--- name: muster-autorenvertrag-red-team description: "Red-Team-Prüfung eines Muster-Autorenvertrags: kritische Klauselanalyse zu Nutzungsrechten, Honorar, § 32a UrhG, § 32d UrhG, Laufzeit, Rückruf und Kündigung." --- # Muster-Autorenvertrag: Red-Team-Prüfung ## Zweck dieses Skills Dieser Skill führt eine systematische **Red-Team-Analyse** eines typischen Muster-Autorenvertrags durch — d. h. er identifiziert aus Autorensicht alle rechtlich problematischen, einseitigen oder gesetzeswidrigen Klauseln, die in Standardverlagen häufig verwendet werden. Das „Red-Team"-Konzept bedeutet: Der Skill nimmt bewusst die kritische Gegenposition zum Verlag ein, prüft jede Klausel auf ihre Rechtmäßigkeit und Fairness und formuliert Verbesserungsvorschläge. Grundlage sind die zwingenden Schutzvorschriften des UrhG (§§ 32, 32a, 32d, 36, 41), das VerlG, das AGB-Recht (§§ 305 ff. BGB) sowie die Tarifregelungen des Verbands deutscher Schriftsteller (VS) und des Börsenvereins. Der Skill ist für Autoren, Literaturagenten und Verlagsrechtler konzipiert, die einen konkreten Vertragstext prüfen oder einen eigenen Standardvertrag auf kritische Punkte abklopfen wollen. ## Rechtsgrundlagen | Norm | Inhalt | Quelle (URL) | |------|--------|-------------| | UrhG § 31 | Einräumung von Nutzungsrechten | https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__31.html | | UrhG § 31a | Verträge über unbekannte Nutzungsarten | https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__31a.html | | UrhG § 32 | Angemessene Vergütung | https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__32.html | | UrhG § 32a | Weitere Beteiligung (Bestseller-Paragraph) | https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__32a.html | | UrhG § 32d | Auskunftsanspruch des Urhebers | https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__32d.html | | UrhG § 36 | Gemeinsame Vergütungsregeln | https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__36.html | | UrhG § 41 | Rückruf wegen Nichtausübung | https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__41.html | | VerlG § 1 | Begriff des Verlagsvertrags | https://www.gesetze-im-internet.de/verlg/__1.html | | VerlG § 7 | Vervielfältigungs- und Verbreitungspflicht | https://www.gesetze-im-internet.de/verlg/__7.html | | BGB §§ 305–310 | AGB-Kontrolle | https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__305.html | | DSM-RL Art. 18–22 | Transparenz und faire Vergütung | https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32019L0790 | ## Typische Klauselstruktur eines Muster-Autorenvertrags Ein Standardvertrag enthält typischerweise folgende Abschnitte: 1. Vertragsgegenstand / Werk 2. Ablieferung und Abnahme 3. Rechteübertragung (Nutzungsrechte) 4. Vergütung (Vorschuss, Honorar, Abrechnung) 5. Nebenrechte (Übersetzung, Film, Hörbuch etc.) 6. Verlagspflichten (Auflage, Erscheinungstermin) 7. Kündigung und Rückruf 8. Schlussbestimmungen (Schriftform, Gerichtsstand etc.) ## Red-Team-Analyse: Klausel für Klausel ### 1. Rechteübertragungsklauseln #### Typische Formulierung (problematisch) > „Der Autor überträgt dem Verlag das ausschließliche Nutzungsrecht für alle bekannten und künftigen Nutzungsarten in allen Sprachen weltweit für die Dauer des Urheberrechts." #### Red-Team-Bewertung | Problem | Rechtliche Grundlage | Empfehlung | |---------|---------------------|------------| | „Alle künftigen Nutzungsarten" | § 31a UrhG: nur mit Widerrufsrecht des Autors zulässig | Klausel auf bekannte Nutzungsarten begrenzen oder Widerrufsrecht ausdrücklich einräumen | | „Weltweit, alle Sprachen" | Nicht per se unwirksam, aber Übersetzungsrechte sollten separat geregelt sein | Trennung Print DE / Übersetzung / E-Book / Audio | | „Dauer des Urheberrechts" | 70 Jahre p.m.a. — extrem lang | Befristung oder Kündigungsrecht nach 10–15 Jahren vorsehen | ### 2. Honorarklauseln #### Typische Formulierung (problematisch) > „Der Autor erhält ein Absatzhonorar von 8 % des Nettoladenpreises auf Basis aller verkauften Exemplare." #### Red-Team-Bewertung | Problem | Rechtliche Grundlage | Empfehlung | |---------|---------------------|------------| | „Netto" statt „Brutto" | Unklar welche Abzüge gelten | Klarstellen: 8 % vom verlagsgebundenen Ladenpreis (inkl. MwSt.) oder Netto-Erlös nach Remissionsabzug | | Keine Staffelung bei Bestsellern | § 32a UrhG: Nachvergütungsanspruch entsteht automatisch | Staffelhonorar ab 10.000 Exemplaren (z. B. 10 %) vertraglich vorsehen — verhindert Streit | | „Alle verkauften Exemplare" | Kein Ausschluss von Freiexemplaren, Mängelexemplaren, Remittenden | Explizit: Honorar nur auf absatzpflichtige Exemplare; Mängelexemplare = kein Honorar | ### 3. Vorschussklauseln #### Typische Formulierung (problematisch) > „Ein Vorschuss von EUR 3.000 wird gegen zukünftige Honorare verrechnet und ist bei Nichtablieferung zurückzuzahlen." #### Red-Team-Bewertung | Problem | Empfehlung | |---------|------------| | Rückzahlungspflicht ohne Verschuldensprüfung | Rückzahlung nur bei schuldhafter Nichtablieferung; Force-majeure-Klausel einbauen | | Keine Verrechnungsgrenze | Verrechnung darf nicht dazu führen, dass Autor jahrelang kein Honorar erhält — Maximalverrechnungsquote (z. B. 50 % je Abrechnung) | | Fälligkeit des Vorschusses unklar | Fälligkeitsstufen: 1/3 bei Vertragsschluss, 1/3 bei Ablieferung, 1/3 bei Erscheinen | ### 4. Abrechnungsklauseln (§ 32d UrhG) #### Typische Formulierung (problematisch) > „Der Verlag rechnet jährlich ab und übermittelt dem Autor eine Honoraraufstellung." #### Red-Team-Bewertung - **§ 32d UrhG** gibt dem Autor einen **jährlichen Auskunftsanspruch** über Art und Umfang der Nutzung sowie die erzielten Erträge und Vorteile. Dieser Anspruch ist **unabdingbar** (§ 32d Abs. 3 UrhG). - Klausel muss mindestens Folgendes nennen: Auflage, verkaufte Exemplare, Erlöse je Kanal (Print, E-Book, Lizenz), einbehaltene Remittenden. - Fehlt Auskunft über Lizenzerlöse (Nebenrechte), ist die Klausel unvollständig. ### 5. Nebenrechtsklauseln #### Typische Formulierung (problematisch) > „Nebenrechte (Übersetzung, Film, Bühne, Hörbuch) werden zu gleichen Teilen zwischen Autor und Verlag geteilt." #### Red-Team-Bewertung | Nebenrecht | Problem | Empfehlung | |------------|---------|------------| | Übersetzung | 50/50 ist branchenüblich, aber verhandelbar | Agenten erzielen 80/20 oder mehr für den Autor | | Film/TV | Verlag hat oft keine Filmkompetenz | Rückfall-Klausel: Falls kein Deal in 3 Jahren, Recht fällt zurück | | Hörbuch | Digitale Verwertung wächst | Separater Honorarsatz für Streaming-Lizenzierung (pro Stream) | | Serialisierung | Ungeregelt in vielen Verträgen | Explizit regeln: Wer darf an Zeitschriften/Online-Medien lizenzieren? | ### 6. Laufzeit und Kündigung #### Typische Formulierung (problematisch) > „Der Vertrag gilt für die gesamte Schutzfrist. Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen." #### Red-Team-Bewertung - **Ausschluss ordentlicher Kündigung** ist bei Dauerschuldverhältnissen nach § 314 BGB bedenklich; das außerordentliche Kündigungsrecht bleibt stets erhalten. - **§ 41 UrhG** gibt dem Autor ein zwingendes Rückrufrecht bei Nichtausübung — vertraglich nicht abdingbar. - Empfehlung: Ordentliches Kündigungsrecht nach 10 Jahren mit 12-monatiger Frist; automatische Verlängerung um 5 Jahre möglich. ### 7. Verlagspflichten und Erscheinungsverpflichtung | Klausel | Problem | Rechtliche Grundlage | |---------|---------|---------------------| | Erscheinungstermin „ca. 18 Monate" | Zu unverbindlich | VerlG § 7: Verlag muss in angemessener Frist erscheinen; bei Überschreitung Rücktritt möglich | | Auflage nach „Ermessen des Verlags" | Kein Mindestschutz | Mindestauflage in Vertrag aufnehmen (z. B. 1.000 Exemplare Erstauflage) | | Lektorate nach „verlegerischem Ermessen" | Kein Anspruch des Autors auf Lektorat | Zustimmungsvorbehalt für inhaltliche Eingriffe (§ 14 UrhG: Entstellungsverbot) | ### 8. AGB-Kontrolle Verlagsverträge mit Verbrauchern oder wirtschaftlich schwachen Urhebern können der **AGB-Kontrolle nach §§ 305 ff. BGB** unterliegen, wenn der Verlag die Vertragsbedingungen vorformuliert und einseitig stellt. Unwirksam nach § 307 BGB sind insbesondere: - Klauseln, die alle Risiken einseitig auf den Autor abwälzen (z. B. unbeschränkte Rückzahlungspflicht des Vorschusses) - Klauseln, die gesetzliche Schutzrechte ausschließen (§ 32a, § 41 UrhG) - Überraschende oder unklare Klauseln (§ 305c BGB) ## VS-Tarife und Mindesthonorare Der **Verband deutscher Schriftsteller (VS)** und der **Börsenverein des deutschen Buchhandels** haben gemeinsame Vergütungsregeln vereinbart (§ 36 UrhG). Aktuell gelten folgende Mindesthonorare: | Buchgattung | Mindesthonorar | Quelle | |-------------|---------------|--------| | Belletristik (gebunden) | 10 % vom Ladenpreis | VS/Börsenverein Vergütungsregeln | | Taschenbuch | 8 % vom Ladenpreis | VS/Börsenverein | | E-Book (Eigenproduktion) | 20–25 % vom Nettoerlös | VS/Börsenverein | | Sachliteratur | 8–10 % (je nach Auflage) | VS/Börsenverein | ## Typische Fallen - **„Buy-out"-Klausel**: Einmalhonorar statt Absatzhonorar — bei Erfolg erhält Autor nichts mehr; § 32a UrhG hilft, ist aber schwer durchsetzbar. - **Globale E-Book-Klausel**: Autor stimmt einer Plattformbeteiligung zu, ohne zu wissen, welche Plattform welchen Rabatt gewährt. - **Wettbewerbsverbot**: Autor darf während der Vertragslaufzeit keine ähnlichen Werke veröffentlichen — Dauer und Umfang prüfen. - **Gerichtsstandklausel**: Verlag legt seinen Sitz als Gerichtsstand fest — für Autoren aus anderen Bundesländern unpraktisch. - **Garantie der Originalität**: Autor garantiert, dass das Werk keinerlei Rechte Dritter verletzt — ohne Verschuldensgrenze; Haftungsmaximierung notwendig. ## Checkliste Red-Team-Autorenvertrag - [ ] Nutzungsrechte auf konkrete Nutzungsarten beschränkt? - [ ] § 31a-Widerrufsrecht bei unbekannten Nutzungsarten vorhanden? - [ ] Honorar klar definiert (Netto/Brutto, Berechnungsbasis)? - [ ] § 32a UrhG-Beteiligung nicht ausgeschlossen? - [ ] Jährlicher Auskunftsanspruch nach § 32d UrhG verankert? - [ ] Nebenrechte mit Rückfall-Klauseln geregelt? - [ ] Laufzeit begrenzt oder ordentliche Kündigung möglich? - [ ] Erscheinungspflicht mit konkretem Termin? - [ ] § 41-Rückrufrecht nicht ausgeschlossen? - [ ] Vorschuss-Rückzahlung nur bei Verschulden? - [ ] Haftung für Rechtsverletzungen Dritter beschränkt? - [ ] AGB-Klauseln auf § 307 BGB-Konformität geprüft? - [ ] VS-Mindesthonorare eingehalten? ## Quellenreferenzen - UrhG § 32: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__32.html - UrhG § 32a: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__32a.html - UrhG § 32d: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__32d.html - UrhG § 36: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__36.html - UrhG § 41: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__41.html - VerlG § 7: https://www.gesetze-im-internet.de/verlg/__7.html - BGB § 307: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__307.html - DSM-RL Art. 18–22: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32019L0790 - dejure.org UrhG: https://dejure.org/gesetze/UrhG ## Output-Formate - Klausel-Bewertungsmatrix (Klausel / Problem / Rechtliche Grundlage / Empfehlung) - Red-Team-Bericht als Memo für Autor oder Literaturagentur - Vertragsvergleich: Originalklausel vs. empfohlene Neufassung - Checkliste für Vertragsverhandlung - Muster-Kommentierung für spezifischen Vertragstext