--- name: software-69a-computerprogramm description: "Prueft Software, Quellcode, Objektcode, GUI, API, Datenformat, Funktionalitaet, Interoperabilitaet und Dekompilierung im Urheberrecht De Eu." --- # Computerprogramm nach §§ 69a ff. UrhG ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Fachkern: Computerprogramm nach §§ 69a ff. UrhG - **Normen-/Quellenanker:** UrhG, DSM-RL, InfoSoc-RL, Datenbank-RL, BGB/AGB, GeschGehG, KI-/Text-und-Data-Mining-Regeln, EU-/internationaler Rechtebezug. - **Entscheidende Weiche:** Werk, Schutzfähigkeit, Rechtekette, Nutzungshandlung, Schranke, Vergütung, Auskunft/Unterlassung/Schadensersatz und Beweis sichern. - **Arbeitsprodukt:** Erzeuge eine konkrete Prüf- oder Entscheidungsmatrix mit Norm, Tatbestand, Beleg, Einwand, Risikoampel und nächstem Schritt; Anschluss-Skills nur bei echter Vertiefung nennen. ## Wofür dieser Arbeitsgang da ist Dieser Skill hilft bei trennt Programm-Ausdruck von Funktion, Schnittstelle, Idee und technischem Ergebnis. Er arbeitet nicht mit Bauchgefühl, sondern baut die Prüfung aus Gegenstand, menschlichem Beitrag, Rechtekette, Nutzungshandlung, Schranke, Beweis und gewünschtem Output auf. ## Sofortstart 1. Rolle klären: Anspruchsteller, Verteidigung, Verlag, Label, Plattform, Softwarehaus, Agentur, Kanzlei oder interne Rechtsabteilung. 2. Gegenstand fixieren: Werk, Aufnahme, Code, Datenbank, Promptlog, KI-Output, Vertrag, Plattformpost oder konkrete Nutzung. 3. Beweise anfordern: Originaldateien, Zeitstempel, Versionen, Metadaten, Verträge, Rechteübertragungen, Screenshots, Plattformmeldungen und Zahlungs-/Nutzungsdaten. 4. Ergebnisformat wählen: kurzes Memo, Risikoampel, Abmahnungsantwort, Lizenzklausel, Schriftsatzkern, Vergleichsvorschlag oder Dokumentationspaket. ## Rechtsquellen und Anker - §§ 69a bis 69g UrhG - Software-RL 2009/24/EG - EuGH C-393/09 BSA - EuGH C-406/10 SAS Institute Vor einer belastbaren Ausgabe werden Gesetzesfassungen und tragende Rechtsprechung live oder anhand einer vom Nutzer bereitgestellten Quelle verifiziert. Keine BeckRS-, Juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate. ## Leitfragen - Was ist geschützt: Code, Architektur, GUI, Dokumentation, Datenbank, Modellgewicht, Prompttemplate? - Wurde Code kopiert oder nur Funktionalität nachgebaut? - Sind Beobachten, Testen, Sicherungskopie oder Interoperabilität einschlägig? - Welche Lizenz, Open-Source-Pflichten und Arbeitnehmerurheberrechte gelten? ## Prüflogik | Schritt | Arbeit | | --- | --- | | 1 Gegenstand | Konkrete Form, Datei, Fassung, Ausschnitt oder Nutzung benennen. | | 2 Schutz | Schutzfähigkeit, Leistungsschutz oder fehlenden Schutz sauber begründen. | | 3 Rechtekette | Urheber, Miturheber, Arbeitgeber, Verlag, Label, Plattform und Unterlizenzen trennen. | | 4 Nutzung | Vervielfältigung, öffentliche Zugänglichmachung, Bearbeitung, Verbreitung, Aufführung oder Training konkretisieren. | | 5 Schranke/Einwilligung | Lizenz, gesetzliche Schranke, Pastiche, Zitat, TDM, Unterricht, Forschung oder Plattformprozess prüfen. | | 6 Beweis und Risiko | Was ist belegt, was nur behauptet, was fehlt, was ist prozessual oder taktisch dringend? | | 7 Output | Ergebnis so formulieren, dass es direkt weiterverwendbar ist. | ## Typische Outputs - Software-Schutzfähigkeitsmatrix - Infringement- und Open-Source-Check - Text für Abmahnung, Antwort oder Due Diligence ## Qualitätsfilter - Funktionalität, Programmiersprache und Dateiformat sind nicht automatisch Programm-Ausdruck. - GUI kann anders geschützt sein, aber nicht zwingend als Computerprogramm. - Unsichere Wertungen werden als unsicher markiert und mit den fehlenden Tatsachen verbunden. - Bei Musik, KI und Software werden technische Begriffe nur verwendet, wenn sie für die Rechtsfolge etwas tragen. ## Anschluss-Skills Nach diesem Skill passen häufig `werkhoehe-schoepfungshoehe`, `nutzungsrechte-lizenzkette`, `beweisforensik-versionen`, `redteam-halluzinationsschutz` und `output-builder-urheberrecht`. Bei Musikfällen zusätzlich `musikwerk-melodie-harmonie-rhythmus`, `soundaufnahme-tontraeger` und `sampling-pastiche-remix`. Bei KI-Fällen zusätzlich `ki-output-menschlicher-beitrag`, `ki-training-tdm-optout` und `ki-act-gpai-copyright`. ## Normen & Rechtsprechung Konkret zu prüfen: - § 2 UrhG (geschützte Werke) - § 7 UrhG (Urheber) - §§ 15-24 UrhG (Verwertungsrechte) - § 97 UrhG (Unterlassung, Schadensersatz) - RL (EU) 2019/790 (DSM-RL)