--- name: volkszaehlung-bverfge-65-1 description: Volkszaehlungs-Urteil BVerfGE Band 65 Seite 1 vom 15.12.1983 als Begruendung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Mit Eingriffsbegriff Verarbeitungskontext und der Aussage es gibt kein belangloses Datum mehr. --- # Volkszaehlung BVerfGE 65 1 ## Sachverhalt Volkszaehlungsgesetz 1983 sollte umfassende statistische Erhebung durchfuehren mit Verknuepfung Melderegister, Wirtschaftsdaten und Personenmerkmalen. Massenproteste, Verfassungsbeschwerden. ## Entscheidung Senat 1 BVerfG, Urteil 15.12.1983, BVerfGE 65, 1 (Volkszaehlung). Volkszaehlungsgesetz teilweise verfassungswidrig (insbesondere Verknuepfungs- und Abgleichsregelungen). ## Geburtsstunde des Datenschutzgrundrechts Aus Art 2 I GG in Verbindung mit Art 1 I GG (allgemeines Persoenlichkeitsrecht) leitet das BVerfG das **Recht auf informationelle Selbstbestimmung** ab: die Befugnis des Einzelnen, grundsaetzlich selbst ueber die Preisgabe und Verwendung seiner persoenlichen Daten zu bestimmen. ## Kernsatz "Unter den Bedingungen der modernen Datenverarbeitung wird der Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persoenlichen Daten von dem allgemeinen Persoenlichkeitsrecht umfasst. ... Es gibt unter den Bedingungen der automatischen Datenverarbeitung kein belangloses Datum mehr." ## Bedeutung fuer die Verhaeltnismaessigkeit - **Verarbeitungskontext** entscheidet: ein Datum kann harmlos in einem Kontext und gefaehrlich in einem anderen Kontext sein. - **Zweckbindung** und **Zweckaenderung** als zentrale Pruefkriterien. - **Verfahrenssicherungen** Aufklaerung Auskunft Berichtigung Loeschung als Verhaeltnismaessigkeitsfaktoren. - **Streuwirkung** auf grosse Personenmehrzahl als gewichtssteigernd. ## Vier Stufen Konkretisierung Stufe 1 Zweck: statistische Erkenntnis, Verwaltungsoptimierung. Stufe 2 Geeignetheit: bejaht. Stufe 3 Erforderlichkeit: ohne Verknuepfungsverbot mildere Mittel. Stufe 4 Angemessenheit: Verknuepfung ohne Zweckbindung unverhaeltnismaessig. ## Fortwirkung - DSGVO und BDSG stehen in dieser Tradition. - BVerfGE 152 152 und 152 216 (Recht auf Vergessen I und II): Anwendung unter unionsrechtlicher Vollharmonisierung. - Volkszaehlung ist die Stamm-Entscheidung jedes datenschutzrechtlichen Verhaeltnismaessigkeitsfalls.