--- name: glossar-konsistenz-pruefung description: "Prueft Glossar und Begriffskonsistenz quer durch Reihen Loseblattwerke und Online-Kommentare: Lemma-Stamm Definitionen Synonyme Querverweise im Verlagsredaktion." --- # Glossar- und Konsistenz-Pruefung ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: VerlG § 17 Ablieferungsfrist, UrhG § 41 Rückrufsrecht wegen Nichtausübung nach 2 Jahren, VG-Wort-Meldungen jährlich, JuSchG-Indizierung sofort wirksam. - Tragende Normen verifizieren: UrhG §§ 1, 7, 11, 31, 32, 34, 38, 41, 43, 50, 51, 51a, 53, 87a-h, VerlG, BGB §§ 433, 631, JuSchG, PresseG der Länder, ImpressumsR, DSGVO Art. 85 (Medienprivileg) — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Verlag, Autor, Lektor, Übersetzer, VG Wort, Lizenzpartner, Vertrieb, Datenschutzbeauftragter, ggf. Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz. - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verlagsvertrag, Übersetzervertrag, Lizenzvertrag, Honorarrechnung, Pflichtexemplarmeldung, VG-Wort-Meldung, Impressum, AGB — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Worum geht es konkret Bei Kommentaren, Lehrbuechern, Loseblattwerken, Online-Kommentaren und Reihen ist die Begriffskonsistenz quer durch Werke und Auflagen wichtig. Ein Glossar oder Stichwortverzeichnis muss intern stimmig sein, Definitionen muessen bei Mehrfachverwendung identisch oder kompatibel sein, Querverweise muessen funktionieren. Dieser Skill ist die Konsistenzpruefung. ## Wann dieses Modul hilft / Kaltstart-Fragen Sie brauchen ihn besonders bei mehrbaendigen Werken, Loseblattwerken (Ergaenzungslieferungen!) und Online-Kommentaren. Klaeren Sie: 1. Welche Werkebene (Aufsatz, Buch, Reihe, Kommentar mit mehreren Bearbeitern)? 2. Liegt ein verbindliches Glossar vor oder muss eines aufgebaut werden? 3. Mehrere Bearbeiterinnen mit eigenen Begriffspraeferenzen? 4. Querverweise auf Randnummern, Seiten, Lemmata? ## Material- bzw. Sachrahmen - Manuskript / Werk / Loseblattwerk. - Vorhandenes Glossar, Stichwortverzeichnis. - Bearbeiterverzeichnis. - Bei Reihen: frueher erschienene Baende zum Vergleich. ## Praxisleitfaden / Schritt für Schritt 1. **Begriffsinventar aufbauen.** Liste der zentralen Termini aus dem Text. Bei Buch-Manuskript: 20-60 Begriffe. 2. **Definitionssichtung.** Wird jeder Begriff gleich verwendet? Eindeutige Definition vorhanden? 3. **Synonyme markieren.** "Plattformbetreiber" / "Plattformanbieter" - waehlen Sie einen, kennzeichnen Sie den anderen als Synonym. 4. **Querverweispruefung.** Verweisen Lemmata aufeinander? Funktionieren die Verweise? 5. **Bei Mehrbearbeiterwerken** zwischen Bearbeitern abgleichen. Bei abweichenden Definitionen: Ruecksprache. 6. **Stichwortverzeichnis pruefen.** Vollstaendig? Konsistent zur Definition? Verweis auf Hauptlemma vorhanden? 7. **Bei Online-Kommentaren** Versionsstand des Glossars dokumentieren. 8. **Befund-Bericht** an Bearbeiter / Herausgeber. ## Trade-off-Matrix | Pfad | A: Strenge Glossar-Pflege ueber Auflagen | B: Pro-Auflage-Pflege | Empfehlung | |------|------------------------------------------|------------------------|------------| | Aufwand | hoch | mittel | A bei Loseblattwerk | | Konsistenz ueber Zeit | hoch | mittel bis gering | A bei Kommentaren | | Bearbeitende-Freiheit | gering | hoch | B bei Sammelband mit unabhaengigen Beitraegen | ## Praxistipps der alten Redaktion - "Bei Loseblattwerken nach 20 Lieferungen ist das Glossar immer in Drift. Periodische Konsolidierung Pflicht." - Bei Online-Kommentaren versioniertes Glossar - bei jeder Aktualisierung Versionsstempel. - Wenn drei Bearbeiterinnen "Plattformbetreiber" verschieden definieren, hat das Werk ein dogmatisches Problem - das wird nicht durch Begriffspruefung geheilt, aber sichtbar. - Synonyme nicht stillschweigend vereinheitlichen - oft tragen sie unterschiedliche Konnotationen. - Stichwortverzeichnis = Lesehilfe. Wer es nicht pflegt, verliert Leserinnen. ## Mustertexte / Vorlagen **Begriffsinventar-Tabelle:** | Begriff | Definition | Verwendung | Bearbeiter | Synonyme | Querverweise | Status | |---------|------------|------------|------------|----------|--------------|--------| | Plattformbetreiber | "Wer eine Plattform betreibt iSv § XX" | S. 3, 12, 24, 47 | Mueller, Schmidt | Plattformanbieter | Lemma 4.7 | OK | | Plattformanbieter | (synonym) | S. 18 | Lehmann | Plattformbetreiber | siehe Lemma 4.7 | Synonym-Auflosung pruefen | **Anschreiben an Mitbearbeiter:** > Sehr geehrter Herr Dr. Lehmann, bei der Konsistenzpruefung des Sammelbandes haben wir festgestellt, dass Sie in Ihrem Beitrag (Kapitel 7) den Begriff "Plattformanbieter" verwenden, waehrend die Kollegen Mueller und Schmidt durchgaengig "Plattformbetreiber" verwenden. Wir schlagen Vereinheitlichung auf "Plattformbetreiber" vor (mit Hinweisverweis im Glossar). Einverstanden, oder sehen Sie eine inhaltliche Differenz? **Querverweis-Check:** ``` Lemma "Plattformbetreiber" - Definition vorhanden: ja, Kap. 4.7 - Verwendung: S. 3, 12, 24, 47, 67, 81 - Querverweise von Lemma: zu "Anbieter" (Kap. 4.8), "Mittler" (Kap. 4.9) - Querverweise auf Lemma: 14 Stellen, alle gepruft - Stichwortverzeichnis: Eintrag vorhanden, Verweis auf S. 3 ``` ## Typische Fehler / Pitfalls - Synonyme stillschweigend vereinheitlicht - Konnotation verloren. - Querverweise brechen nach Umstellung. - Bei Loseblattwerken Glossar-Drift uebersehen. - Stichwortverzeichnis unvollstaendig oder unkonsistent. - Bei Online-Kommentar keine Versionierung des Glossars. ## Quellen Stand 06/2026 - Duden, Die deutsche Rechtschreibung, 29. Aufl. 2024. - Duden, Universalwoerterbuch, 9. Aufl. 2023. - Byrd / Lehmann, Zitierfibel für Juristen, 2. Aufl. 2016. - Moellers, Juristische Arbeitstechnik, 11. Aufl. 2023. - Plachta, Editionswissenschaft, 4. Aufl. 2020 (für Werkkonsistenz). - Larenz / Canaris, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 4. Aufl. 2019 (zu juristischer Begriffsbildung).