--- name: musikwerk-melodie-harmonie-rhythmus description: "Prueft Musikwerke: Melodie, Motiv, Harmonie, Rhythmus, Arrangement, Hookline, Soundidee und Grenze zwischen Werk, Stil und bloßer Klangfarbe im Urheberrecht De Eu." --- # Musikwerk, Melodie, Harmonie und Rhythmus ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Fachkern: Musikwerk, Melodie, Harmonie und Rhythmus - **Normen-/Quellenanker:** UrhG, DSM-RL, InfoSoc-RL, Datenbank-RL, BGB/AGB, GeschGehG, KI-/Text-und-Data-Mining-Regeln, EU-/internationaler Rechtebezug. - **Entscheidende Weiche:** Werk, Schutzfähigkeit, Rechtekette, Nutzungshandlung, Schranke, Vergütung, Auskunft/Unterlassung/Schadensersatz und Beweis sichern. - **Arbeitsprodukt:** Erzeuge eine konkrete Prüf- oder Entscheidungsmatrix mit Norm, Tatbestand, Beleg, Einwand, Risikoampel und nächstem Schritt; Anschluss-Skills nur bei echter Vertiefung nennen. ## Wofür dieser Arbeitsgang da ist Dieser Skill hilft bei macht Musik streitfähig prüfbar, ohne Musiktheorie und Urheberrecht zu vermischen. Er arbeitet nicht mit Bauchgefühl, sondern baut die Prüfung aus Gegenstand, menschlichem Beitrag, Rechtekette, Nutzungshandlung, Schranke, Beweis und gewünschtem Output auf. ## Sofortstart 1. Rolle klären: Anspruchsteller, Verteidigung, Verlag, Label, Plattform, Softwarehaus, Agentur, Kanzlei oder interne Rechtsabteilung. 2. Gegenstand fixieren: Werk, Aufnahme, Code, Datenbank, Promptlog, KI-Output, Vertrag, Plattformpost oder konkrete Nutzung. 3. Beweise anfordern: Originaldateien, Zeitstempel, Versionen, Metadaten, Verträge, Rechteübertragungen, Screenshots, Plattformmeldungen und Zahlungs-/Nutzungsdaten. 4. Ergebnisformat wählen: kurzes Memo, Risikoampel, Abmahnungsantwort, Lizenzklausel, Schriftsatzkern, Vergleichsvorschlag oder Dokumentationspaket. ## Rechtsquellen und Anker - § 2 Abs. 1 Nr. 2 UrhG - §§ 23, 24 UrhG a.F. nur historisch - § 85 UrhG Tonträgerhersteller - InfoSoc-RL Art. 2 und 3 Vor einer belastbaren Ausgabe werden Gesetzesfassungen und tragende Rechtsprechung live oder anhand einer vom Nutzer bereitgestellten Quelle verifiziert. Keine BeckRS-, Juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate. ## Leitfragen - Welche Notenfolge, Hook, Basslinie oder Struktur wird beansprucht? - Ist die Ähnlichkeit melodisch, rhythmisch, harmonisch, timbral oder nur atmosphärisch? - Welche Teile stammen von Komposition, Produktion, Sample oder KI-Tool? - Gibt es Noten, Stems, DAW-Projekte, ISRC, Split-Sheets und Versionen? ## Prüflogik | Schritt | Arbeit | | --- | --- | | 1 Gegenstand | Konkrete Form, Datei, Fassung, Ausschnitt oder Nutzung benennen. | | 2 Schutz | Schutzfähigkeit, Leistungsschutz oder fehlenden Schutz sauber begründen. | | 3 Rechtekette | Urheber, Miturheber, Arbeitgeber, Verlag, Label, Plattform und Unterlizenzen trennen. | | 4 Nutzung | Vervielfältigung, öffentliche Zugänglichmachung, Bearbeitung, Verbreitung, Aufführung oder Training konkretisieren. | | 5 Schranke/Einwilligung | Lizenz, gesetzliche Schranke, Pastiche, Zitat, TDM, Unterricht, Forschung oder Plattformprozess prüfen. | | 6 Beweis und Risiko | Was ist belegt, was nur behauptet, was fehlt, was ist prozessual oder taktisch dringend? | | 7 Output | Ergebnis so formulieren, dass es direkt weiterverwendbar ist. | ## Typische Outputs - Musikvergleichsmatrix - Belegliste für Sachverständige - Entwurf einer Rechte- und Anspruchsprüfung ## Qualitätsfilter - Tonträgerrecht und Musikwerkrecht nicht verwechseln. - Soundästhetik und Genre sind meist schwächer als konkrete Melodie oder Fixierung. - Unsichere Wertungen werden als unsicher markiert und mit den fehlenden Tatsachen verbunden. - Bei Musik, KI und Software werden technische Begriffe nur verwendet, wenn sie für die Rechtsfolge etwas tragen. ## Anschluss-Skills Nach diesem Skill passen häufig `werkhoehe-schoepfungshoehe`, `nutzungsrechte-lizenzkette`, `beweisforensik-versionen`, `redteam-halluzinationsschutz` und `output-builder-urheberrecht`. Bei Musikfällen zusätzlich `musikwerk-melodie-harmonie-rhythmus`, `soundaufnahme-tontraeger` und `sampling-pastiche-remix`. Bei KI-Fällen zusätzlich `ki-output-menschlicher-beitrag`, `ki-training-tdm-optout` und `ki-act-gpai-copyright`.