--- name: strafrecht-strafzumessung-verhaeltnismaessigkeit description: Strafzumessung Paragraf 46 StGB als anwendungsfall der Verhaeltnismaessigkeit mit Strafrahmen Tatschuld Praevention und Pruefung wann die Strafhoehe unverhaeltnismaessig ist. Mit Hinweisen auf BVerfG-Rechtsprechung zu strafrechtlichen Eingriffen. --- # Strafrecht Strafzumessung Verhaeltnismaessigkeit ## Paragraf 46 StGB als Verhaeltnismaessigkeitsanker Paragraf 46 I StGB: "Die Schuld des Taeters ist Grundlage fuer die Zumessung der Strafe. Die Wirkungen, die von der Strafe fuer das kuenftige Leben des Taeters in der Gesellschaft zu erwarten sind, sind zu beruecksichtigen." Damit verbindet das Gesetz den **Schuldgrundsatz** (retrospektiv) mit der **Praeventionsdimension** (prospektiv) und verlangt eine Gesamtbetrachtung, die im Kern eine Verhaeltnismaessigkeitspruefung enthaelt. ## Vier Stufen auf die Strafe angewandt ### Stufe 1: Legitimer Zweck Strafzwecke nach herrschender Vereinigungstheorie: - Schuldausgleich (retrospektiv). - Generalpraevention positiv und negativ. - Spezialpraevention positiv und negativ. ### Stufe 2: Geeignetheit Foerdert die Strafe einen dieser Zwecke? ### Stufe 3: Erforderlichkeit Mildere Strafen pruefen: - Geldstrafe statt Freiheitsstrafe. - Bewaehrung statt Vollzug. - Verwarnung mit Strafvorbehalt Paragraf 59 StGB. - Absehen von Strafe Paragraf 60 StGB. - Verfahrenseinstellung Paragrafen 153 153a StPO. ### Stufe 4: Angemessenheit Verhaeltnis Tatschwere zu Strafhoehe; persoenliche Verhaeltnisse; Nachtatverhalten; Verfahrensdauer Paragraf 46 II StGB. ## BVerfG-Rechtsprechung - BVerfGE 45 187 Lebenslange Freiheitsstrafe: lebenslang ist nur verfassungsmaessig, wenn realistische Aussetzungschance besteht. - BVerfGE 109 133 Sicherungsverwahrung I: Verhaeltnismaessigkeit der praeventiven Sicherung. - BVerfGE 128 326 Sicherungsverwahrung II: im menschenrechtlichen Anschlusskontext intensivere Pruefung. - BVerfGE 128 282 Therapieunterbringung. ## Praxis-Hilfen - Wenn das Gericht die Strafe oberhalb des Mittelmasses verhaengt, muessen die Strafzumessungsgruende dies tragen koennen. - Bei Tater-Opfer-Ausgleich Paragraf 46a StGB obligatorische Strafrahmen- verschiebung. - Lange Verfahrensdauer als Strafmilderungsgrund.