--- name: rueckruf-muster description: "Rückruf bei Vergriffenheit eines Werkes nach VerlG § 17 und UrhG § 41: Voraussetzungen, Verfahren, Preisaufhebung nach BuchPrG § 7 und Neuauflage bei anderem Verlag im Verlagsrecht/Buchpreisbindung: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung." --- # Rückruf vergriffenes Werk und Neuauflage ## Arbeitsbereich Rückruf bei Vergriffenheit eines Werkes nach VerlG § 17 und UrhG § 41: Voraussetzungen, Verfahren, Preisaufhebung nach BuchPrG § 7 und Neuauflage bei anderem Verlag. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output. ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Zweck dieses Skills Dieser Skill begleitet Autoren und Verlage bei der rechtlich korrekten Abwicklung von Vergriffenheit und dem daraus folgenden Rückruf von Nutzungsrechten. Wenn ein Verlag ein Werk nicht mehr lieferfähig hält und keine Neuauflage plant, eröffnet das Gesetz dem Urheber spezifische Rückrufmechanismen. Zentral sind zwei Normen: **VerlG § 17** (Rücktrittrecht des Verlegers und Rückgabe bei Untergang des Werkes) sowie **UrhG § 41** (Rückruf wegen Nichtausübung des Nutzungsrechts). Hinzu kommt die Frage, wann die Buchpreisbindung nach BuchPrG endet und wie ein Neustart beim selben oder einem anderen Verlag rechtssicher gestaltet wird. Die praktische Bedeutung wächst, da viele Backlist-Titel in Print vergriffen sind, gleichzeitig aber digitale Verwertung (E-Book, Hörbuch, Datenbank) fortbesteht. Autoren müssen verstehen, wann „vergriffen" im Sinne des Gesetzes vorliegt und wann das Rückrufrecht tatsächlich ausgeübt werden kann. ## Rechtsgrundlagen | Norm | Inhalt | Quelle (URL) | |------|--------|-------------| | VerlG § 17 | Vergriffenheit; Recht des Verlegers zum Rücktritt | https://www.gesetze-im-internet.de/verlg/__17.html | | VerlG § 7 | Pflicht des Verlegers zur Vervielfältigung und Verbreitung | https://www.gesetze-im-internet.de/verlg/__7.html | | VerlG § 30 | Kündigung bei wesentlicher Vertragsverletzung | https://www.gesetze-im-internet.de/verlg/__30.html | | UrhG § 41 | Rückruf wegen Nichtausübung des Nutzungsrechts | https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__41.html | | UrhG § 42 | Rückruf wegen gewandelter Überzeugung | https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__42.html | | UrhG § 31 | Einräumung von Nutzungsrechten | https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__31.html | | BuchPrG § 3 | Preisbindungspflicht des Verlegers | https://www.gesetze-im-internet.de/buchprg/__3.html | | BuchPrG § 7 | Aufhebung der Preisbindung | https://www.gesetze-im-internet.de/buchprg/__7.html | | DSM-RL Art. 8–11 | Vergriffene Werke und kollektive Lizenzen | https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32019L0790 | ## Begriff der Vergriffenheit ### Gesetzliche Definition (VerlG § 17) VerlG § 17 spricht von Vergriffenheit, wenn der Verlag den Titel nicht mehr auf Lager hat und **keine Neuauflage** innerhalb angemessener Frist plant. Es reicht nicht, dass einzelne Exemplare beim Handel vergriffen sind — entscheidend ist, ob der Verlag die **Lieferfähigkeit vollständig eingestellt** hat. ### Kriterien in der Praxis | Kriterium | Vergriffenheit liegt vor | Vergriffenheit liegt nicht vor | |-----------|--------------------------|-------------------------------| | Lagerbestand Verlag | 0 Exemplare | ≥ 1 Exemplar vorrätig | | Nachdruckankündigung | Keine Planung | Ankündigung innerhalb 12 Monate | | E-Book verfügbar | Irrelevant für Print-Vergriffenheit | Digitale Ausgabe ≠ Print-Lieferbarkeit | | BoD-Ausgabe | Kommt auf Vertragsklausel an | Ausdrückliche BoD-Klausel = lieferbar | ### E-Book-Sonderfall Ein weiterhin lieferbares E-Book verhindert grundsätzlich nicht den Rückruf der **Print-Nutzungsrechte**, wenn der Verlagsvertrag Druck- und Digitalrechte getrennt einräumt. Bei pauschaler Rechteübertragung (alle Nutzungsarten) blockiert ein noch genutztes E-Book den Rückruf nach § 41 UrhG. ## UrhG § 41: Rückruf wegen Nichtausübung ### Voraussetzungen 1. **Nutzungsrecht wurde eingeräumt** (§ 31 UrhG) — Verlagsvertrag muss wirksam bestehen. 2. **Keine angemessene Ausübung** — Der Verlag verwertet das Werk nicht oder erheblich zu wenig. 3. **Fristablauf**: Nach § 41 Abs. 2 UrhG kann der Rückruf frühestens **zwei Jahre nach Einräumung** (bei Filmwerken fünf Jahre) erklärt werden. Bei Verlagsverträgen gilt zusätzlich eine **Frist von einem Jahr nach Ablieferung** des Manuskripts. 4. **Vorherige Abmahnung**: Vor dem Rückruf ist dem Verleger eine **angemessene Nachfrist** zur Aufnahme der Nutzung zu setzen. Erst nach fruchtlosem Ablauf kann der Rückruf erklärt werden. 5. **Verschulden irrelevant**: § 41 UrhG ist verschuldensunabhängig. Selbst unverschuldete Nichtausübung (z. B. wegen Papiermangels) kann den Rückruf auslösen. ### Ausschluss und Verwirkung - Der Rückruf ist **ausgeschlossen**, wenn der Urheber selbst die Nichtausübung zu vertreten hat (§ 41 Abs. 4 UrhG). - Er ist **verwirkt**, wenn der Autor jahrelang schweigt und dem Anschein nach duldet. ### Ausübung des Rückrufs ``` Formerfordernis: Schriftform empfohlen (str. str., keine gesetzliche Form vorgeschrieben) Adressat: Verlagsleitung (Geschäftsführer/Vorstand) Inhalt: Bezeichnung des Werkes, konkreter Verstoß (Vergriffenheit seit [Datum]), Nachfrist (§ 41 Abs. 3: angemessen, i.d.R. 6 Monate), Ankündigung des Rückrufs nach Fristablauf ``` ## VerlG § 17: Spezifisches Verlagsrecht VerlG § 17 gibt **dem Verleger** das Recht zurückzutreten, wenn das Werk durch äußere Umstände vernichtet oder unverkäuflich wird (z. B. Veralterung). Für den Autor hat § 17 VerlG dagegen eher beschränkte Bedeutung; sein Hauptinstrument bleibt § 41 UrhG. Gleichwohl ist § 17 VerlG relevant, wenn der Verlag aktiv vom Vertrag zurücktreten will (z. B. wegen drastisch gesunkenem Absatz) — dann fallen die Nutzungsrechte kraft Gesetzes zurück. ## Buchpreisbindung bei Vergriffenheit ### Automatisches Erlöschen nach BuchPrG § 7 Nach **BuchPrG § 7** ist der Verleger berechtigt, die Preisbindung aufzuheben. Bei faktischer Vergriffenheit (keine Lieferfähigkeit mehr) läuft die Preisbindung ins Leere. Der Buchhandel ist dann nicht mehr zur Einhaltung des bisherigen Ladenpreises verpflichtet, weil keine Exemplare mehr gehandelt werden. ### Pflichten des Verlegers bei Aufhebung | Schritt | Inhalt | Frist | |---------|--------|-------| | 1. VLB-Meldung | Titel als „vergriffen" melden, Preisbindung aufheben | Unverzüglich | | 2. Benachrichtigung Buchhandel | Mitteilung an Auslieferung und Großhandel | Unverzüglich nach VLB-Meldung | | 3. Restbestand-Abverkauf | Restexemplare können nun unter bisherigem Ladenpreis verkauft werden | Nach Aufhebung | | 4. Dokumentation | Nachweis Datum der Aufhebung in Verlagsakte | Dauerhaft | ## Rückgabe der Rechte und Neuauflage ### Rechtslage nach erfolgreichem Rückruf Nach Wirksamwerden des Rückrufs (§ 41 Abs. 1 UrhG) fallen die eingeräumten Nutzungsrechte an den Urheber zurück. Der Verlag ist fortan **nicht mehr berechtigt**, das Werk zu verbreiten, zu vervielfältigen oder digital anzubieten. ### Checkliste für den Autor nach Rückruf - [ ] Schriftliche Bestätigung des Rückrufs vom Verlag einholen - [ ] Lagerbestand beim Verlag prüfen (VerlG § 17: Was geschieht mit Restexemplaren?) - [ ] VLB-Meldung auf Vergriffenheit kontrollieren - [ ] ISBN-Rechte klären (ISBN verbleibt beim bisherigen Verlag) - [ ] Neue ISBN für Neuauflage beantragen - [ ] Druckdaten/Satz: Gehören Druckdateien dem Verlag oder dem Autor? (Vertragsklausel prüfen) - [ ] Schutzfristende beachten: Liegt das Werk im gemeinfrei-nahen Bereich? ### Neuauflage beim neuen Verlag ``` Schritt 1: Rechterückfall bestätigen (Rückruf-Bestätigung oder Urteil) Schritt 2: Neuen Verlagsvertrag schließen — alle Nutzungsarten explizit regeln Schritt 3: Neue ISBN beantragen (beim neuen Verlag als ISBN-Inhaber) Schritt 4: Preisbindung neu festsetzen (BuchPrG § 3) und VLB melden Schritt 5: Ggf. Mängelexemplar-Klausel prüfen (Restexemplare alter Verlag) ``` ### Überarbeitete Neuauflage vs. unveränderter Nachdruck | Variante | Urheberrechtlich | Preisbindung | |----------|-----------------|--------------| | Unveränderte Neuauflage | Gleicher Schutz, neuer Verlagsvertrag nötig | Neue Preisfestsetzung nötig | | Überarbeitete Fassung | Ggf. neues Werk (§ 3 UrhG: Bearbeitung) | Neue ISBN, neue Preisbindung | | Lizenzausgabe | Lizenznehmer setzt eigenen Preis | Neue Preisbindungsdokumentation | ## DSM-Richtlinie: Vergriffene Werke und kollektive Lizenzen DSM-RL Art. 8–11 (Richtlinie 2019/790/EU) ermöglicht Verwertungsgesellschaften, **kollektive Lizenzen für vergriffene Werke** zu erteilen. In Deutschland umgesetzt durch **§§ 61–61c UrhG** (verwaiste Werke) und die VG-Wort-Regelungen zum Kulturerbe-Digitalisierungsprogramm. Praktische Relevanz: Bibliotheken und Archive können vergriffene Werke digital zugänglich machen, wenn der Rechteinhaber nicht mehr auffindbar oder unbekannt ist. Für aktive Rechteinhaber ist diese Regelung nur dann anwendbar, wenn sie ausdrücklich **keine gegenteilige Erklärung** abgegeben haben. ## Typische Fallen - **Zu früher Rückruf**: Nachfrist nach § 41 Abs. 3 UrhG nicht gesetzt → Rückruf unwirksam. - **Digitale Verwertung übersehen**: E-Book noch lieferbar → Rückruf der Print-Rechte ggf. nur teilweise möglich. - **Druckdaten-Eigentum nicht geregelt**: Autor hat nach Rückruf keine Druckdateien → teurer Neusatz nötig. - **ISBN-Irrtum**: Alte ISBN kann nicht vom neuen Verlag übernommen werden → VLB-Verwirrung. - **Restbestand nicht abgeklärt**: Alter Verlag verkauft noch vorhandene Lagerexemplare ohne Preisbindung weiter. - **Schutzfristen-Fehler bei Gemeinfreiheit**: Autor verwechselt eigene Rechte mit gemeinfreiem Inhalt im Werk. ## Checkliste Rückruf vergriffenes Werk - [ ] Vergriffenheit dokumentieren (VLB-Auszug, Schreiben an Verlag) - [ ] Verlagsvertrag auf Vergriffenheitsklausel prüfen - [ ] Zweijahresfrist nach § 41 Abs. 2 UrhG geprüft - [ ] Nachfristschreiben an Verlag versandt - [ ] Nachfrist abgelaufen (i.d.R. 6 Monate) - [ ] Rückruferklärung schriftlich übermittelt - [ ] Bestätigung des Rechtsfalls erhalten - [ ] VLB-Meldung Vergriffenheit geprüft - [ ] Neue Verlagsoptionen evaluiert - [ ] Druckdaten und Satzrechte geklärt - [ ] Neue ISBN beantragt - [ ] Neue Preisbindung nach BuchPrG § 3 festgesetzt ## Quellenreferenzen - VerlG § 17: https://www.gesetze-im-internet.de/verlg/__17.html - UrhG § 41: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__41.html - UrhG § 42: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__42.html - BuchPrG § 7: https://www.gesetze-im-internet.de/buchprg/__7.html - DSM-RL 2019/790 Art. 8–11: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32019L0790 - UrhG §§ 61–61c (verwaiste Werke): https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__61.html - dejure.org VerlG: https://dejure.org/gesetze/VerlG ## Output-Formate - Rückruf-Musterbrief (Schritt-für-Schritt mit Nachfristformel) - Checkliste Rechterückfall nach § 41 UrhG - Vergleichstabelle: Vergriffenheit Print vs. Digital - Ablaufdiagramm: Rückruf → Neuauflage → Neue Preisbindung - Muster-Übersicht: Klauseln im neuen Verlagsvertrag (Druckdaten, ISBN, Restbestand)