--- name: output-antrag-beschwerde-klageschrift description: "Erzeugt Tenor-Bausteine, Rubrum und formale Mindestanforderungen für Antrag, Beschwerde und Klageschrift nach ZPO, VwGO, SGG, FGO und BVerfGG. Gibt Pflichtangaben, Fristen und Einreichungshinweise. Kein anwaltlicher Schriftsatz ohne anwaltliche Prüfung." --- # Output: Antrag, Beschwerde, Klageschrift ## Klageschrift nach ZPO (§ 253 ZPO) ### Pflichtinhalt (§ 253 Abs. 2 ZPO) 1. **Rubrum:** Bezeichnung der Parteien (vollständiger Name, Anschrift), gesetzliche Vertreter, Prozessbevollmächtigte 2. **Gericht:** Zuständiges Gericht (Amtsgericht oder Landgericht nach Streitwert § 23 / § 71 GVG; örtliche Zuständigkeit §§ 12 ff. ZPO) 3. **Bestimmter Klageantrag** (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO): vollstreckungsfähig formuliert 4. **Klagebegründung:** Sachverhalt, Anspruchsgrundlage, Beweisangebote ### Tenor-Bausteine **Zahlungsklage:** "Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR [Betrag] nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozent über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem [Datum] zu zahlen." **Unterlassungsklage:** "Der Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, [genaue Handlung zu beschreiben]. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird dem Beklagten ein Ordnungsgeld bis zu EUR 250000, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, angedroht." **Feststellungsklage:** "Es wird festgestellt, dass zwischen den Parteien ein [Rechtsverhältnis] besteht / nicht besteht." ## Verwaltungsgerichtliche Klage (VwGO) ### Anfechtungsklage (§ 42 Abs. 1 Alt. 1 VwGO) **Pflichtinhalt:** - Bezeichnung des angefochtenen Verwaltungsakts (Bescheid mit Datum und Aktenzeichen) - Widerspruchsbescheid (soweit erforderlich) - Klagefrist: 1 Monat nach Zustellung des Widerspruchsbescheids (§ 74 Abs. 1 VwGO) **Tenor:** "Der Bescheid des [Behörde] vom [Datum], Az. [X], und der Widerspruchsbescheid vom [Datum] werden aufgehoben." ### Verpflichtungsklage (§ 42 Abs. 1 Alt. 2 VwGO) **Tenor:** "Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger [Verwaltungsakt] zu erteilen / zu bewilligen." ## Beschwerde an das BVerfG (§ 90 BVerfGG) **Formale Mindestanforderungen:** - Beschwerdebefugnis: Grundrechtsträger, unmittelbar und gegenwärtig betroffen - Beschwerdegegner: Öffentliche Gewalt (Gesetz, Gerichtsentscheidung, VA) - Rechtswegerschöpfung (§ 90 Abs. 2 S. 1 BVerfGG): alle Rechtsmittel ausgeschöpft - Frist: 1 Monat nach Zustellung der letztinstanzlichen Entscheidung (§ 93 Abs. 1 BVerfGG) - Gerügtes Grundrecht mit Artikel benennen - Substantiierte Begründung der Grundrechtsverletzung ## Widerspruch (VwGO / SGB) **Frist:** 1 Monat ab Bekanntgabe des Verwaltungsakts (§ 70 VwGO; § 84 SGG). **Form:** Schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde. Keine besondere Form sonst. **Mindestinhalt:** Bezeichnung des Bescheids, Erklärung des Widerspruchs, Begründung (empfohlen, nicht zwingend). ## Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden) Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu pruefen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist **eine** moegliche Form — nicht die einzige. | Konstellation | Empfohlener Weg | |---|---| | Standard — Formale Dokumentbausteine generieren für Antrag Beschwerde oder Klageschrift | Ausgabe nach Schema; Bausteine unten | | Variante A — Nur Tenor-Baustein noetig kein vollstaendiges Dokument | Nur Tenor generieren; Sachverhalt und Begruendung separat | | Variante B — Verwaltungsrecht statt Zivilrecht andere Anforderungen | VwGO-Variante des Templates verwenden | | Variante C — Dokument soll durch KI-Kennzeichnungspflicht versehen werden | Kennzeichnungs-Skill parallel; Baustein erganzen | Wenn die Mandantenkonstellation **nicht** ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen. ## Ausgabe Das System erzeugt: - Vollständiges Rubrum - Antrag / Tenor (vollstreckungsfähig) - Begründungsentwurf nach Vier-Schritt-Schema - Beweismittelverzeichnis - Hinweis auf Einreichungsfristen und -stellen --- Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen und der vom Nutzer gewählten Norm. Falsche Normwahl oder falsche Sachverhaltsdarstellung kann das gesamte Ergebnis entwerten. --- vor Versand klaeren --- 1. Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Durchsetzung des Anspruchs / Vergleich / Reputationsschutz / schnelle Loesung] 2. Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestforderung / Zeitrahmen / Formerfordernis] 3. Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgesprach / Einigung vor Fristablauf] Schlussabsatz Variante A (kooperativ): Wir regen eine guetliche Einigung an und stehen für ein klaerenden Gesprach zur Verfuegung. Eine einvernehmliche Loesung erspart beiden Seiten Zeit und Kosten. Schlussabsatz Variante B (formal-streng): Eine aussergerichtliche Einigung kommt nur in Betracht wenn die Gegenseite innerhalb von [X] Tagen einen akzeptablen Vorschlag unterbreitet. Anderenfalls werden wir alle rechtlichen Schritte einleiten.