--- name: vg-wort-meldung-beteiligung-und-ausschuettung description: "VG Wort: Werkmeldung, Ausschüttungsrecht von Autoren und Verlagen, Wahrnehmungsvertrag, VGG §§ 27 ff. — Fristen, Verteilungsplan und Praxis im Verlagsrecht/Buchpreisbindung: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung." --- # Verl-017 · VG Wort: Meldung, Beteiligung und Ausschüttung ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Zweck dieses Skills Die **VG Wort** (Verwertungsgesellschaft Wort) nimmt Vergütungsansprüche für Urheber von Sprachwerken wahr, die durch Gesetz entstehen (z.B. Kopiergeräte-Vergütung nach § 54 UrhG, Bibliothekstantieme nach § 27 UrhG). Dieser Skill klärt, wer der VG Wort beitreten kann, welche Werke gemeldet werden müssen, wie Ausschüttungen berechnet werden und welche Rolle Verlage dabei spielen. ## Rechtsgrundlagen | Norm | Inhalt | Quelle | |------|--------|-------| | UrhG § 27 | Bibliothekstantieme: Vergütung für Verleih | https://dejure.org/gesetze/UrhG/27.html | | UrhG §§ 54–54h | Geräte- und Speichermedienvergütung (Kopiervergütung) | https://dejure.org/gesetze/UrhG/54.html | | VGG § 1 | Aufgaben der Verwertungsgesellschaft | https://www.gesetze-im-internet.de/vgg/__1.html | | VGG § 27 | Wahrnehmungsvertrag: Rechte und Pflichten | https://www.gesetze-im-internet.de/vgg/__27.html | | VGG § 28 | Tarifaufstellung der VG Wort | https://www.gesetze-im-internet.de/vgg/__28.html | | VGG §§ 26 ff. | Verteilung der Einnahmen | https://www.gesetze-im-internet.de/vgg/ | | BGH „Verlegeranteil" | Verleger können keine eigenen Vergütungsansprüche bei VG Wort geltend machen | https://www.bgh.de | ## Struktur der VG Wort ### Mitglieder - **Berechtigte**: Urheber von Sprachwerken (Autoren, Journalisten, Übersetzer, Wissenschaftler) und **Verleger**. - **Mitgliedschaft**: Erfordert Wahrnehmungsvertrag mit VG Wort. - Wichtige Einschränkung (BGH, I ZR 198/13 „Verlegeranteil"): Verlage sind keine Urheber; sie dürfen bei VG Wort keine Tantiemen auf Kosten der Autoren beanspruchen, die auf Urheberrechten basieren. Verlegeranteil im Verteilungsplan wurde 2016 nach BGH-Urteil reformiert. ### Reformierter Verteilungsplan nach 2016 - Nach BGH-Urteil 2016: VG Wort hat Verteilungsplan geändert; Verlage erhalten nur noch Anteil aus Rechten, die Autoren ihnen ausdrücklich übertragen haben. - Verlag-Beteiligung: Autor kann in Wahrnehmungsvertrag oder Verlagsvertrag Verlag an VG-Wort-Erlösen beteiligen (Abtretungsklausel). ## Werkmeldung ### Meldepflichten des Autors - Autoren müssen ihre Werke aktiv bei VG Wort **melden**, um an der Ausschüttung zu partizipieren. - Meldeportal: METIS (Meldung für wissenschaftliche Texte), Belletristik-Portal, Onlineportal T.O.M. - Meldefrist: Jährlich; Werke müssen bis zum 31. Januar des Folgejahres für das Vorjahr gemeldet sein. ### Was kann gemeldet werden? - **Bücher**: Sprachwerke mit ISBN; gedruckte und digitale Ausgaben. - **Zeitschriften- und Zeitungsbeiträge**: Einzelne Artikel mit Angabe der Publikation. - **Online-Texte** (METIS): Seit 2007 können Online-Texte ab 1.800 Zeichen gemeldet werden. - **Wissenschaftliche Texte**: Hochschulschriften, Fachaufsätze. ### Mindeststärke - Bücher: Mindestumfang 4 Normseiten (ca. 5.600 Zeichen). - Periodika-Beiträge: Mindestlänge 1.800 Zeichen. ## Ausschüttung ### Arten der Ausschüttungen 1. **Bücher / Buchkapitel**: Anteil an Kopiergeräte-Vergütung (§§ 54 ff. UrhG), Bibliothekstantieme (§ 27 UrhG). 2. **Presse**: Zeitungs- und Zeitschriftenartikel aus Presseverlagen. 3. **Wissenschaft**: Sonderausschüttungen für wissenschaftliche Autoren (METIS-Auswertung). 4. **Online-Texte**: METIS-basierte Erfassung von Zugriffen auf Online-Texte. ### Ausschüttungskalender - Bücher: Jährliche Hauptausschüttung; i.d.R. im Frühjahr. - Presse: Vierteljährliche oder halbjährliche Ausschüttung. - Nachschüttung: Falls nach der Hauptausschüttung noch Mittel verbleiben. ### Berechnung - Verteilungsplan der VG Wort legt Punktewerte für verschiedene Werkarten fest. - Buch mit hoher Auflage erhält mehr Punkte als Nischentitel. - Punkte × Punktewert (€/Punkt aus Gesamteinnahmen) = Ausschüttung. ## Verlegeranteil und Vertragsbeteiligung ### Rechtslage nach 2016 - Verlag kann VG-Wort-Erlöse nur dann beanspruchen, wenn Autor ihm ausdrücklich seine VG-Wort-Ansprüche abgetreten oder zur Wahrnehmung übertragen hat. - Klausel im Verlagsvertrag: „Der Autor überträgt dem Verlag die Hälfte seiner Ansprüche gegenüber der VG Wort." - Ohne solche Klausel: Verlag erhält nichts von der VG Wort. ### Empfehlung - Neue Verlagsverträge: Explizite Regelung der VG-Wort-Beteiligung (Anteil, Abrechnungsmodalität). - Altverträge: Prüfen, ob eine Beteiligungsklausel vorhanden und nach 2016-Rechtslage noch wirksam ist. ## METIS — Online-Text-Meldung - METIS (Meldung elektronischer Texte) erfasst Abrufe von Online-Texten durch Bibliotheken und Hochschulen. - Autoren melden Online-Texte inklusive URL. - VG Wort prüft Abrufzahlen; Ausschüttung je nach Zugriffszahl. - Wichtig: URL muss stabil und dauerhaft sein; Texte hinter Paywalls sind meldbar. ## Typische Fallen - **Meldefrist versäumt**: Jahresfrist bis 31. Januar; nicht rückwirkend nachholbar. - **Verlegeranteil-Klausel fehlt**: Alter Verlagsvertrag ohne explizite Abtretungsklausel → Verlag erhält nach 2016 nichts. - **Doppelmeldung**: Autor meldet für Kapitel im Sammelwerk; Herausgeber meldet das Gesamtwerk → VG Wort-Richtlinie regelt Abgrenzung; Abstimmung notwendig. - **Falsche Angaben**: Auflagenzahl oder Seitenumfang falsch → Korrektur über METIS möglich. - **Online-Text-URL veraltet**: METIS-Meldung mit alter URL → keine Zugriffe zählbar. ## Checkliste VG Wort - [ ] Wahrnehmungsvertrag mit VG Wort abgeschlossen (Autor) - [ ] Alle Bücher, Artikel, Online-Texte des Vorjahres bis 31. Januar gemeldet - [ ] Verlagsvertrag: Verleger-Beteiligungsklausel vorhanden und rechtswirksam (post-2016) - [ ] METIS-Meldungen: URLs geprüft und aktuell - [ ] Ausschüttungsbelege für Buchhaltung gespeichert - [ ] Sammelwerk: Abgrenzung Autor-Kapitel / Herausgeber-Gesamtwerk koordiniert ## Quellenreferenzen - VGG: https://www.gesetze-im-internet.de/vgg/ - UrhG §§ 54–54h: https://dejure.org/gesetze/UrhG/54.html - VG Wort, Verteilungsplan: https://www.vgwort.de/verguetungen/verteilungsplan.html - BGH „Verlegeranteil" I ZR 198/13: https://www.bgh.de - VG Wort METIS: https://tom.vgwort.de ## Output-Formate - **Meldeliste**: Alle Werke mit Meldefristen und -status - **Ausschüttungsprognose**: Grobe Berechnung auf Basis von Auflage und Werkart - **Verleger-Beteiligungscheck**: Vertragsklausel vorhanden / fehlt / reformbedürftig - **METIS-Melde-Entwurf**: Strukturiertes Formular für Online-Texte - **Jahresabschluss-Auswertung**: Tatsächliche Ausschüttungen vs. Erwartungen