--- name: rechtsfolge-bestimmen-einreden-interaktiver description: "Bestimmt die Rechtsfolge nach erfolgreicher Subsumtion: Anspruchsinhalt, Hoehe, Tenor, Verwaltungsakt-Inhalt, Strafmass-Rahmen. Unterscheidet Primaeranspruch, Sekundaeranspruch und Nebenansprüche. Gibt Berechnungshinweise für Schadensersatz und Vertragsstrafen im Subsumtions Pruefer." --- # Rechtsfolge bestimmen ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Triage zu Beginn — kläre vor der Rechtsfolgenbestimmung 1. Ist der Tatbestand vollständig positiv subsumiert und sind Einwendungen/Einreden geprüft? 2. Handelt es sich um Primäranspruch (Erfüllung) oder Sekundäranspruch (Schadensersatz)? 3. Sind Nebenansprüche (Verzugszinsen, Anwaltskosten, Kosten) geltend zu machen? 4. Ist der Schaden berechenbar oder wird Schätzung nach § 287 ZPO erforderlich? 5. Ist die Rechtsfolge vollstreckungsfähig? (Tenor bestimmt genug für Vollstreckung) ## Zentrale Normen - § 249 BGB — Naturalrestitution als Grundform des Schadensersatzes - § 249 Abs. 2 BGB — Geldersatz bei Körperverletzung/Sachbeschädigung - § 252 BGB — Entgangener Gewinn - § 253 Abs. 2 BGB — Schmerzensgeld (immaterieller Schaden) - § 288 BGB — Verzugszinsen (5 Prozentpunkte über Basiszinssatz; B2B: 9 Prozentpunkte) - § 339 BGB — Vertragsstrafe; § 343 BGB — richterliche Herabsetzung - §§ 704 ff. ZPO — Vollstreckungsvoraussetzungen (Titel, Klausel, Zustellung) ## Aktuelle Rechtsprechung - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ## Kategorien von Rechtsfolgen ### Zivilrecht — Erfüllungsansprüche (Primär) - Zahlung einer bestimmten Geldsumme (Hauptforderung) - Herausgabe einer Sache (§ 985 BGB) - Unterlassung einer Handlung (§ 1004 BGB; §§ 8 ff. UWG) - Beseitigung einer Beeinträchtigung - Vornahme einer Handlung (Leistungsurteil nach § 894 ZPO) ### Zivilrecht — Schadensersatz (Sekundär) **Grundregel:** Naturalrestitution (§ 249 Abs. 1 BGB) — Herstellung des Zustands ohne das schädigende Ereignis. **Schadensberechnung:** - Differenzhypothese: Vergleich hypothetischer Zustand ohne Ereignis vs. tatsächlicher Zustand - Entgangener Gewinn (§ 252 BGB): Wahrscheinlichkeit nach gewöhnlichem Verlauf - Schmerzensgeld (§ 253 Abs. 2 BGB): nur bei Körper-, Gesundheits-, Freiheits- oder sexueller Selbstbestimmungsverletzung; Bemessung nach Schwere der Verletzung, Dauer der Beeinträchtigung und Verschuldensgrad ### Vertragsstrafe § 339 BGB: Verwirkung bei Pflichtverletzung; Höhe nach Vereinbarung. Das System prüft: - Vertragsstrafe vereinbart? - Verwirkt (Pflichtverletzung nachgewiesen)? - Nach § 343 BGB herabzusetzen? (richterliche Herabsetzung bei grobem Missverhältnis zum tatsächlichen Schaden) ### Nebenansprüche - Verzugszinsen § 288 BGB: 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz (Verbraucher); 9 Prozentpunkte über Basiszinssatz (B2B) - Prozesskosten (§ 91 ZPO): Unterlieger trägt; Berechnung nach GKG und RVG - Rechtsanwaltskosten als Verzugsschaden: bei Beauftragung eines Anwalts nach Verzugseintritt (§§ 280/286 BGB) ### Verwaltungsrecht — Verwaltungsakt-Inhalt Das System beschreibt den Tenor eines Verwaltungsakts: - Belastender VA (Gebot, Verbot, Nebenbestimmungen): Prüfung von Bestimmtheit § 37 VwVfG und Verhältnismäßigkeit - Begünstigender VA (Genehmigung, Zulassung): Prüfung von Auflagen und Bedingungen ### Strafrecht — Strafrahmen Das System nennt den gesetzlichen Strafrahmen (Mindest- und Höchststrafe nach StGB) und weist auf strafzumessungsrelevante Umstände hin (§ 46 StGB). Es gibt keine Prognose für das konkrete Strafmaß. ## Entscheidungsbaum Rechtsfolge ``` Tatbestand erfüllt → Rechtsfolge bestimmen ├─ Primäranspruch (Erfüllung): § 433/280 BGB → Zahlung / Herausgabe / Unterlassung │ └─ Noch nicht erfüllt? → Klage auf Erfüllung ├─ Sekundäranspruch (SE): § 249 BGB → Naturalrestitution │ ├─ Körperverletzung/Sachbeschädigung? → § 249 Abs. 2 BGB Geldersatz möglich │ └─ Immaterielle Schäden? → § 253 Abs. 2 BGB Schmerzensgeld └─ Nebenansprüche: Verzugszinsen § 288 BGB + RK als SE ```