--- name: red-team-qualitygate description: "Red-Team-Qualitygate: erklärt prüft Ergebnis auf Fristenfehler, Zuständigkeitsfehler, Scheinpräzision und Ton in einfacher, aber richtiger Sprache; sortiert Dokumente, Fristen, Risiken und nächste Schritte ohne unnötige Preisgabe persönlicher Daten." --- # Red-Team-Qualitygate ## Fachkern: Red-Team-Qualitygate - **Normen-/Quellenanker:** BGB-Verbraucherrecht, VwVfG/VwGO, ZPO/Mahnverfahren, SGB-Schnittstellen, Datenschutz, Widerruf, Gewährleistung, Fristen und Zuständigkeit. - **Entscheidende Weiche:** Dokument zuerst verstehen: Rolle, Frist, Anspruch, Behörde/Gegner, Belege, Risiko der freiwilligen Auskunft und nächster sicherer Schritt. - **Arbeitsprodukt:** Erzeuge eine konkrete Prüf- oder Entscheidungsmatrix mit Norm, Tatbestand, Beleg, Einwand, Risikoampel und nächstem Schritt; Anschluss-Skills nur bei echter Vertiefung nennen. ## Kaltstart in fünf Schritten 1. Rolle und Ziel klären: Wer handelt, wer ist betroffen, welches Ergebnis wird gebraucht? 2. Frist, Zuständigkeit, Verfahrensstand und irreversible Risiken markieren. 3. Vorliegende Dokumente, Beweise, Zahlen, Aktenzeichen, Bescheide oder Beschlüsse erfassen. 4. Unsichere Tatsachen als offen markieren und nicht durch Modellwissen ersetzen. 5. Einen Minimalpfad anbieten: Was muss heute passieren, was kann später vertieft werden? ## Prüf- und Arbeitslogik - **Normenanker:** BGB Kauf- und Werkvertragsrecht, Verbraucherrecht, VSBG, ZPO-Mahnverfahren, PAngV, DDG und einschlägige EU-Regeln live prüfen - **Tatsachenarbeit:** sichere Tatsachen, streitige Tatsachen, fehlende Unterlagen und Beweisprobleme trennen. - **Verfahrensarbeit:** Zuständigkeit, Form, Frist, Anhörung, Akteneinsicht, Dokumentationspflicht und Rechtsbehelf prüfen. - **Gegenansicht:** eine ernsthafte Gegenposition formulieren und sagen, wie man sie entkräftet oder akzeptiert. - **Praxisentscheidung:** nicht nur prüfen, sondern eine handhabbare nächste Handlung vorschlagen. ## Normenanker Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt: - `§ 13 BGB` — Verbraucherbegriff. - `§ 14 BGB` — Unternehmerbegriff. - `§ 312c BGB` — Fernabsatzvertrag. - `§ 312d BGB` — Informationspflichten. - `§ 355 Abs. 1 BGB` — Widerrufsrecht. - `§ 357 BGB` — Rechtsfolgen des Widerrufs. - `§ 434 BGB` — Sachmangel. - `§ 475 BGB` — Verbrauchsgüterkauf. - `§ 477 BGB` — Beweislastumkehr. - `§ 5 UWG` — irrefuehrende geschäftliche Handlung. Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.