--- name: verkehrsowi-rotlicht-abstand-handy description: "Rotlicht-OWi, Abstand-OWi und Handy-OWi verteidigen: Mandant hat Bußgeldbescheid wegen Rotlicht, zu geringem Abstand oder Handynutzung erhalten. Normen: § 37 StVO (Rotlicht: einfach vs. qualifiziert 1 Sekunde), § 4 StVO (Abstand-Berechnung Tacho-Laenge), § 23 Abs. 1a StVO (Festhalten-Begriff BGH)..." --- # Rotlicht, Abstand und Handy — §§ 23, 37, 4 StVO ## Arbeitsbereich Rotlicht-OWi, Abstand-OWi und Handy-OWi verteidigen: Mandant hat Bußgeldbescheid wegen Rotlicht, zu geringem Abstand oder Handynutzung erhalten. Normen: § 37 StVO (Rotlicht: einfach vs. qualifiziert 1 Sekunde), § 4 StVO (Abstand-Berechnung Tacho-Laenge), § 23 Abs. 1a StVO (Festhalten-Begriff BGH). Prüfraster: Beweisgrundlagen (Videobeweise, Polizeizeugen), typische Verteidigungsargumente je Tatvorwurf. Output Verteidigungs-Strategie, Beweisantrags-Entwurf. Abgrenzung: Geschwindigkeit siehe verkehrsowi-messverfahren-geschwindigkeit; Zeugen-Strategie siehe verkehrsowi-zeugen-polizei-strategie. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output. ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: § 67 OWiG Einspruch 2 Wochen, § 31 OWiG Verjährung 3/6 Monate, § 26 StVG Fahrverbot 4 Monate, § 79 OWiG Rechtsbeschwerde 1 Woche. - Tragende Normen verifizieren: StVG §§ 24, 24a, 25, 26, OWiG §§ 17, 26a, 47, 65, 66, 67, 68, 73, 74, 79, 80, BKatV, BußgeldkatalogVO, StVO, FZV, MessgeräteG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Betroffener, Verteidiger, Bußgeldstelle (Polizei/Verwaltungsbehörde), Amtsgericht (Bußgeldrichter), OLG-Senat, PTB (Eichbehörde). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Zeugenfragebogen, Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid, Einspruchsschrift, Messprotokoll, Eichschein, Hauptverhandlungsprotokoll — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Triage zu Beginn 1. **Rotlicht oder Abstand oder Handy?** — Verschiedene Normen, verschiedene Beweisgruende. 2. **Rotlicht:** Einfach (bis 1 Sekunde Rotphase, 1 Punkt) oder qualifiziert (> 1 Sekunde, 2 Punkte + Fahrverbot)? 3. **Abstand:** Stationaere Messung (Videomessung) oder Nachfahrmessung? Berechnung: Abstand in Meter / 2 = Mindestpflicht bei km/h (Faustformel). 4. **Handy:** Tatsaechliches Festhalten am Geraet? BGH: bewusstes Aufnehmen in die Hand und Halten; "Aufheben vom Boden" oder "Einlegen in die Halterung" = kein § 23 Abs. 1a StVG. 5. **Beweislage?** — Video, Foto, Polizeiaussage — welche Beweismittel liegen vor? ## Zentrale Normen - **§ 37 StVO** — Wechsellichtzeichen; Rotlicht-Verstos - **§ 4 StVO** — Abstandspflicht; Sicherheitsabstand - **§ 23 Abs. 1a StVO** — Verbot des Festhaltens elektronischer Geraete beim Fahren - **§ 24 StVG i.V.m. Anlage BKatV** — Geldbusse und Punkte für die genannten Delikte - **§ 49 StVO** — Bussgeldbewehrung der StVO-Verstösse ## Aktuelle Rechtsprechung - OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 29.1.2021 - 2 Ss OWi 800/20 (NZV 2021, 210 — Volltext über openjur.de oder offene Justizdatenbank Hessen verifizieren): Rotlicht-Video-Beweis: Kalibrierung der Messanlage muss nachgewiesen sein; ohne Kalibrier-Nachweis ist Messung in der Rechtsbeschwerde angreifbar. - OLG-Linien zu § 23 Abs. 1a StVO (Handynutzung): vor Versand in openjur.de und offenen Landesjustiz-Datenbanken verifizieren — insbesondere zur Abgrenzung "Halten" vs. "blosses Berühren". - Abstandsverstoss § 4 StVO: standardisiertes Messverfahren mit Videoabstandsmessung VAMA/VKS und ProViDa; konkrete OLG-Aktenzeichen vor Versand in offener Quelle aufrufen. ## Besonderheiten je Verstos-Typ ### Rotlicht (§ 37 StVO) ``` Einfaches Rotlicht (Ampel seit < 1s rot): - 1 Punkt, 90 EUR Geldbusse (Fahrzeugfuehrer) - Kein Regelfahrverbot Qualifiziertes Rotlicht (Ampel seit > 1s rot): - 2 Punkte + Fahrverbot 1 Monat, 200 EUR Geldbusse - NACHWEIS: Ampelphasendauer muss exakt gemessen sein Angriffspunkte: - Messung der Rotphasendauer (Video-Kalibrierung?) - Sichtbarkeit der Ampel (Sichtbehinderung, Sonne) - Stich-Zeuge des Polizeibeamten (aus dem Gedaechtnis oder Protokoll?) ``` ### Abstandsverstos (§ 4 StVO) ``` Berechnung Mindestabstand (Faustformel): - Bei 100 km/h: mind. 50 m Abstand - Bei 130 km/h: mind. 65 m Abstand (= halbe Tachoanzeige in Metern) Messverfahren: - Videomessung: Tacholange-Methode; Kalibrierung notwendig - Nachfahrmessung: Abstand konstant gehalten? Angriffspunkte: - Kalibrierung der Messanlage - Berechnungsgrundlagen im Urteil nicht erlaeutert - Kurzfristiger Abstandsverstoss nach Einscheren anderer Fahrzeuge ``` ### Handy am Steuer (§ 23 Abs. 1a StVO) ``` Verboten: Bewusstes Festhalten eines elektronischen Geraets beim Fahren Erlaubt: Einlegen in die Halterung, Ablegen, kurzzeitiges Anfassen BGH 2019: Kein Verstoss bei: - Aufheben vom Boden - Einlegen in eine Halterung - Reichen an Mitfahrer Angriffspunkte: - War das Fahrzeug tatsaechlich in Bewegung? (Haltepflicht an roter Ampel: DENNOCH verboten!) - Handelte es sich um bewusstes Festhalten oder nur kurzzeitiges Anfassen? - Polizeibeamten-Aussage: konkrete Wahrnehmung oder Schlussfolgerung? ``` ## Harte Leitplanken - Qualifiziertes Rotlicht erfordert Nachweis der > 1-Sekunden-Phase — immer angreifen wenn unklar. - Handy-Verstos-Definition nach BGH 2019 kennen und anwenden. - Abstandsberechnung immer selbst nachrechnen. - Anwaltliche Endkontrolle bei Rechtsbeschwerde-Begründung.