--- name: richtigstellung-online-print description: "Richtigstellung im Online- und Printmedium: Berichtigungsanspruch, Gegendarstellung nach MStV § 20, Erratum, Online-Korrekturhinweis. Mustertexte für alle drei Eskalationsstufen im Verlagsredaktion." --- # Richtigstellung ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: VerlG § 17 Ablieferungsfrist, UrhG § 41 Rückrufsrecht wegen Nichtausübung nach 2 Jahren, VG-Wort-Meldungen jährlich, JuSchG-Indizierung sofort wirksam. - Tragende Normen verifizieren: UrhG §§ 1, 7, 11, 31, 32, 34, 38, 41, 43, 50, 51, 51a, 53, 87a-h, VerlG, BGB §§ 433, 631, JuSchG, PresseG der Länder, ImpressumsR, DSGVO Art. 85 (Medienprivileg) — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Verlag, Autor, Lektor, Übersetzer, VG Wort, Lizenzpartner, Vertrieb, Datenschutzbeauftragter, ggf. Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz. - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verlagsvertrag, Übersetzervertrag, Lizenzvertrag, Honorarrechnung, Pflichtexemplarmeldung, VG-Wort-Meldung, Impressum, AGB — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Worum geht es konkret Nach Erscheinen eines Beitrags wird eine inhaltliche Korrektur erforderlich: Tippfehler im Az., falsche Zuordnung, irrige Wertangabe, missverstaendliche Formulierung. Im Verhaeltnis zum Betroffenen gibt es drei Stufen: (1) freiwillige redaktionelle Korrektur (Erratum), (2) Berichtigungsanspruch nach allgemeinem Zivilrecht, (3) Gegendarstellung nach Landesmedienrecht / MStV § 20. Der Skill fuehrt durch die Wahl der richtigen Form und liefert Mustertexte. ## Wann dieses Modul hilft / Kaltstart-Fragen 1. Art der Korrektur (Tatsachenfehler, Wertungsfehler, Verwechslung, Verstoss gegen Persoenlichkeitsrecht)? 2. Quelle der Beanstandung (Autor, Leser, Betroffener, Justiziariat)? 3. Form des Mediums (Heft, Heftbeitrag, Online-Volltext, Datenbank-Eintrag, Loseblattseite)? 4. Wurde eine foermliche Gegendarstellung verlangt? 5. Liegt eine Abmahnung oder einstweilige Verfuegung vor? 6. Fristlage (Gegendarstellung: unverzueglich nach Kenntnis, oft 6 Wochen)? 7. Welches Eskalationsbedingung des Mediums (Pressekodex, Verlagsethik)? ## Rechtlicher und sachlicher Rahmen - MStV (Medienstaatsvertrag) § 20 - Gegendarstellung in Telemedien mit journalistisch-redaktioneller Praegung; gleiche Aufmachung, gleicher Veroeffentlichungsort. - LandesPresseG der Länder - Gegendarstellungspflicht im Printbereich (z. B. § 11 LPresseG NRW). - BGB §§ 823, 1004 (analog) - Berichtigungsanspruch ueber das allgemeine Persoenlichkeitsrecht; BGB § 824 Kreditgefaehrdung. - BVerfG-Rechtsprechung zur Pflicht zur Berichtigung unwahrer Tatsachenbehauptungen (vgl. zur amtlichen Pruefung unter bundesverfassungsgericht.de). - UWG §§ 5, 5a, 8 - Berichtigung bei irrefuehrenden geschaeftlichen Aussagen. - Pressekodex (Ziffern 3 und 13) - Richtigstellung als Grundsatz journalistischer Sorgfalt. ## Praxisleitfaden / Schritt für Schritt 1. **Sachverhalt fixieren.** Was wurde behauptet? Was ist Tatsache? Welche Quelle? 2. **Stufenwahl.** - Erratum (freiwillig): minor mistakes, Tippfehler, Verwechslung ohne Persoenlichkeitsverletzung. - Berichtigung (verpflichtet): unwahre Tatsachenbehauptung mit Rufschaden, Aufforderung des Betroffenen. - Gegendarstellung (Pflicht): foermliches Verlangen erfuellt, Pflicht zur Veroeffentlichung in gleicher Aufmachung. 3. **Form.** - Print: gleiche Heftrubrik, gleiche Schriftgroesse, gleicher Umfang (bei Gegendarstellung). - Online: am gleichen URL-Ort, mit Datum der Aktualisierung; bei Datenbank Korrekturhinweis vor dem Text. - Loseblatt: Austauschseite mit Hinweis. 4. **Wortlaut.** - Erratum: knapp, sachlich, keine Schuldzuweisung. - Berichtigung: Bezug auf die unwahre Aussage, korrekte Tatsache, Datum. - Gegendarstellung: Tatsachenbehauptungen des Betroffenen, ohne Wertung; redaktionelle Anmerkung nur als Distanzierung zulaessig. 5. **Justiziariat einbinden** bei Gegendarstellung und Berichtigung. 6. **Onlineversion versioniert speichern** (vorher/nachher), Hinweisseite mit Quellenangabe. 7. **Folgemassnahmen.** Lektoratsfehleranalyse; Eintrag in CRM zur Autorinformation. ## Trade-off-Matrix | Aspekt | Erratum | Berichtigung | Gegendarstellung | |---|---|---|---| | Auslagerung der Sicht | Verlag | Verlag | Betroffener | | Verbindlichkeit | Freiwillig | Anspruch | Pflicht bei Verlangen | | Form | Frei | Strukturiert | Streng formal | | Risiko Folgestreit | Niedrig | Mittel | Hoch | | Beziehung zum Autor | Schon | Erklaerungsbedarf | Belastend | ## Praxistipps der alten Redaktion - Schnelles Erratum verhindert oft die Gegendarstellung. - Gegendarstellung niemals "kommentieren" mit Sachgegenargument - das gefaehrdet die Wirksamkeit der Pflichterfuellung. - Bei Online-Korrektur Versionsstand anzeigen ("Aktualisierte Fassung vom [Datum]") - Transparenz. - Datenbank-Anbieter (juris, beck-online) informieren - sonst veraltete Fassung im Recherchealltag. - Vor Veroeffentlichung der Gegendarstellung mit Justiziariat pruefen, ob Aufmachung und Umfang gesetzeskonform sind. - Lektoratsfehler dokumentieren, sonst lernt das System nicht. ## Mustertexte / Vorlagen **Erratum (Heft)** ``` ERRATUM Im Beitrag "[Titel]" in [Zeitschrift], Heft [n]/[Jahr], S. [n] muss es in Fn. [n] richtig heissen "BGH-Urteil vom [Datum], Az. [...]" statt "BGH-Urteil vom [Datum], Az. [...]". Wir bedauern den Fehler. Die Redaktion ``` **Berichtigung (Online und Print)** ``` BERICHTIGUNG In dem in Heft [n]/[Jahr] erschienenen Beitrag "[Titel]" haben wir auf Seite [n] ausgefuehrt: "[woertliches Zitat der unrichtigen Aussage]". Diese Aussage trifft in dieser Form nicht zu. Richtig ist: "[korrekte Tatsache]". Wir bedauern den Fehler und entschuldigen uns bei [...] (sofern Betroffene zustimmen). Die Redaktion ``` **Gegendarstellungstext (mit redaktioneller Anmerkung)** ``` GEGENDARSTELLUNG In der [Zeitschrift] vom [Datum] heisst es auf S. [n] unter dem Titel "[...]": "[woertliches Zitat]". Hierzu stelle ich fest: "[Text des Betroffenen, ausschliesslich Tatsachenbehauptungen, max. gleiches Umfang wie Erstmitteilung]" [Ort, Datum] [Unterschrift des Betroffenen] Anmerkung der Redaktion: Wir sind verpflichtet, die vorstehende Gegendarstellung zu veröffentlichen, ohne Rücksicht darauf, ob die Tatsachen- behauptungen zutreffen. ``` **Hinweisseite Online-Korrektur (Sichtbar oberhalb des Beitrags)** ``` KORREKTUR-HINWEIS Diese Fassung ist eine Aktualisierung vom [Datum]. Aenderung im Vergleich zur Erstveroeffentlichung am [Datum]: [konkrete Beschreibung der Aenderung]. Die Erstfassung ist auf Anforderung beim Verlag erhaeltlich. ``` ## Typische Fehler / Pitfalls - Gegendarstellungstext zu lang - unzulaessige Kuerzung durch Verlag belastet die Pflichterfuellung. - Berichtigung im Heft, aber nicht in der Online-Datenbank - dort steht alte Fassung weiter. - Erratum versteckt platziert - kein effektiver Schutz. - Redaktionelle Anmerkung bei Gegendarstellung mit Sachgegenargumenten - kann Pflichterfuellung in Frage stellen. - Berichtigung ohne Datum und Quellenangabe - keine Transparenz. - Streichung des Originaltextes ohne Hinweis - Verstoss gegen Pressekodex. ## Quellen Stand 06/2026 - MStV § 20 - Gegendarstellung in Telemedien. - LandesPresseG (jeweilige Fassung des Bundeslandes) - Gegendarstellungspflicht Print. - BGB §§ 823, 824, 1004 (analog) - Berichtigungs- und Beseitigungsanspruch. - UWG §§ 5, 5a, 8 - Irrefuehrungsverbot und Beseitigung. - BVerfG-Rechtsprechung zum Berichtigungsanspruch (Volltexte unter bundesverfassungsgericht.de). - Pressekodex (Ziffer 3 und 13) - presserat.de.