--- name: rezensionsexemplar-influencer-und-steuer description: "Verlagsrecht: Rezensionsexemplare, Influencer-Kooperationen und steuerliche Behandlung — BuchPrG § 6, Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Kennzeichnungspflichten (UWG, TMG) im Verlagsrecht/Buchpreisbindung: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung." --- # Verl-030 · Rezensionsexemplare, Influencer und Steuer ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Zweck dieses Skills Verlage versenden **Rezensionsexemplare** an Presse, Buchblogger und Influencer. Diese Praxis berührt Buchpreisbindungsrecht (Ausnahme für Rezensenten), Steuerrecht (Sachzuwendungen) und Wettbewerbsrecht (Kennzeichnungspflichten). Dieser Skill klärt alle relevanten Dimensionen. ## Rechtsgrundlagen | Norm | Inhalt | Quelle | |------|--------|-------| | BuchPrG § 6 | Ausnahmen; Rezensionsexemplare nicht ausdrücklich, aber nach h.M. erfasst | https://www.gesetze-im-internet.de/buchprg/__6.html | | EStG § 37b | Pauschalsteuer auf Sachzuwendungen an Nichtarbeitnehmer | https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__37b.html | | EStG § 8 | Sachbezüge als geldwerte Vorteile | https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__8.html | | UStG § 3 Abs. 1b | Unentgeltliche Zuwendungen als steuerpflichtige Lieferung | https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__3.html | | UWG § 5a | Unlautere Geschäftspraktiken: fehlende Kennzeichnung | https://dejure.org/gesetze/UWG/5a.html | | TMG § 6 | Werbung im Internet: Kennzeichnungspflicht | https://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__6.html | | MStV § 22 | Kennzeichnung kommerzieller Kommunikation (Medienstaatsvertrag) | https://www.gesetze-im-internet.de/mstv/ | ## Rezensionsexemplare und Buchpreisbindung ### Rechtliche Einordnung - Rezensionsexemplare werden unentgeltlich an Rezensenten (Presse, Blogger) abgegeben. - BuchPrG gilt für **entgeltliche** Abgabe; unentgeltliche Abgabe → kein Buchpreisbindungsverstoß. - Aber: Wenn Verlag Buch formell kostenlos gibt, aber faktisch eine Gegenleistung erwartet (bezahlte Rezension) → kommerzielles Arrangement → andere steuerliche und wettbewerbsrechtliche Behandlung. ### Praktische Abgrenzung - Echtes Rezensionsexemplar: Kein Preis; keine vertraglich vereinbarte Pflicht zur Rezension; Verlag akzeptiert auch negative Kritik. - Influencer-Kooperation mit Publikationspflicht: Gegenleistung (Rezension) → Vertragsverhältnis; kein reines Rezensionsexemplar. ## Steuerliche Behandlung ### Sachzuwendung an Rezensenten (EStG § 37b) - Bücher, die Verlag an externe Personen (Journalisten, Blogger) verschenkt: Grundsätzlich Sachzuwendung (EStG § 8 Abs. 2). - **EStG § 37b**: Verlag kann auf Sachzuwendungen an Nichtarbeitnehmer Pauschalsteuer von 30 % übernehmen. - Freigrenze: 10.000 € je Empfänger und Jahr für Pauschalsteuer nach § 37b EStG. - Unterhalb der Freigrenze (§ 8 Abs. 3 EStG, 50 € / Monat): Kein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil. ### Umsatzsteuerliche Behandlung - Unentgeltliche Buchlieferung als Sachzuwendung: Grundsätzlich steuerpflichtige „unentgeltliche Lieferung" (UStG § 3 Abs. 1b). - Ausnahme: Bücher als Werbemittel (keine Umsatzsteuer, wenn keine selbständige Nutzungsmöglichkeit). - **Praktisch**: Buchhandels-Rezensionsexemplare im üblichen Umfang sind als Betriebsausgabe abzugsfähig; USt fällt nicht an, wenn Werbezweck dominiert. ### Buchführung - Rezensionsexemplar-Versand dokumentieren: Empfänger, Wert, Datum, Zweck. - Betriebsausgabenabzug: Belege aufbewahren. ## Influencer-Kooperationen ### Kennzeichnungspflichten - **UWG § 5a, TMG § 6, MStV § 22**: Werbung im Internet muss als solche erkennbar sein. - Wenn Verlag Buch kostenlos (oder vergünstigt) zur Verfügung stellt und Influencer darüber postet: - Hat der Influencer eine vertraglich gesicherte Pflicht zur Rezension → Werbung; **Pflicht zur Kennzeichnung** als „#Werbung" oder „#Anzeige". - Verlag hat dem Influencer eine Publikation erleichtert oder empfohlen → möglicherweise Werbung. - Freiwillige Rezension ohne jede Absprache → keine Kennzeichnungspflicht. ### BGH-Rechtsprechung - BGH, Urteil vom 09.09.2021 - I ZR 126/20: Influencer-/Instagram-Tap-Tag-Konstellation; Kennzeichnungspflichten hängen insbesondere von Gegenleistung, werblichem Überschuss und Erkennbarkeit des kommerziellen Zwecks ab. Nicht als „Burg Schreckenstein" oder pauschale Schleichwerbungsregel zitieren. - Kennzeichnung erforderlich bei: kostenlosen Produkten, Vergünstigungen, Reiseeinladungen. ### Vertragsgestaltung mit Influencern 1. Kooperationsvertrag: Klare Pflichten (Anzahl Posts, Zeitraum, Inhalte). 2. **Kennzeichnungspflicht vertraglich festhalten**: Influencer verpflichtet sich zur korrekten Werbekennzeichnung. 3. Freistellungsklausel: Influencer stellt Verlag bei Kennzeichnungsverstößen frei. 4. Keine Pflicht zu positiver Kritik: Influencer darf das Buch negativ rezensieren. ## Presserechtliche Aspekte - Klassische Pressekritiken unterliegen Meinungsfreiheit (GG Art. 5); kein Anspruch auf positive Bewertung. - Verlag darf Rezensenten nicht wegen negativer Kritik abmahnen. - Wenn Rezension unwahre Tatsachen enthält: Widerrufs- und Unterlassungsanspruch (§ 823 BGB i.V.m. § 824 BGB). ## Typische Fallen - **Influencer kennzeichnet nicht**: Blogger erhält kostenloses Buch und postet ohne „Werbung"-Hinweis → UWG-Verstoß; Abmahnung durch Wettbewerber. - **Steuer auf Rezensionsexemplare vergessen**: Verlag überschreitet 50-€-Freigrenze je Empfänger; steuerpflichtige Sachzuwendung nicht deklariert → Lohnsteuer-Nachprüfung. - **Kooperationsvertrag fordert positive Kritik**: Klausel unwirksam; ggf. sittenwidrig und Schleichwerbungsrisiko. - **Rezensionsexemplare für Bibliotheken zum Kauf angeboten**: Wenn Verlag Rezensionsexemplare über Plattform verkauft → Buchpreisbindung wieder einschlägig. ## Checkliste Rezensionsexemplar / Influencer - [ ] Versandliste mit Empfänger, Titel, Datum gepflegt - [ ] Kooperationsvertrag enthält Kennzeichnungspflicht - [ ] Steuerliche Behandlung (§ 37b EStG) geprüft; ggf. Pauschalsteuer gewählt - [ ] Keine Verpflichtung zur positiven Kritik im Kooperationsvertrag - [ ] Influencer-Posts auf korrekte Kennzeichnung überprüft - [ ] Betriebsausgabenabzug dokumentiert ## Quellenreferenzen - EStG § 37b: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__37b.html - UWG § 5a: https://dejure.org/gesetze/UWG/5a.html - TMG § 6: https://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__6.html - BGH, Urteil vom 09.09.2021 - I ZR 126/20: Influencer-/Instagram-Tap-Tag-Konstellation; vor Zitat amtliche/frei zugängliche Quelle prüfen. - MStV § 22: https://www.gesetze-im-internet.de/mstv/ ## Output-Formate - **Kooperationsvertrag-Muster**: Influencer, Pflichten, Kennzeichnung, Freistellung - **Steuerberechnungssheet**: Sachzuwendungen × 30 % Pauschalsteuer - **Kennzeichnungsleitfaden** für Influencer-Kooperationspartner - **Rezensionsexemplar-Dokumentationsformular** - **Compliance-Check** Social-Media-Posts auf korrekte Kennzeichnung