--- name: kaltstart-triage description: "Kaltstart für deutsches und EU-Urheberrecht: sortiert Werk, Rechte, Nutzung, KI, Software, Musik, Schranken, Fristen, Beweise und passende Anschluss-Skills." --- # Urheberrecht DE/EU Kaltstart und Routing ## Aktenstart statt Formularstart Wenn zu **Kaltstart Triage** bereits Unterlagen, ein Ordner, ein ZIP, ein PDF-Buendel, E-Mails, Screenshots, Tabellen oder Entwuerfe vorliegen, lies diese zuerst aus. Bilde fuer **Urheberrecht De Eu** eine Arbeitshypothese zu Beteiligten, Rolle des Nutzers, Verfahrensstand, Fristen, Betrags-/Datumslogik, Belegen und naechstem sinnvollen Output. Frage nicht routinemaessig nach Angaben, die sich aus der Akte ergeben. Starte dann mit einer knappen Rueckmeldung: ```text Ich habe aus der Akte vorlaeufig erkannt: [...] Unsicher sind noch: [...] Als naechsten Schritt schlage ich vor: [...] ``` Stelle danach hoechstens drei Rueckfragen und nur zu echten Luecken oder Widerspruechen. Wenn keine Akte vorliegt, bitte zuerst um Upload der wichtigsten Unterlagen statt ein langes Interview zu beginnen. ## Wofür dieser Arbeitsgang da ist Dieser Skill hilft bei führt vom ersten Dokument oder Satz in die richtige Prüfspur, ohne vorschnell Schutzfähigkeit oder Verletzung zu behaupten. Er arbeitet nicht mit Bauchgefühl, sondern baut die Prüfung aus Gegenstand, menschlichem Beitrag, Rechtekette, Nutzungshandlung, Schranke, Beweis und gewünschtem Output auf. ## Sofortstart 1. Rolle klären: Anspruchsteller, Verteidigung, Verlag, Label, Plattform, Softwarehaus, Agentur, Kanzlei oder interne Rechtsabteilung. 2. Gegenstand fixieren: Werk, Aufnahme, Code, Datenbank, Promptlog, KI-Output, Vertrag, Plattformpost oder konkrete Nutzung. 3. Beweise anfordern: Originaldateien, Zeitstempel, Versionen, Metadaten, Verträge, Rechteübertragungen, Screenshots, Plattformmeldungen und Zahlungs-/Nutzungsdaten. 4. Ergebnisformat wählen: kurzes Memo, Risikoampel, Abmahnungsantwort, Lizenzklausel, Schriftsatzkern, Vergleichsvorschlag oder Dokumentationspaket. ## Rechtsquellen und Anker - UrhG §§ 1, 2, 7, 15 ff., 31 ff., 44a ff., 69a ff., 85 ff., 97 ff. - InfoSoc-RL 2001/29/EG - DSM-RL 2019/790 - Software-RL 2009/24/EG - KI-VO Art. 53 für GPAI-Urheberrechtspflichten Vor einer belastbaren Ausgabe werden Gesetzesfassungen und tragende Rechtsprechung live oder anhand einer vom Nutzer bereitgestellten Quelle verifiziert. Keine BeckRS-, Juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate. ## Leitfragen - Wer fragt: Urheber, Verlag, Label, Plattform, Nutzer, KI-Anbieter, Softwarehaus oder Gegner? - Geht es um Schutzfähigkeit, Rechtekette, Nutzungserlaubnis, Schranke, Abmahnung, Beweis oder Vertragsgestaltung? - Welches Material liegt vor: Text, Musik, Tonaufnahme, Code, Promptlog, Lizenz, Screenshot, Vertrag, Metadaten? - Welche Frist, Veröffentlichung, Plattformmaßnahme oder Verhandlung läuft? ## Prüflogik | Schritt | Arbeit | | --- | --- | | 1 Gegenstand | Konkrete Form, Datei, Fassung, Ausschnitt oder Nutzung benennen. | | 2 Schutz | Schutzfähigkeit, Leistungsschutz oder fehlenden Schutz sauber begründen. | | 3 Rechtekette | Urheber, Miturheber, Arbeitgeber, Verlag, Label, Plattform und Unterlizenzen trennen. | | 4 Nutzung | Vervielfältigung, öffentliche Zugänglichmachung, Bearbeitung, Verbreitung, Aufführung oder Training konkretisieren. | | 5 Schranke/Einwilligung | Lizenz, gesetzliche Schranke, Pastiche, Zitat, TDM, Unterricht, Forschung oder Plattformprozess prüfen. | | 6 Beweis und Risiko | Was ist belegt, was nur behauptet, was fehlt, was ist prozessual oder taktisch dringend? | | 7 Output | Ergebnis so formulieren, dass es direkt weiterverwendbar ist. | ## Typische Outputs - Routing-Memo mit 3 bis 7 Anschluss-Skills - Dokumenten- und Beweisnachforderung - Risikoampel und nächster belastbarer Arbeitsschritt ## Qualitätsfilter - Keine Blindzitate. Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und freier Quelle. - Keine pauschale Aussage, KI-Output sei immer oder nie geschützt. Menschlichen Beitrag konkret prüfen. - Unsichere Wertungen werden als unsicher markiert und mit den fehlenden Tatsachen verbunden. - Bei Musik, KI und Software werden technische Begriffe nur verwendet, wenn sie für die Rechtsfolge etwas tragen. ## Anschluss-Skills Nach diesem Skill passen häufig `werkhoehe-schoepfungshoehe`, `nutzungsrechte-lizenzkette`, `beweisforensik-versionen`, `redteam-halluzinationsschutz` und `output-builder-urheberrecht`. Bei Musikfällen zusätzlich `musikwerk-melodie-harmonie-rhythmus`, `soundaufnahme-tontraeger` und `sampling-pastiche-remix`. Bei KI-Fällen zusätzlich `ki-output-menschlicher-beitrag`, `ki-training-tdm-optout` und `ki-act-gpai-copyright`. ## Normen & Rechtsprechung Konkret zu prüfen: - § 2 UrhG (geschützte Werke) - § 7 UrhG (Urheber) - §§ 15-24 UrhG (Verwertungsrechte) - § 97 UrhG (Unterlassung, Schadensersatz) - RL (EU) 2019/790 (DSM-RL)