--- name: erforderlichkeit-mildestes-mittel description: Stufe 3 der Verhaeltnismaessigkeit Erforderlichkeit als Suche nach dem mildesten gleich effektiven Mittel. Mit Pruefraster fuer Mittelvergleich Effektivitaetsvergleich und Drittbelastungsverlagerung sowie Hinweisen zur Einschaetzungspraerogative. --- # Erforderlichkeit Mildestes Mittel ## Massstab Das Mittel ist **erforderlich**, wenn es kein milderes Mittel gibt, das den Zweck mit **gleicher Effektivitaet** erreicht. Beide Bedingungen muessen kumulativ erfuellt sein. ## Pruefraster Schritt 1: Alternativen identifizieren. Schritt 2: Effektivitaetsvergleich (gleich effektiv?). Schritt 3: Eingriffsvergleich (wirklich milder?). Schritt 4: Drittbelastung (verlagert das mildere Mittel die Last auf Dritte?). ## Gleich effektiv Das mildere Mittel muss den Zweck **ebenso sicher** und **ebenso umfassend** erreichen. Geringere Effektivitaet schliesst das Mittel als Alternative aus. BVerfGE 53, 135 (Pelze) (Pelze): Eine Beratungsregel waere weniger effektiv als ein Verbot, schliesst das Verbot deshalb nicht aus. ## Milderes Mittel Beispiele fuer milderes Mittel: - Erlaubnisvorbehalt statt Verbot. - Beratungsregel statt Sanktion. - Anzeigepflicht statt Genehmigungspflicht. - Befristung statt Dauerregelung. - Verfahrenssicherungen statt materielles Verbot. - Niedrigere Schwelle (Geld statt Freiheitsstrafe). ## Drittbelastungsverlagerung Wenn das mildere Mittel die Last auf Dritte verlagert, ist die Drittbelastung in die Erforderlichkeitspruefung einzustellen. BVerfGE 81, 70 (Drogenfreigabe) (Drogenfreigabe): Liberalisierungsmodelle verschoeben Risiken auf Konsumenten und Dritte. ## Einschaetzungspraerogative Auch hier hat der Gesetzgeber Prognosespielraum, aber **enger** als bei der Geeignetheit. Wenn ein milderes Mittel offensichtlich gleich effektiv ist, ist das Mittel nicht erforderlich. ## Beispiele - BVerfGE 7, 377 (Apotheken-Urteil) Apotheken-Urteil: subjektive Voraussetzung ist Mildermittel zur objektiven Voraussetzung; bei objektiver Voraussetzung hoechste Anforderungen. - BVerfGE 120, 224 (Geschwister-Inzest) (Geschwister-Inzest): Strafnorm war nach Mehrheit erforderlich, abweichende Meinung Hassemer verneinte dies.