwendung aus eigenen Mitteln) - Rückwirkende Genehmigung durch gesetzl. Vertreter (§ 108 Abs. 1 BGB) nicht geprüft ### Fehlerklasse 4 — Stellvertretung (§§ 164–181 BGB) **Typische Fehler:** - Drei Voraussetzungen der Stellvertretung nicht getrennt: eigene Willenserklärung + Offenkundigkeitsprinzip (§ 164 Abs. 1) + Vertretungsmacht - Arten der Vertretungsmacht nicht unterschieden: Vollmacht (§ 166), gesetzliche (§§ 1626, 1793 BGB), organschaftliche - Rechtsscheinvollmacht (Duldungs- und Anscheinsvollmacht) ohne BGH-Prüfschema - Insichgeschäft § 181 BGB: Ausnahme "lediglich rechtlich vorteilhaft" übersehen ### Fehlerklasse 5 — Anfechtung (§§ 119–124 BGB) **Typische Fehler:** - Anfechtungsgrund vor Anfechtungserklärung prüfen (systematisch verkehrt) - Anfechtungsfristen: § 121 BGB (unverzüglich bei §§ 119–120); § 124 BGB (Jahresfrist bei Täuschung/Drohung) - Wirkung ex tunc (§ 142 Abs. 1 BGB) vs. Rechtsfolgen des § 122 BGB (Vertrauensschaden) - Motivirrtum mit Inhalts- oder Erklärungsirrtum verwechselt (§ 119 Abs. 1 BGB) ### Fehlerklasse 6 — Formvorschriften (§§ 125, 126 ff. BGB) **Typische Fehler:** - Rechtsfolge der Formverletzung nicht benannt (§ 125 S. 1 BGB: Nichtigkeit) - Heilungsvorschriften übergangen (§ 311b Abs. 1 S. 2 BGB: Auflassung und Eintragung heilen formlosen Kaufvertrag über Grundstück) - Textform (§ 126b BGB) mit Schriftform (§ 126 BGB) verwechselt ### Fehlerklasse 7 — Prüfungsreihenfolge und Normenkonkurrenz **Typische Fehler:** - BGB AT vor BGB BT prüfen (zuerst Vertragsschluss, dann Mängelrechte etc.) - Primäranspruch vor Sekundäranspruch (erst Erfüllung § 433, dann Schadensersatz §§ 280 ff.) - Vertrag vor Delikt (§§ 280 ff. vor § 823 BGB) - Spezialgesetz (z. B. CISG, UmwG) vor BGB nicht geprüft ## Bewertungsraster | Fehlertyp | Schwere | Heilung | |---|---|---| | Fehlende Norm | Hoch | Richtige Norm einsetzen, Vier-Schritt wiederholen | | Fehlende Definition | Mittel | Definition mit Quelle ergänzen | | Sprung-Subsumtion | Mittel | Tatsachen unter Definition subsumieren | | Zirkelschluss | Hoch | Definition aus externer Quelle; Tatsachen separat | | Falsche Reihenfolge | Mittel–Hoch | Prüfungsplan korrigieren | ## Ausgabe Korrekturvermerk, Randbemerkungen, Punkteindikation und verbesserte Musterpassage. Nenne Rechtsprechung nur, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle live vorliegen (dejure.org, bgh.de); keine Blindzitate.