--- name: gesetzentwurf-gg-konformitaet-pruefen description: "Gesetzentwurf auf Grundgesetz-Konformität prüfen bevor Gesetzgebungsverfahren eingeleitet wird. Art. 1 20 GG Grundprinzipien Art. 70-80 GG Gesetzgebung. Prüfraster: formelle Verfassungsmäßigkeit Grundrechte Art. 20 GG Rechtsstaatsprinzip Verhältnismäßigkeit EU-Recht-Konformität. Output: Verfassun..." --- # Gesetzentwurf — GG-Konformität prüfen (Gesetzgebersicht) ## Arbeitsbereich Gesetzentwurf auf Grundgesetz-Konformität prüfen bevor Gesetzgebungsverfahren eingeleitet wird. Art. 1 20 GG Grundprinzipien Art. 70-80 GG Gesetzgebung. Prüfraster: formelle Verfassungsmäßigkeit Grundrechte Art. 20 GG Rechtsstaatsprinzip Verhältnismäßigkeit EU-Recht-Konformität. Output: Verfassungsprüfmemo Risikobewertung. Abgrenzung: nicht für laufende Normenkontrolle (normenkontrolle ist separates Plugin). Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output. ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Fachkern: Gesetzentwurf — GG-Konformität prüfen (Gesetzgebersicht) - **Normen-/Quellenanker:** GG, BVerfGG, VwGO/ZPO/StPO-Schnittstellen, Gesetzgebungskompetenz, Grundrechte, Verfassungsbeschwerde, konkrete/abstrakte Normenkontrolle. - **Entscheidende Weiche:** Prüfe Beschwerdegegenstand, Beschwerdebefugnis, Rechtswegerschöpfung, Frist, Prüfungsmaßstab, Einschätzungsprärogative und Folgenabwägung. ## Disclaimer Diese Prüfung dient der Gesetzgebungsvorbereitung in Ministerien und Regierungsstellen. Die verbindliche Klärung der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes erfolgt im Streitfall ausschließlich durch das BVerfG (Art. 100 GG; Art. 93 Abs. 1 Nr. 2, 2a GG). Diese Prüfung ist eine Unterstützung und **kein Ersatz** für externe gutachterliche Beratung durch eine verfassungsrechtliche Spezialkanzlei. ## Quellenpflicht Skill `bverfg-rechtsprechung-recherchieren` zuerst. Jede Aussage benötigt BVerfG-Pinpoint. ## Workflow ### Schritt 1 — Regelungsziel und Mittel bestimmen - **Regelungsziel:** welcher Zustand soll erreicht / welche Gefahr abgewehrt werden? - **Regelungsmittel:** welche Normen sollen erlassen werden? - **Adressatenkreis:** wer wird betroffen? - **Bestehende Regelungslage:** was gibt es bereits? ### Schritt 2 — Gesetzgebungskompetenz (Aufruf Skill `gesetzgebungskompetenz-pruefen`) - Materiebestimmung (Schwerpunkt) - Art. 70–74 GG durchgehen - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. - Bei Abweichungsgesetzgebung Art. 72 Abs. 3 GG: Verhältnis Bund/Land klären. ### Schritt 3 — Formelle Verfassungsmäßigkeit (Aufruf Skill `formelle-verfassungsmaessigkeit`) - Verfahren Art. 76–82 GG planen. - **Zustimmungs- oder Einspruchsgesetz?** Prüfung früh, da Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat berücksichtigt werden müssen. - **Bestimmtheit:** Tatbestandsmerkmale, Rechtsfolgen, Zuständigkeiten klar regeln. Generalklauseln vermeiden, soweit Grundrechtsrelevanz hoch. - **Zitiergebot Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG:** Falls ein Grundrecht eingeschränkt wird, im Eingangsabschnitt das eingeschränkte Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen. - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ### Schritt 4 — Materielle Verfassungsmäßigkeit pro betroffenes Grundrecht Für jedes betroffene Grundrecht (Aufruf Skill `grundrechtspruefung`): - Schutzbereich identifizieren. - Eingriff bestimmen — auch mittelbare und faktische Eingriffe einbeziehen. - Schranke benennen. - **Schranken-Schranken** prüfen: - **Verhältnismäßigkeit** (Aufruf Skill `verhaeltnismaessigkeit`) — vier Stufen. - Wesensgehalt Art. 19 Abs. 2 GG. - Zitiergebot. - Allgemeinheit Art. 19 Abs. 1 S. 1 GG. - Wechselwirkungslehre bei Art. 5 Abs. 2 GG. - Spezielle Strukturen einzelner Grundrechte berücksichtigen (Drei-Stufen-Theorie bei Art. 12 GG, Eingriffsformen bei Art. 14 GG, usw.). ### Schritt 5 — Sonstige verfassungsrechtliche Bindungen #### 5a. Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) - **Bestimmtheitsgebot** (s. Schritt 3). - **Vertrauensschutz und Rückwirkungsverbot:** - **Echte Rückwirkung** (Rückbewirkung von Rechtsfolgen) — grundsätzlich unzulässig. - **Unechte Rückwirkung** (tatbestandliche Rückanknüpfung) — zulässig, soweit Vertrauensschutz nicht überwiegt. - **Faires Verfahren.** #### 5b. Demokratieprinzip (Art. 20 Abs. 1, 2 GG) - Lückenlose demokratische Legitimationskette für hoheitliches Handeln. - Parlamentsvorbehalt (s. Wesentlichkeit). #### 5c. Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. - Gleichmäßige Lastenverteilung. #### 5d. Bundesstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) - Beachtung der Länderkompetenzen. - Bundestreue / Verfassungstreue. #### 5e. Europarechtsfreundlichkeit - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. - Mit Unionsrecht vereinbar? Verstoß gegen Grundrechtecharta? ### Schritt 6 — Begründung des Entwurfs Die Gesetzesbegründung sollte folgende Punkte zur Verfassungsmäßigkeit explizit ausführen: 1. **Gesetzgebungskompetenz** — einschlägige Norm benennen; bei Art. 72 Abs. 2 GG: Erforderlichkeit substantiiert dartun. 2. **Eingeschränkte Grundrechte** — explizit benennen, Zitiergebot wahren. 3. **Verhältnismäßigkeit** — Zweck, Geeignetheit, Erforderlichkeit, Angemessenheit pro Grundrecht durchargumentieren. 4. **Bezugnahme auf einschlägige BVerfG-Rechtsprechung** — Pinpoint mit Az. + Rn. + URL. 5. **Alternativen** — geprüfte mildere Mittel und Gründe für ihre Ablehnung. 6. **Folgenabschätzung** — auch zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit. ### Schritt 7 — Risikoeinschätzung - **Klassifikation:** - **Niedrig** — keine erkennbaren verfassungsrechtlichen Bedenken. - **Mittel** — auslegungsbedürftige Streitfragen; Stellungnahme aus Wissenschaft, Rechtsausschuss erwartbar. - **Hoch** — substantielle Bedenken; abstrakte Normenkontrolle oder Verfassungsbeschwerde wahrscheinlich. - **Empfehlung bei mittlerem/hohem Risiko:** externe verfassungsrechtliche Begutachtung; Anpassungen am Entwurf, um Risiko zu reduzieren. ## Output-Format ``` GG-KONFORMITÄT GESETZENTWURF Entwurf: ___ Regelungsziel: ___ 1. Gesetzgebungskompetenz - Einschlägige Norm: Art. ___ GG - Bei Art. 72 Abs. 2 GG: Erforderlichkeit ___ - BVerfG-Pinpoint: ___ 2. Formelle Verfassungsmäßigkeit - Verfahren: ___ - Zustimmungs-/Einspruchsgesetz: ___ - Bestimmtheit: ___ - Zitiergebot: ___ - Wesentlichkeit (Kalkar): ___ 3. Materielle Verfassungsmäßigkeit Pro betroffenes Grundrecht: - Art. ___ GG - Schutzbereich: ___ - Eingriff: ___ - Rechtfertigung: ___ - Verhältnismäßigkeit: [4 Stufen] - BVerfG-Pinpoint: ___ 4. Sonstige verfassungsrechtliche Bindungen - Rechtsstaat, Rückwirkung: ___ - Demokratie / Parlamentsvorbehalt: ___ - Sozialstaat: ___ - Bundesstaat: ___ - Unionsrecht: ___ 5. Empfehlung Gesetzesbegründung - ___ 6. Risikoeinschätzung - [niedrig / mittel / hoch] - Empfehlung: ___ BVerfG-Pinpoints - ___ ``` ## Disclaimer-Wiederholung Diese Prüfung ersetzt nicht die externe verfassungsrechtliche Begutachtung. Insbesondere die abschließende Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit obliegt im Streitfall allein dem BVerfG.