--- name: aussagensicherheit-buchprojekt-bauleiter description: "Prueft im Manuskript jede tragende Aussage darauf ob sie so im Druck stehen darf: Belegtiefe Ehrenschutz Datenschutz Berufsrecht und Aussagewahrheit im Verlagsredaktion." --- # Aussagensicherheits-Pruefung ("darf das so im Druck?") ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: VerlG § 17 Ablieferungsfrist, UrhG § 41 Rückrufsrecht wegen Nichtausübung nach 2 Jahren, VG-Wort-Meldungen jährlich, JuSchG-Indizierung sofort wirksam. - Tragende Normen verifizieren: UrhG §§ 1, 7, 11, 31, 32, 34, 38, 41, 43, 50, 51, 51a, 53, 87a-h, VerlG, BGB §§ 433, 631, JuSchG, PresseG der Länder, ImpressumsR, DSGVO Art. 85 (Medienprivileg) — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Verlag, Autor, Lektor, Übersetzer, VG Wort, Lizenzpartner, Vertrieb, Datenschutzbeauftragter, ggf. Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz. - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verlagsvertrag, Übersetzervertrag, Lizenzvertrag, Honorarrechnung, Pflichtexemplarmeldung, VG-Wort-Meldung, Impressum, AGB — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Worum geht es konkret Eine Aussage in einem Fachaufsatz oder einer Anmerkung kann juristisch problematisch sein, selbst wenn Grammatik, Stil und Quellen stimmen: Sie kann ehrverletzend gegenueber Beteiligten sein, datenschutzrechtlich heikel, berufsrechtlich relevant (Mandantenidentifizierung!), oder einfach inhaltlich nicht hinreichend belegt. Dieser Skill ist das letzte inhaltliche Pruefraster vor Druck. ## Wann dieses Modul hilft / Kaltstart-Fragen Sie brauchen ihn immer bei brisanten Themen, polemischen Anmerkungen, Beitraegen mit erkennbarem Fall (Mandantenbezug), Beitraegen ueber konkret benannte Personen oder Institutionen. Klaeren Sie: 1. Werden konkrete Personen / Institutionen / Mandanten genannt? 2. Hat die Autorin ein Mandantenmandat selbst gefuehrt - dann § 43a BRAO? 3. Wird ein Berufsstand kritisiert (Richter, BMF, BAFin)? 4. Werden Rechtsmeinungen scharf abgelehnt - mit Belegen? ## Material- bzw. Sachrahmen - Manuskript im finalen Stand. - Hinweise auf Mandantenbezug. - Vorgaengerbeitraege zum gleichen Thema (Konfliktlinien). - Hauseigene Justiziariats-Richtlinien. ## Praxisleitfaden / Schritt für Schritt 1. **Risikoflaechen identifizieren:** - Mandantenbezug (Anwaltsmandat). - Konkret benannte Dritte (Richter, Anwaelte, Behörden, Unternehmen). - Tatsachenbehauptungen (vs. Wertungen). - Anschuldigungen / Vorwuerfe. - Datenschutz-relevante Angaben. 2. **Belegtiefe pruefen.** Jede Tatsachenbehauptung mit Beleg? Wertungen als solche erkennbar? 3. **Ehrenschutz / Persoenlichkeitsrecht** (§§ 823, 1004 BGB, Art. 1 i.V.m. Art. 2 I GG): Werden Beteiligte ungerechtfertigt herabgesetzt? 4. **Mandantenschutz** (§ 43a Abs. 2 BRAO, § 203 StGB): Anonymisierung ausreichend? Schreibt die Autorin ueber einen eigenen Fall? Mandantenfreigabe? 5. **DSGVO** (Art. 6, Art. 9): personenbezogene Daten? Rechtsgrundlage? 6. **Berufsstandkritik.** Sachlich, mit Belegen? Oder polemisch ohne Grundlage? 7. **Wahrheits- / Wahrhaftigkeitsbeleg.** Tatsachenbehauptung muss erweislich wahr oder hinreichend recherchiert sein. 8. **Eskalation an Justiziariat** bei brisanten Stellen vor Druck. ## Trade-off-Matrix | Pfad | A: Strenge Justiziariats-Vorpruefung | B: Verlagsroutine ohne Justiziariat | Empfehlung | |------|--------------------------------------|--------------------------------------|------------| | Risiko | gering | mittel bis hoch | A bei brisanten Themen | | Lieferzeit | langsamer | schneller | B bei Routine | | Beziehung Autor-Verlag | belastend | leichter | A wenn Risiko klar | ## Praxistipps der alten Redaktion - "Schreibt die Autorin ueber einen eigenen Mandantenfall? Immer Mandantenfreigabe schriftlich, immer Anonymisierungspruefung." - Personenkritik an Richtern: nur sachlich, nur mit Beleg, niemals ad personam. - Anschuldigungen ("XY hat falsch entschieden") brauchen Belege, wo das Falsche liegt. - Bei DSGVO-Themen: Datenschutzbeauftragte / Datenschutzbeauftragten des Verlages frueh einbinden. - Im Zweifel an die Hausjustiziarin oder den externen Justiziar. ## Mustertexte / Vorlagen **Risiko-Befundtabelle:** | Stelle | Risikoart | Befund | Massnahme | |--------|-----------|--------|-----------| | S. 3 | Mandantenbezug | "Mein Mandant hatte ..." - Anonymisierung duenn | Mandantenfreigabe einholen, ggf. Anonymisierung verstaerken | | S. 7 | Ehrenschutz Richter | "Der Vorsitzende hat erkennbar parteiisch verhandelt" - Behauptung ohne Beleg | Beleg verlangen oder Wertung zurueckziehen | | S. 12 | DSGVO | Klarname eines Mandanten in Fussnote | streichen / anonymisieren | | S. 18 | Berufsstandkritik | "Die BAFin hat versagt" - Beleg fehlt | konkretisieren mit Quelle | **Anschreiben (Aussagensicherheit):** > Sehr geehrte Frau Dr. Schmidt, bei der inhaltlichen Sicherheitspruefung Ihres Aufsatzes haben wir vier Stellen markiert, die wir vor Druck mit Ihnen besprechen wollen (siehe Anlage). Insbesondere bitten wir um (1) Mandantenfreigabe schriftlich für den Fallbezug S. 3, (2) Beleg für die Aussage zur Parteilichkeit S. 7, (3) Konkretisierung des Vorwurfs gegen die BAFin S. 18 mit Quelle. Die Stelle S. 12 (Mandantenname) bitten wir, vor Druck zu anonymisieren. Rueckmeldung bitte bis 19.06.2026. **Eskalations-Notiz an Justiziariat:** ``` Manuskript: Schmidt, "[Titel]" für NJW 14/2026 Risikostufe: hoch Risikoart: Personenkritik an Richter, Mandantenbezug Anlagen: Manuskript, anonymisierte Beteiligten-Tabelle, vorgesehene Druckfassung Bitte um Rueckmeldung bis 16.06.2026. ``` ## Typische Fehler / Pitfalls - Mandantenname uebersehen. - Polemische Aussagen ohne Beleg im Druck. - Justiziariat zu spaet eingebunden. - DSGVO-Verletzung mit Klarnamen in Fussnoten. - Rspr.-Kritik ad personam statt zur Sache. ## Quellen Stand 06/2026 - BGB §§ 823, 1004 (Ehrenschutz, Unterlassung), [https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/). - StGB § 203 (Verletzung von Privatgeheimnissen), [https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/). - BRAO § 43a Abs. 2 (Verschwiegenheit), [https://www.gesetze-im-internet.de/brao/](https://www.gesetze-im-internet.de/brao/). - GG Art. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 (allg. Persoenlichkeitsrecht), [https://www.gesetze-im-internet.de/gg/](https://www.gesetze-im-internet.de/gg/). - DSGVO Art. 6, Art. 9, [https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2016/679/oj](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2016/679/oj). - KUG § 22 (Bildnisschutz). - Pressekodex Ziff. 1, 2, 9, [https://www.presserat.de/pressekodex.html](https://www.presserat.de/pressekodex.html).