--- name: kostenentscheidung-bauen description: "Kostenentscheidung nach §§ 91 ff. ZPO erstellen: Richter muss Kostenquote und -grundentscheidung formulieren. Normen: § 91 ZPO (vollständiges Obsiegen), § 92 ZPO (teilweises Obsiegen), § 100 ZPO (mehrere Beklagte), § 101 ZPO (Streitgenossenschaft/Nebenintervenient), § 93 ZPO (sofortiges Anerkennt..." --- # Kostenentscheidung ## Triage zu Beginn 1. Wer hat in der Hauptsache gewonnen — vollständig oder teilweise? 2. Bei teilweisem Obsiegen: wie hoch sind die Streitwertanteile beider Parteien? 3. Sind mehrere Beklagte vorhanden — Gesamtschuldner (§ 100 Abs. 4 ZPO) oder anteilig (§ 100 Abs. 1 ZPO)? 4. Liegt sofortiges Anerkenntnis ohne Veranlassung vor (§ 93 ZPO — Kostenfolge für Kläger)? ## Aktuelle Rechtsprechung - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ## Zentrale Normen - § 91 ZPO — vollständige Kostentragung durch Unterliegenden - § 92 ZPO — Quotelung bei teilweisem Obsiegen - § 93 ZPO — sofortiges Anerkenntnis (Kosten für Kläger) - § 100 ZPO — mehrere Beklagte (anteilig oder gesamtschuldnerisch) - § 101 ZPO — Kosten bei Nebenintervention - § 3 ZPO — Streitwertschätzung ## Schritt-für-Schritt-Workflow 1. **Obsiegen/Unterliegen feststellen:** Welche Klageanträge wurden zugesprochen, welche abgewiesen? 2. **Streitwertanteile berechnen:** Zugesprochener Betrag / Gesamtstreitwert = Obsiegensquote Kläger. 3. **Regelfall § 91 ZPO:** Voller Sieg → Beklagter trägt alle Kosten. 4. **Teilsieg § 92 ZPO:** Quote berechnen und Kostenverteilung quotalisch. 5. **Sonderfälle prüfen:** § 93 ZPO (sofortiges Anerkenntnis), § 96 ZPO (Vergleich), § 101 ZPO (Nebenintervention). 6. **Formulierung wählen** (s. Beispiele oben). ## Output-Template **Adressat:** Urteil → Tenor (Ziff. 2) und Entscheidungsgründe — Tonfall: sachlich-juristisch ``` ## Kostenentscheidung **Tenor Ziff. 2:** "Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte." [Volles Obsiegen] "Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger [X] von hundert, die Beklagte [Y] von hundert." [Quotelung] **Begründung in Entscheidungsgründen:** Die Kostenentscheidung beruht auf § [91 / 92 Abs. 1] ZPO. Der Kläger hat in Höhe von [BETRAG] EUR obsiegt (zugesprochene Forderung) und ist in Höhe von [BETRAG] EUR unterlegen. Dies ergibt eine Obsiegensquote von [X] Prozent. ``` ## Grundregeln - Paragraf 91 ZPO - die unterlegene Partei traegt alle Kosten - Paragraf 92 ZPO - bei teilweisem Obsiegen Quote nach Streitwertverhältnis und Erfolg - Paragraf 93 ZPO - sofortiges Anerkenntnis ohne Veranlassung - Kläger traegt Kosten - Paragraf 96 ZPO - Vergleichsspezial - Paragraf 100 ZPO - mehrere unterlegene Streitgenossen - Paragraf 101 ZPO - Nebenintervention ## Quotenberechnung 1. Ausgangsstreitwert ermitteln 2. Tatsächliches Obsiegen / Unterliegen jeder Partei beziffern 3. Quoten bilden: Obsiegen Kläger / Streitwert = Verurteilungsquote Beklagter 4. Gegenrechnung: gegenseitige Anteile bei Widerklage / Drittwiderklage ## Formulierung - "Die Kosten des Rechtsstreits traegt die Beklagte." - "Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger einhundertacht von hundert und die Beklagte zweiundneunzig von hundert." - Bei mehreren Beklagten: "Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner." - Bei Widerklage: getrennte Quoten für Klage und Widerklage möglich ## Streitwert Streitwertbeschluss separat oder im Tenor. Pflicht zur Begründung bei Abweichung vom Klagantrag.