--- name: abstimmung-mit-rechtsabteilung-pruefung description: "Inhouse-Legal-Check vor Veroeffentlichung: strukturierte Abstimmung mit Justiziariat zu Aeusserungsrecht, Persoenlichkeitsrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Datenschutz im Verlagsredaktion." --- # Inhouse-Legal-Check vor Veroeffentlichung ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: VerlG § 17 Ablieferungsfrist, UrhG § 41 Rückrufsrecht wegen Nichtausübung nach 2 Jahren, VG-Wort-Meldungen jährlich, JuSchG-Indizierung sofort wirksam. - Tragende Normen verifizieren: UrhG §§ 1, 7, 11, 31, 32, 34, 38, 41, 43, 50, 51, 51a, 53, 87a-h, VerlG, BGB §§ 433, 631, JuSchG, PresseG der Länder, ImpressumsR, DSGVO Art. 85 (Medienprivileg) — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Verlag, Autor, Lektor, Übersetzer, VG Wort, Lizenzpartner, Vertrieb, Datenschutzbeauftragter, ggf. Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz. - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verlagsvertrag, Übersetzervertrag, Lizenzvertrag, Honorarrechnung, Pflichtexemplarmeldung, VG-Wort-Meldung, Impressum, AGB — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Worum geht es konkret Vor Drucklegung oder Onlineschaltung muss bei rechtssensiblen Beitraegen das Justiziariat des Verlags eingebunden werden. Das betrifft insbesondere: namentliche Berichte ueber Verfahrensbeteiligte, scharfe Urteilskritik, Praxisberichte mit Mandantenbezug, Beitraege zu Streitthemen mit grossen Marktteilnehmern, KI-erstellte Inhalte. Der Skill liefert einen Vorlagenpfad, der dem Justiziariat in 15 Minuten Pruefbarkeit verschafft. ## Wann dieses Modul hilft / Kaltstart-Fragen 1. Welcher Beitrag (Aufsatz, Anmerkung, Kommentierung, Blog, Newsletter, Pressetext)? 2. Welche Personen oder Unternehmen werden namentlich genannt? 3. Werden Aktenzeichen, Verfahrensdetails oder vertrauliche Sachverhalte verwendet? 4. Liegen Bild- oder Tabellenrechte vor (Lizenz, Schoepfungshoehe, Public Domain)? 5. Ist ein Faktencheck-Datum dokumentiert? 6. Wird Wettbewerbsbezug (vergleichende Werbung, Aussagen ueber Konkurrenten) hergestellt? 7. Welche Frist gibt die Redaktion dem Justiziariat? ## Rechtlicher und sachlicher Rahmen - KUG §§ 22, 23 - Bildnisrecht; Einwilligung erforderlich, Ausnahmen für Personen der Zeitgeschichte. - BGB §§ 823, 824, 1004 analog - Schutz des allgemeinen Persoenlichkeitsrechts und der Kreditgefaehrdung. - StGB §§ 185-187 - Beleidigung, ueble Nachrede, Verleumdung als strafrechtliche Grenze. - Art. 5 GG - Meinungs- und Pressefreiheit als Abwaegungsmassstab. - UrhG §§ 51, 51a - Zitatrecht, Karikatur/Parodie/Pastiche. - DSGVO Art. 6, 17, 85 - Datenverarbeitung im journalistischen Privileg. - UWG §§ 6, 7 - vergleichende Werbung, Belaestigung; bei Marketingtexten relevant. - DDG (Digitale-Dienste-Gesetz) als Nachfolger des TMG seit 2024; § 5 DDG Impressumspflicht, § 18 MStV journalistische Sorgfalt für Telemedien mit journalistisch-redaktioneller Pragung. ## Praxisleitfaden / Schritt für Schritt 1. **Vorselektion durch Redaktion.** Ein Pruefkanon laeuft jedem Beitrag voraus. Bei "Ja" zu einem der folgenden Punkte: Justiziariat einschalten. - Namentliche Berichterstattung ueber lebende Personen mit kritischer Bewertung. - Aktenzeichen aus laufenden Verfahren mit identifizierender Wirkung. - Behauptungen ueber konkrete Pflichtverletzungen, Unwirksamkeiten von AGB Dritter, Verstoesse gegen Berufsrecht. - Bildmaterial ohne klare Lizenz oder ohne Personenrechte. - Sponsored Content, Affiliate-Links, vergleichende Aussagen. 2. **Pruefpaket schnueren.** Manuskriptfassung mit Stand, Quellenliste, ggf. Bildlizenzen, ggf. Anonymisierungsentscheidungen, gewuenschte Online- und Printtermine. 3. **Pruefauftrag schreiben.** Nicht "schaut mal druber", sondern konkrete Fragen: "Ist Passage S. 3 Abs. 2 zulaessige Werturteil oder unwahre Tatsachenbehauptung?" 4. **Frist setzen.** Mindestens fuenf Werktage vor Imprimatur; bei Brennthemen 24 Stunden mit explizitem Hinweis. 5. **Rueckmeldung schriftlich.** "Freigabe", "Freigabe mit Aenderungen", "Pruefbedarf", "Abgelehnt" - keine telefonische Halbfreigabe. 6. **Aenderungen umsetzen.** Jede juristische Aenderung mit dem Autor abstimmen, sonst wird der Beitrag verfaelscht. 7. **Dokumentation.** Pruefauftrag, Antwort und finale Fassung gemeinsam ablegen (Beweisvorsorge bei Klage). ## Trade-off-Matrix | Aspekt | Justiziariat eng einbinden | Redaktion entscheidet allein | |---|---|---| | Risiko | Niedriger | Hoeher | | Tempo | Langsamer | Schneller | | Autorenbindung | Sicherheit, aber Eingriffe | Vertrauen, aber Risiko | | Folgekosten | Vorab teurer, hinten billiger | Vorab billig, ggf. teurer Rechtsstreit | ## Praxistipps der alten Redaktion - "Lieber einmal abgelehnt als dreimal abgemahnt." Schon ein Unterlassungsverfahren kostet mehr als zehn Pruefdurchgaenge. - Bei kritischen Personen: Anonymisierung pruefen (Initialen, Funktionsbeschreibung). Wenn Identifizierbarkeit zwingend für Aussage ist, soll Justiziariat das absegnen. - Bei laufenden Verfahren stets pruefen, ob § 353d StGB (verbotene Mitteilung) tangiert ist. - KI-Anteile am Beitrag separat kennzeichnen; Justiziariat braucht das für die Pruefung der Verantwortlichkeitskette. - Bei Druckaufsatz: Pruefung in Setzung-Fahnenform, nicht im Word-Manuskript; im Setzungsstand sieht man Layoutfolgen. ## Mustertexte / Vorlagen **Pruefauftrag an Justiziariat** ``` Betreff: Rechtspruefung [Werktitel] vor Imprimatur am [Datum] Sehr geehrte/r [Name Justiziariat], bitte pruefen Sie den anliegenden Beitrag mit Blick auf folgende Punkte: 1. Persoenlichkeitsrecht - Passage S. [n] Abs. [n] enthaelt namentliche Bewertung von [Name/Funktion]. Ist die Bewertung als Werturteil zulaessig? 2. Aeusserungsrecht / Tatsachenbehauptung - Passage S. [n] Abs. [n] behauptet "[konkretes Zitat]". Ist der Beleg in Fn. [n] ausreichend? 3. Bildrechte - Abbildung [n] stammt aus [Quelle], Lizenz: [Quelle/Stand]. Bitte Rechte/Personen pruefen. 4. Wettbewerbsrecht - Tabelle S. [n] vergleicht Produkte von [Anbietern]. 5. KI-Anteil - Abschnitt [Bezug] enthaelt mit [Tool] generierte Passage, redaktionell ueberarbeitet. Imprimaturziel: [Datum, Uhrzeit]. Bei Rueckfragen erreichen Sie mich unter [Kontakt]. Mit freundlichen Gruessen [Name] ``` **Freigabevermerk Justiziariat (Vorlage)** ``` Beitrag: [Werktitel] Pruefdatum: [Datum] Pruefer/in: [Name] Ergebnis: [ ] Freigabe / [ ] Freigabe mit Auflagen / [ ] Aenderungsbedarf / [ ] Ablehnung Auflagen / Aenderungen: 1. [...] 2. [...] Gueltigkeitsdauer der Freigabe: [Datum] Hinweis für Onlineversion: [...] Unterschrift: [Name] ``` ## Typische Fehler / Pitfalls - "Bitte freigeben" ohne konkrete Pruefpunkte - Pruefung wird oberflaechlich. - Freigabe mit Aenderung wird nicht in die Endfassung uebernommen - Haftungsfalle. - Pruefauftrag erst zur Drucknacht - Druck der Bewertung lastet auf Justiziariat. - Nachtraegliche Aenderungen am Beitrag nach Freigabe ohne erneute Vorlage - Freigabe entfaellt. - Bei Onlineversion abweichende Fassung ohne separate Freigabe. ## Quellen Stand 06/2026 - KUG §§ 22, 23 - Recht am eigenen Bild. - BGB §§ 823, 824, 1004 (analog) - Persoenlichkeitsrecht, Kreditgefaehrdung. - StGB §§ 185-187, 353d - Aeusserungsdelikte, verbotene Mitteilung aus Verfahren. - UrhG §§ 51, 51a - Zitat, Pastiche. - UWG §§ 6, 7 - vergleichende Werbung. - DSGVO Art. 6, 17, 85 - Datenverarbeitung, Loeschung, Medienprivileg. - DDG § 5 - Impressumspflicht; MStV § 18 - journalistische Sorgfalt. - BVerfG, st. Rspr. zur Abwaegung Meinungsfreiheit / Persoenlichkeitsrecht (Volltexte zur amtlichen Pruefung unter bundesverfassungsgericht.de). ## Normen und Rechtsprechung ### Kuratierte Normen-Bibliothek - § 51 UrhG - § 38 UrhG - § 31a UrhG - § 33 VerlG - § 32a UrhG - Art. 6 DSGVO - § 8 DDG - § 27a UStG - § 14 UStG - § 203 StGB - § 32e UrhG - § 87 BetrVG ### Leitentscheidungen - EuGH C-131/12