--- name: norm-zerlegen-mandantenbrief description: "Zerlegt eine Norm systematisch in ihre Tatbestandsmerkmale (TBM): geschriebene und ungeschriebene Merkmale, Definitionen aus h.M. und Rechtsprechung, Prüfungsreihenfolge. Grundlage für den Vier-Schritt der Subsumtion je TBM im Subsumtions Pruefer." --- # Norm zerlegen in Tatbestandsmerkmale ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Triage zu Beginn — kläre vor der TBM-Zerlegung 1. Welche Norm soll zerlegt werden? (Vollzitat mit Paragraph, Absatz, Satz, Nummer) 2. Vertragsrecht, Delikt, Strafrecht, öffentliches Recht? → Prüfungsschema variiert 3. Enthält die Norm Verweisungen (i.V.m. einer anderen Norm)? → Kettenverweisung entfalten 4. Sind ungeschriebene Tatbestandsmerkmale einschlägig (Verkehrspflichten, soziale Adäquanz)? 5. Gibt es Normen im EU-Recht, die die nationale Norm verdrängen oder überlagern? ## Zentrale Methodik ### Schritt 1 — Normtext lesen und gliedern Das System liest den Normtext und unterteilt in: - **Tatbestand** (Voraussetzungen, die vorliegen müssen) - **Rechtsfolge** (was bei Vorliegen des Tatbestands gilt) - **Ausnahmen / Gegenausnahmen** (soweit in der Norm selbst geregelt) ### Schritt 2 — TBM-Liste erstellen **Beispiel § 823 Abs. 1 BGB:** 1. Handlung oder Unterlassen 2. Verletzung eines der geschützten Rechtsgüter (Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum oder sonstiges Recht) 3. Widerrechtlichkeit (Rechtswidrigkeitsindiz bei Rechtsgutsverletzung; Rechtfertigungsgründe ausschließen) 4. Verschulden (Vorsatz oder Fahrlässigkeit § 276 BGB) 5. Schaden (Vermögensdifferenz; Differenzhypothese) 6. Kausalität: haftungsbegründend und haftungsausfüllend **Beispiel § 433 Abs. 1 BGB (Kaufvertrag — Verkäuferpflicht):** 1. Wirksamer Kaufvertrag (§§ 145 ff. BGB: Angebot und Annahme) 2. Fälligkeit des Anspruchs (§§ 271 ff. BGB) 3. Nicht erfüllt (§ 362 BGB: noch keine Erfüllung) ### Schritt 3 — Definitionen aus h.M. und Rechtsprechung ## Quellen für Definitionen und Methodik - **Normtext zuerst:** Wortlaut, Satzstruktur, Verweisungen, Ausnahmen und Rechtsfolge sichtbar zerlegen. - **Gesetzesmaterialien und Systematik:** Bei offenen Begriffen fachliche Einordnung, Stellung im Gesetz und Zweck der Norm heranziehen. - **Kommentare und Lehrbücher:** Definitionen nur mit Fundstelle übernehmen; abweichende Ansichten als solche kennzeichnen. - **Rechtsprechung zur konkreten Norm:** Nur Entscheidungen zitieren, die das jeweilige Tatbestandsmerkmal wirklich behandeln. Keine abstrakten Methodenzitate erfinden. - **EU-Recht:** Bei unionsrechtlich geprägten Begriffen prüfen, ob autonome Auslegung des Unionsrechts Vorrang vor nationalen Definitionen hat. ## Definitionen ausgewählter TBM - **"Handlung":** jedes menschliche Verhalten, das vom Willen beherrschbar ist; Reflex und vis absoluta scheiden aus - **"Fahrlässigkeit":** Außerachtlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt (§ 276 Abs. 2 BGB); objektiver Sorgfaltsmaßstab - **"Schaden":** Differenz zwischen tatsächlichem und hypothetischem Vermögenszustand ohne das schädigende Ereignis (Differenzhypothese, § 249 BGB) - **"Verschulden" im Vertragsrecht:** § 280 Abs. 1 S. 2 BGB — Vermutung des Vertretenmüssens; Schuldner muss Exkulpation führen ### Schritt 4 — Ungeschriebene TBM Das System weist auf judikativ entwickelte ungeschriebene Merkmale hin (z.B. bei § 823 Abs. 1 BGB: Verkehrspflichten als ungeschriebenes Pflichtengebot). Details in Skill `ungeschriebene-merkmale-judikatur`. ### Schritt 5 — Prüfungsreihenfolge nach Normentyp | Normentyp | Prüfungsreihenfolge | |-----------|-------------------| | Anspruchsgrundlage | Entstehung → Erlöschen → Durchsetzbarkeit | | Straftatbestand | TB obj. + subj. → Rechtswidrigkeit → Schuld | | Grundrechtsprüfung | Schutzbereich → Eingriff → Rechtfertigung | | Verwaltungsakt | Zuständigkeit → Form → Inhalt → Verhältnismäßigkeit | ### Schritt 6 — Übergabe an Subsumtion Nach der TBM-Liste übergibt das System je TBM an den Skill `subsumtion-obersatz-definition-untersatz-ergebnis`. ## Besonderheiten bei Unionsrecht Bei EU-Normen benennt das System zusätzlich: - Erwägungsgründe (ErwGr) als Auslegungshilfe - EuGH-Leitentscheidungen zur Normauslegung - Unterschied zwischen autonomer unionsrechtlicher Auslegung und mitgliedstaatlichem Ermessen