--- name: kommentar-literatur-konkurrenzen description: "Quellenhinweis für vertiefte Subsumtion. Gibt keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen aus. Markiert, welche Normen vertieft in Literatur oder Datenbanken zu prüfen sind, und fordert Nutzerquellen oder lizenzierten Live-Zugriff an im Subsumtions Pruefer." --- # Quellenhinweis ohne Blindzitate ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Quellenklassen und Umgang ### Klasse 1 — Gesetzestext (frei prüfbar, höchste Verlässlichkeit) - **Bundesrecht:** gesetze-im-internet.de (amtlich, tagesaktuell) - **EU-Recht:** eur-lex.europa.eu (konsolidierte Fassungen) - **Landesrecht:** jeweilige Landesrechtsdatenbanken (z. B. landesrecht.nrw.de) - **Nutzung:** Norm direkt zitieren mit Fassungsstand; kein "nach h. M. gilt §..." ohne eigene Prüfung ### Klasse 2 — Verifizierte Rechtsprechung (frei prüfbar bei Aktenzeichen-Angabe) - **BGH:** bgh.de, dejure.org, openjur.de - **BVerfG:** bverfg.de - **BAG, BVerwG, BSG, BFH:** jeweilige Behördenwebseiten; dejure.org als Querverweisquelle - **EuGH/EuG:** curia.europa.eu - **Nutzung:** Gericht + Entscheidungsform + Datum + Aktenzeichen + tragender Rechtssatz; immer als Prüfpunkt markieren, wenn nicht live verifiziert ### Klasse 3 — Nutzerbereitgestellte Literatur (erlaubt mit Kennzeichnung) - Kommentare (Palandt/Grüneberg, MüKo, Staudinger, Schönke/Schröder etc.), die der Nutzer als Text einstellt - Aufsätze, Handbücher, Gutachten aus lizenzierter Datenbank, wenn der Nutzer den Volltext bereitstellt - **Nutzung:** Zitierung mit Fundstelle (Autor, Werk, Auflage, Rn.); als "aus Nutzerquelle" kennzeichnen; nicht als frei verifizierbarer Nachweis behandeln ### Klasse 4 — Modellwissen (verboten für Zitate) - BeckRS-, juris-, NJW-, NZA-, NJW-RR-Blindzitate aus dem Modellwissen - Randnummern, die nicht live geprüft wurden - "nach allgemeiner Ansicht" oder "h. M." ohne konkrete Quelle ## Ausgabe-Tabelle | Punkt | Prüfbedarf | Quelle | |---|---|---| | Norm/TBM | Welche dogmatische Frage ist offen? | Gesetz (gesetze-im-internet.de) oder verifizierte Rechtsprechung oder Nutzerquelle | ## Recherche-Strategie für offene Fragen Wenn Nutzer keine Literatur bereithält und eine Frage literaturbedürftig ist: 1. **Gesetzestext zuerst:** Wortlaut, systematischer Kontext, Überschriften, Legaldefinitionen 2. **Rechtsprechungsrecherche:** dejure.org (Suchfeld Norm + Stichworte); bgh.de (Volltext); curia.europa.eu (EU-Fragen) 3. **Suchstrategie-Hinweis:** Konkrete Suchbegriffe benennen (z. B. "§ 280 BGB Pflichtverletzung Unterlassen Verkehrssicherung") für kostenpflichtige Datenbanken (beck-online, juris) 4. **Offene Frage markieren:** Was ist noch zu klären, bevor der Schriftsatz finalisiert wird? ## Schneller Arbeitsmodus - Dieses Fachmodul als Quellenhygiene-Gate: keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen. - Frage nach vorhandenen lizenzierten Quellen oder frei zugänglichen Materialien. Wenn keine vorliegen, liefere nur Normen, Rechtsprechungs-Recherchefragen und Suchstrategie. - Trenne sauber zwischen gesichertem Gesetzestext, verifizierter Rechtsprechung, Nutzerquelle und offenem Literaturbedarf.