--- name: subsumtions-rewrite-klausurton description: "Schreibt falsche oder lueckenhafte Subsumtionen in einen knappen juristischen Klausurton um, ohne neue Tatsachen zu erfinden. Vier-Schritt-Schema: Obersatz, Definition, Subsumtion, Ergebnis je Tatbestandsmerkmal im Subsumtions Pruefer." --- # Subsumtion im Klausurton neu schreiben ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Ziel Dieser Skill schreibt fehlerhafte oder lückenhafte Subsumtionen in sauberen juristischen Klausurton um. Er fügt keine neuen Tatsachen hinzu und erfindet keine Belege. Er korrigiert Obersatz, Definition, Subsumtion und Ergebnis — je Tatbestandsmerkmal getrennt. ## Klausurton: Stilregeln ### Gutachtenstil (Standard für Klausur und Hausarbeit) | Element | Stilregel | Beispiel | |---|---|---| | Obersatz | Konjunktiv; Anspruchsfrage | "A könnte gegen B einen Anspruch auf Zahlung von EUR X aus § 433 Abs. 2 BGB haben." | | Definition | Abstrakt, ohne Bezug auf konkreten Fall; mit Quellenhinweis | "Unter einer Sache iSd § 90 BGB versteht man jeden körperlichen Gegenstand." | | Subsumtion | Tatsachen des Falles unter Definition halten | "Hier ist der Pkw ein körperlicher Gegenstand und damit eine Sache iSd § 90 BGB." | | Zwischenergebnis | Indikativ; klar | "Dieses Tatbestandsmerkmal ist erfüllt." | | Gesamtergebnis | Indikativ; klar | "A hat gegen B einen Anspruch aus § 433 Abs. 2 BGB." | ### Urteilsstil (für Schriftsatz und Bescheid) - Ergebnis steht am Anfang: "Die Klage ist begründet." - Begründung folgt deduktiv: "Denn A hat gegen B einen Anspruch aus § 433 Abs. 2 BGB, weil ..." - Kein Konjunktiv im Einstieg ## Typische Rewrite-Muster ### Fehler 1: Sprung-Subsumtion → Rewrite **Vor:** "§ 433 Abs. 2 BGB: Der Kaufpreis ist zu zahlen. Hier ist er noch nicht gezahlt." **Nach:** "Nach § 433 Abs. 2 BGB ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen. Kaufpreis ist die im Kaufvertrag als Gegenleistung vereinbarte Geldsumme. Hier haben A und B im Kaufvertrag v. TT.MM.JJJJ einen Kaufpreis von EUR X vereinbart. Dieser ist nach Anlage K1 noch nicht bezahlt worden. Die Zahlungspflicht besteht daher." ### Fehler 2: Zirkelschluss → Rewrite **Vor:** "Eine Pflichtverletzung liegt vor, weil B seine Pflichten verletzt hat." **Nach:** "Eine Pflichtverletzung iSd § 280 Abs. 1 BGB ist jedes objektive Abweichen vom geschuldeten Verhalten. B schuldete nach dem Werkvertrag die Herstellung eines mangelfreien Werks (§ 631 Abs. 1 BGB). Die Lieferung erfolgte laut Abnahmeprotokoll (Anlage K2) mit Rissen in der Fassade. Dies weicht vom geschuldeten mangelfreien Zustand ab. Eine Pflichtverletzung liegt vor." ### Fehler 3: Konjunktiv im Schluss → Rewrite **Vor:** "Das Tatbestandsmerkmal könnte vorliegen." **Nach:** "Das Tatbestandsmerkmal liegt vor." oder "Das Tatbestandsmerkmal liegt nicht vor, weil [Begründung]." ### Fehler 4: Definition aus dem Sachverhalt → Rewrite **Vor:** "Vereinbart" im Sinne der Parteienabsprache heißt, dass A und B das vereinbart haben. **Nach:** "Vereinbart" iSd § 145 BGB setzt voraus, dass ein Angebot auf Abschluss eines Vertrags und eine Annahme vorliegen (§§ 145, 147 BGB). ... ## Rewrite-Workflow 1. **Fehlerdiagnose:** Obersatz, Definition, Subsumtion, Ergebnis je TBM markieren (vorhanden / fehlt / falsch). 2. **Priorität setzen:** Welcher Fehler ist am schwersten? (Sprung-Subsumtion, Zirkelschluss, falscher Stil) 3. **Rewrite:** Je TBM: Obersatz → Definition (mit Norm; Quelle als Prüfpunkt) → Tatsachen aus dem Sachverhalt → Zwischenergebnis. 4. **Stilkontrolle:** Konjunktiv im Obersatz? Indikativ im Zwischenergebnis? Tatsachen aus der Akte? 5. **Quellenkontrolle:** Jede Definition auf Norm oder (als Prüfpunkt) auf BGH-Linie gestützt? ## Quellen-Disziplin beim Rewrite - Normtext aus gesetze-im-internet.de: live prüfen und exakt zitieren - Rechtsprechungs-Definitionen: als Prüfpunkt markieren ("nach BGH [live zu prüfen unter dejure.org / bgh.de]") - Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen ## Ausgabe Vollständige Rewrite-Passage je TBM; davor kurzer Fehlerhinweis ("Fehler: Sprung-Subsumtion → jetzt korrigiert"). Rechtsprechung nur mit live verifizierbarem Aktenzeichen.