--- name: workflow-fristen-und-risikoampel description: "Fristen- und Risikoampel: macht eine Sofortampel für Frist, Zuständigkeit, Haftung, Eilbedarf und fehlende Unterlagen im Verkehrsowi Verteidiger." --- # Fristen- und Risikoampel ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: § 67 OWiG Einspruch 2 Wochen, § 31 OWiG Verjährung 3/6 Monate, § 26 StVG Fahrverbot 4 Monate, § 79 OWiG Rechtsbeschwerde 1 Woche. - Tragende Normen verifizieren: StVG §§ 24, 24a, 25, 26, OWiG §§ 17, 26a, 47, 65, 66, 67, 68, 73, 74, 79, 80, BKatV, BußgeldkatalogVO, StVO, FZV, MessgeräteG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Betroffener, Verteidiger, Bußgeldstelle (Polizei/Verwaltungsbehörde), Amtsgericht (Bußgeldrichter), OLG-Senat, PTB (Eichbehörde). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Zeugenfragebogen, Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid, Einspruchsschrift, Messprotokoll, Eichschein, Hauptverhandlungsprotokoll — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Einstieg Prüfe zuerst das vorhandene Material. Stelle nur Rückfragen, die die nächste fachliche Weiche verändern: 1. Wer fragt in welcher Rolle? 2. Was ist das gewünschte Ergebnis? 3. Gibt es Fristen, Termine, Zustellungen, Zahlungen oder Sanktionen? 4. Welche Unterlagen, Daten oder Belege liegen bereits vor? ## Arbeitsworkflow 1. Rolle, Ziel, Frist und Unterlagenlage in höchstens fünf Fragen klären. 2. Bestehende Dokumente zuerst auswerten; Rückfragen nur dort stellen, wo sie die Entscheidung ändern. 3. Passende Fachmodule aus diesem Plugin vorschlagen und begründen. 4. Ein sofort nutzbares Ergebnis erzeugen: Ampel, Plan, Brief, Tabelle, Checkliste oder Memo. ## OWi-Fristen-Speziallage - **Anhörungsbogen / Zeugenfragebogen** keine Einspruchsfrist, aber Schweigerecht des Betroffenen § 55 OWiG / § 136 I 2 StPO via § 46 OWiG; Halterauskunftspflicht § 31a StVZO trotzdem moeglich. - **§ 67 OWiG: 2 Wochen Einspruch** gegen Bussgeldbescheid ab Zustellung; § 50 OWiG. - **Rechtsbeschwerde §§ 79, 80 OWiG: 1 Woche Einlegung, 1 Monat Begruendung** ab Zustellung des Urteils. - **Verjährung Verkehrs-OWi § 26 III StVG: 3 Monate** ab Tat bis Erlass Bussgeldbescheid; danach 6 Monate bis Verkuendung Urteil 1. Instanz; Unterbrechung § 33 OWiG (Anhörung, Bussgeldbescheid). - **Fahrverbot § 25 StVG:** 4-Monats-Frist § 25 IIa StVG (Antritt nach Wahl binnen 4 Monaten ab Rechtskraft) bei Ersttaeter; sonst sofortige Wirkung mit Rechtskraft. - **MPU-Frist FeV § 11 III FeV**: behoerdliche Anordnung gesondert; nicht in OWi-Bescheid integriert. - **Punkte FAER § 4 StVG:** 8 Punkte fuehren zwingend zur Entziehung (§ 4 V StVG). Punktewarnung bei 4-5 Punkten, Ermahnung bei 6-7 Punkten. - **Risikoampel:** Rot bei Fahrverbot, drohender 8-Punkte-Grenze, MPU-Anordnung, gewerblicher Fahrer; Gelb bei Beweisproblem (Messverfahren); Gruen bei dokumentierter Strategie.