--- name: rechtsberatung-internationaler-bezug-und-schnittstellen description: "Rechtsberatung: Internationaler Bezug und Schnittstellen im Subsumtions Pruefer." --- # Rechtsberatung: Internationaler Bezug und Schnittstellen ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Abgrenzung: Welches Recht gilt? ### Kollisionsrecht — Schritt für Schritt **Schritt 1 — EU-Kollisionsrecht prüfen (Vorrang vor EGBGB)** | Sachverhalt | Anwendbares Kollisionsrecht | |---|---| | Vertragliche Schuldverhältnisse | Rom I-VO (VO 593/2008) | | Außervertragliche Schuldverhältnisse (Delikt, Bereicherung) | Rom II-VO (VO 864/2007) | | Unterhalt | EuUntVO (VO 4/2009) | | Erbrecht | EuErbVO (VO 650/2012) | | Ehegüterrecht | EuGüVO (VO 2016/1103) | | Insolvenz | EuInsVO (VO 2015/848) | **Schritt 2 — EGBGB subsidiär** Wenn kein EU-Kollisionsrecht greift: EGBGB (Art. 3 ff.) für Personen- und Familienrecht, Sachenrecht, ggf. Deliktsrecht außerhalb Rom II-VO. ### Anwendbares Recht nach Rom I-VO (Verträge) - Freie Rechtswahl (Art. 3 Rom I-VO): Parteien können anwendbares Recht wählen; Grenzen: zwingendes Recht des Aufenthaltsstaates (Art. 6 Rom I-VO für Verbraucher) - Ohne Rechtswahl (Art. 4 Rom I-VO): Recht des charakteristischen Leistungserbringers (z. B. Verkäufer, Dienstleister) - Verbraucherverträge (Art. 6 Rom I-VO): Recht des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers; zwingende Mindeststandards ## Internationale Zuständigkeit ### EuGVVO (VO 1215/2012) — innerhalb EU/EWR - Allgemeiner Gerichtsstand: Wohnsitz des Beklagten (Art. 4) - Besonderer Gerichtsstand Vertragserfüllung (Art. 7 Nr. 1): Erfüllungsort - Verbraucherschutz (Art. 17–19): Verbraucher klagt am Wohnsitz - Ausschließliche Zuständigkeit (Art. 24): Grundstücke, Gesellschaften, Register ### Drittstaaten (außerhalb EU) - Brüssel I nicht anwendbar; nationale ZPO-Regeln (§§ 12 ff. ZPO) oder Staatsverträge - Haager Übereinkommensrecht: HZÜ, HGÜ (Gerichtsstandsübereinkommen von 2005) - Schiedsgerichtsbarkeit: New Yorker Übereinkommen 1958 (Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche) ## Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile ### Innerhalb EU: EuGVVO - Art. 36 ff. EuGVVO: Automatische Anerkennung; keine gesonderte Anerkennung nötig - Art. 39 ff. EuGVVO: Vollstreckbarerklärung nach nationalem Recht ### Außerhalb EU - §§ 328, 722, 723 ZPO: Anerkennung ausländischer Urteile; Verbürgung der Gegenseitigkeit; Ordre-public-Kontrolle - Vollstreckungsklage (§ 722 ZPO) vor deutschem Gericht ## DSGVO-Schnittstellen (international) - Art. 3 DSGVO: Anwendungsbereich bei Niederlassung in der EU oder Angebot/Monitoring von EU-Bürgern - Art. 44 ff. DSGVO: Drittstaatenübermittlung; Angemessenheitsbeschluss, SCC (Standardvertragsklauseln) - Live-Check: Aktuellen Angemessenheitsbeschluss für das Zielland prüfen (edpb.europa.eu; datenschutz.de) ## Einstieg Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern: 1. Welche Staatsangehörigkeiten, Wohnsitze oder Niederlassungen der Parteien sind beteiligt? 2. Wo wurde der Vertrag abgeschlossen? Wo soll Leistung erbracht werden? 3. Gibt es eine Rechtswahlklausel oder Schiedsklausel? 4. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch? 5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein oder Mandantenbrief? ## Arbeitsworkflow 1. **Fallbild bilden:** Parteien, Staatsangehörigkeiten, Wohnsitze, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen. 2. **Rechtsrahmen setzen:** Kollisionsrecht, Zuständigkeit, Fristen, Formfragen prüfen. 3. **Prüfpunkte abarbeiten:** Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Vollstreckung, Drittstaatenproblematik trennen. 4. **Risiko bewerten:** Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und Alternativwegen. 5. **Anschluss bauen:** Passende weitere Skills vorschlagen (z. B. eu-vorabentscheidung-pruefen, spezial-europarecht-fristen-form-und-zuständigkeit).