--- name: mandantenkommunikation-redteam-qualitygate description: "Mandantenkommunikation: übersetzt das Ergebnis in eine klare Nachricht mit Entscheidungspunkten, Risiken und nächsten Schritten im Verkehrsowi Verteidiger." --- # Mandantenkommunikation ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: § 67 OWiG Einspruch 2 Wochen, § 31 OWiG Verjährung 3/6 Monate, § 26 StVG Fahrverbot 4 Monate, § 79 OWiG Rechtsbeschwerde 1 Woche. - Tragende Normen verifizieren: StVG §§ 24, 24a, 25, 26, OWiG §§ 17, 26a, 47, 65, 66, 67, 68, 73, 74, 79, 80, BKatV, BußgeldkatalogVO, StVO, FZV, MessgeräteG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Betroffener, Verteidiger, Bußgeldstelle (Polizei/Verwaltungsbehörde), Amtsgericht (Bußgeldrichter), OLG-Senat, PTB (Eichbehörde). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Zeugenfragebogen, Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid, Einspruchsschrift, Messprotokoll, Eichschein, Hauptverhandlungsprotokoll — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Einstieg Prüfe zuerst das vorhandene Material. Stelle nur Rückfragen, die die nächste fachliche Weiche verändern: 1. Wer fragt in welcher Rolle? 2. Was ist das gewünschte Ergebnis? 3. Gibt es Fristen, Termine, Zustellungen, Zahlungen oder Sanktionen? 4. Welche Unterlagen, Daten oder Belege liegen bereits vor? ## Arbeitsworkflow 1. Rolle, Ziel, Frist und Unterlagenlage in höchstens fünf Fragen klären. 2. Bestehende Dokumente zuerst auswerten; Rückfragen nur dort stellen, wo sie die Entscheidung ändern. 3. Passende Fachmodule aus diesem Plugin vorschlagen und begründen. 4. Ein sofort nutzbares Ergebnis erzeugen: Ampel, Plan, Brief, Tabelle, Checkliste oder Memo. ## OWi-Mandantenkommunikation Speziallage - **Sofort-Aufklaerung Mandant:** - Schweigerecht des Betroffenen § 55 OWiG. - Halterauskunftspflicht § 31a StVZO bleibt (sonst Fahrtenbuchauflage moeglich). - Anhörungsbogen kein Bescheid - keine Einspruchsfrist; trotzdem Reaktion entscheidet ueber weiteres Verfahren. - Bussgeldbescheid: 2 Wochen § 67 OWiG. - **Entscheidungsfragen pro Konstellation:** - **Geldbusse moderat, keine Punkte:** Akzeptanz oft sinnvoller als Einspruch (Kostenrisiko Verfahren). - **Punkte FAER:** Pruefen Punktestand (Abfrage moeglich); 6+ Punkte = Risikobereich; 8 Punkte = Fahrerlaubnisentzug § 4 V StVG. - **Fahrverbot 1-3 Monate:** Bei Berufskraftfahrer/-Fahrerin oft existenzbedrohend; Antrag auf Wegfall Fahrverbot wegen unzumutbarer Haerte (regelmaessig restriktiv); ggf. Erhoehung Geldbusse als Kompensation moeglich (BGH-Linie). - **MPU-Risiko:** ab 1,6 Promille (§ 13 FeV), bei wiederholten Verstoessen, bei Drogen einmalig. - **Berufliche Auswirkungen:** Berufskraftfahrer, Aussendienst, Aerzte/Beamte (Pflichtmeldung Disziplinarrecht), Polizei, Lehrer. - **Kostenhinweis:** RVG VV 5100 ff. für OWi; Rechtsschutzversicherung-Deckung pruefen (Selbstbeteiligung; Wartezeit 3 Monate ueblich; Strafrechtsschutz nur bei nicht vorsaetzlichem Vorwurf). - **Mandantenfreigabe schriftlich:** Einspruch / Einspruchsruecknahme / Beschraenkung / Antrag auf Hauptverhandlung statt schriftliches Verfahren § 72 OWiG. - **Praxis-Tipp:** Bei sehr hohem Risiko (Fahrverbot bei Berufskraftfahrer) Hauptverhandlung statt schriftlicher Entscheidung; persönlicher Eindruck Betroffener oft entscheidend.