--- name: ki-output-menschlicher-beitrag description: "Prueft, ob KI-unterstuetzte Ergebnisse urheberrechtlich geschuetzt sein koennen und welcher menschliche Beitrag konkret nachweisbar ist." --- # KI-Output und menschlicher Beitrag ## Fachkern: KI-Output und menschlicher Beitrag - **Normen-/Quellenanker:** UrhG, DSM-RL, InfoSoc-RL, Datenbank-RL, BGB/AGB, GeschGehG, KI-/Text-und-Data-Mining-Regeln, EU-/internationaler Rechtebezug. - **Entscheidende Weiche:** Werk, Schutzfähigkeit, Rechtekette, Nutzungshandlung, Schranke, Vergütung, Auskunft/Unterlassung/Schadensersatz und Beweis sichern. - **Arbeitsprodukt:** Erzeuge eine konkrete Prüf- oder Entscheidungsmatrix mit Norm, Tatbestand, Beleg, Einwand, Risikoampel und nächstem Schritt; Anschluss-Skills nur bei echter Vertiefung nennen. ## Wofür dieser Arbeitsgang da ist Dieser Skill hilft bei ersetzt die pauschale KI-Debatte durch eine Beweisprüfung von Prompt, Auswahl, Arrangement, Nachbearbeitung und Endfassung. Er arbeitet nicht mit Bauchgefühl, sondern baut die Prüfung aus Gegenstand, menschlichem Beitrag, Rechtekette, Nutzungshandlung, Schranke, Beweis und gewünschtem Output auf. ## Sofortstart 1. Rolle klären: Anspruchsteller, Verteidigung, Verlag, Label, Plattform, Softwarehaus, Agentur, Kanzlei oder interne Rechtsabteilung. 2. Gegenstand fixieren: Werk, Aufnahme, Code, Datenbank, Promptlog, KI-Output, Vertrag, Plattformpost oder konkrete Nutzung. 3. Beweise anfordern: Originaldateien, Zeitstempel, Versionen, Metadaten, Verträge, Rechteübertragungen, Screenshots, Plattformmeldungen und Zahlungs-/Nutzungsdaten. 4. Ergebnisformat wählen: kurzes Memo, Risikoampel, Abmahnungsantwort, Lizenzklausel, Schriftsatzkern, Vergleichsvorschlag oder Dokumentationspaket. ## Rechtsquellen und Anker - § 2 Abs. 2 UrhG - § 7 UrhG - KI-VO Art. 53 - DSM-RL Art. 4 Vor einer belastbaren Ausgabe werden Gesetzesfassungen und tragende Rechtsprechung live oder anhand einer vom Nutzer bereitgestellten Quelle verifiziert. Keine BeckRS-, Juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate. ## Leitfragen - Wer hat welche schöpferischen Entscheidungen getroffen? - War das Ergebnis durch Tool, Prompt oder Zufall determiniert? - Welche Zwischenstände, Promptlogs, Edits, MIDI-Noten, Mixentscheidungen und Versionen gibt es? - Wird Schutz am Output, an Auswahl/Anordnung oder an späterer Bearbeitung beansprucht? ## Prüflogik | Schritt | Arbeit | | --- | --- | | 1 Gegenstand | Konkrete Form, Datei, Fassung, Ausschnitt oder Nutzung benennen. | | 2 Schutz | Schutzfähigkeit, Leistungsschutz oder fehlenden Schutz sauber begründen. | | 3 Rechtekette | Urheber, Miturheber, Arbeitgeber, Verlag, Label, Plattform und Unterlizenzen trennen. | | 4 Nutzung | Vervielfältigung, öffentliche Zugänglichmachung, Bearbeitung, Verbreitung, Aufführung oder Training konkretisieren. | | 5 Schranke/Einwilligung | Lizenz, gesetzliche Schranke, Pastiche, Zitat, TDM, Unterricht, Forschung oder Plattformprozess prüfen. | | 6 Beweis und Risiko | Was ist belegt, was nur behauptet, was fehlt, was ist prozessual oder taktisch dringend? | | 7 Output | Ergebnis so formulieren, dass es direkt weiterverwendbar ist. | ## Typische Outputs - KI-Schöpfungsbeitragsprotokoll - Beweislog mit Hashes und Versionen - Risikoformulierung für Vertrag, Verlag oder Plattform ## Qualitätsfilter - KI kann Werkzeug sein, ersetzt aber nicht die Prüfung des menschlichen Ausdrucks. - Urheberschaft natürlicher Personen und Rechte an Trainings-/Inputmaterial getrennt behandeln. - Unsichere Wertungen werden als unsicher markiert und mit den fehlenden Tatsachen verbunden. - Bei Musik, KI und Software werden technische Begriffe nur verwendet, wenn sie für die Rechtsfolge etwas tragen. ## Anschluss-Skills Nach diesem Skill passen häufig `werkhoehe-schoepfungshoehe`, `nutzungsrechte-lizenzkette`, `beweisforensik-versionen`, `redteam-halluzinationsschutz` und `output-builder-urheberrecht`. Bei Musikfällen zusätzlich `musikwerk-melodie-harmonie-rhythmus`, `soundaufnahme-tontraeger` und `sampling-pastiche-remix`. Bei KI-Fällen zusätzlich `ki-output-menschlicher-beitrag`, `ki-training-tdm-optout` und `ki-act-gpai-copyright`. ## Normen & Rechtsprechung Konkret zu prüfen: - § 7 UrhG (kein Urheber bei reinem KI-Output) - § 2 Abs. 2 UrhG