--- name: mitbestimmung-bverfge-50-290 description: Mitbestimmungs-Urteil BVerfGE Band 50 Seite 290 vom 01.03.1979 als Lehrstueck fuer Einschaetzungspraerogative des Gesetzgebers und intensive Pruefungsdichte bei Eigentum und Berufsfreiheit. Mit Sachverhalt MitbestG 1976 und Kontrolldichte. --- # Mitbestimmung BVerfGE 50 290 ## Sachverhalt Mitbestimmungsgesetz 1976 schuf paritaetische Mitbestimmung in Aufsichtsraeten von Kapitalgesellschaften mit mehr als 2000 Beschaeftigten. Konzerne argumentierten, das verletze Eigentum Art 14 GG und Vereinigungsfreiheit der Anteilseigner Art 9 GG. ## Entscheidung Senat 1 BVerfG, Urteil 01.03.1979, BVerfGE 50, 290 (Mitbestimmung). MitbestG verfassungsmaessig. Einschaetzungspraerogative des Gesetzgebers schliesst nicht aus, dass das Gesetz spaeter ueberprueft werden muss. ## Drei Kontrolldichten Das Urteil hat die Drei-Stufen-Lehre der Kontrolldichte formuliert: ### Evidenzkontrolle Bei Prognosen mit weitreichenden gesellschaftlichen Auswirkungen oder neuartigen Sachverhalten. BVerfG greift nur ein bei **offenkundig unhaltbarer** Einschaetzung. ### Vertretbarkeitskontrolle Standard fuer den Grossteil der Faelle. Pruefung, ob die Einschaetzung **sachgerecht und vertretbar** war. ### Intensive inhaltliche Kontrolle Bei schweren Eingriffen in hochwertige Grundrechte. ## Bedeutung fuer Verhaeltnismaessigkeit Die Kontrolldichte bestimmt, wie tief das BVerfG die einzelnen Stufen der Verhaeltnismaessigkeit pruefen darf. Bei Evidenzkontrolle bleibt nahezu jede gesetzgeberische Einschaetzung stehen; bei intensiver Kontrolle wird substantiell nachgepruet. ## Fortwirkung - BVerfGE 88 203 Schwangerschaftsabbruch: intensive Kontrolle bei Schutzpflichten fuer ungeborenes Leben. - BVerfGE 102 197 Spielbankenmonopol: vertretbare Einschaetzung. - BVerfGE 159 223 Bundesnotbremse: gestaffelte Kontrolle bei neuer Pandemielage. ## Praxis-Implikation Bevor du Erforderlichkeit verneinst, frage: Welche Kontrolldichte? Bei Vertretbarkeitskontrolle reicht es, dass der Gesetzgeber das mildere Mittel **nicht offensichtlich** uebergangen hat.