--- name: datenschutz-fotos-livestream description: "Prüft Fotos, Livestreams, Drohnen, Teilnehmerdaten, Ordnerlisten und Polizeiaufnahmen im Versammlungsrecht." --- # Sichtbarkeit und Datenschutz zusammen denken ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: VersG Bund / Länder, GG Art. 8, BVerfGE 69, 315 (Brokdorf), BVerfGE 122, 342, VwGO §§ 80, 123 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Worum es geht Versammlungen sind öffentlich, aber personenbezogene Daten bleiben sensibel. Schütze Teilnehmende, Ordner und Betroffene vor unnötiger Erfassung. ## Kaltstartfragen 1. In welchem Bundesland und an welchem genauen Ort soll die Versammlung stattfinden? 2. Geht es um eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel, einen Aufzug, eine Innenversammlung, eine private Zusammenkunft oder eine Mischform? 3. Wann soll die Versammlung stattfinden und wann soll oder wurde sie öffentlich bekannt gemacht? 4. Welche Behörde, Polizei, E-Mail, Onlineformular oder welcher Bescheid liegt bereits vor? 5. Was ist das konkrete Ziel: Anzeige erstellen, Behördeneinwand beantworten, Auflage prüfen, Eilantrag vorbereiten oder Durchführung absichern? ## Polizeiaufnahmen, KUG und § 201 StGB - Trenne strikt **Herstellung** und **Veröffentlichung**: Das bloße Fotografieren oder Filmen von Polizeieinsätzen ist nicht schon § 33 KunstUrhG; das KUG wird vor allem bei Verbreitung oder öffentlicher Zurschaustellung relevant. - Prüfe bei Veröffentlichung § 22 KunstUrhG und die Ausnahmen des § 23 KunstUrhG: Zeitgeschehen, Versammlung/Aufzug, Beiwerk und berechtigte Interessen nach § 23 Abs. 2 KunstUrhG. - Bei Tonspur nicht reflexhaft „geheimes Wort“ übernehmen: § 201 StGB setzt ein nichtöffentlich gesprochenes Wort voraus. Öffentliche Einsatzkommunikation, laute Anordnungen, Umstehende, Versammlungskontext, Polizeidokumentation und Beweissicherungszweck sind Gegenargumente. - Risikofälle bleiben: vertrauliche Einzelgespräche, Personalienabfragen, leise Nebenkommunikation, Opfer-/Unfalllagen, verletzte oder hilflose Personen, Kinder, Nahporträts und Livestream ohne Verpixelung. - Wenn die Polizei das Filmen untersagt, verlange gedanklich immer: Rechtsgrundlage, konkrete Gefahr, mildere Mittel, Verhältnismäßigkeit, Dokumentation der Anordnung. ## Anschluss Für akute Polizeikonflikte nutze zusätzlich `polizeifilmerei-beweissicherung-kug-201-stgb`, für Strafvorwürfe `strafrecht-polizeifilmerei-201-stgb-kug-verteidigung`, für verwaltungsgerichtliche Abwehr `spezial-polizei-filmen-von-einsaetzen-kug-201-stgb`. ## Rechtslogik - Ausgangspunkt ist Art. 8 GG: friedliche Versammlung ohne Waffen, grundsätzlich ohne Erlaubnis. - Für Versammlungen unter freiem Himmel greifen Bundes- oder Landesversammlungsgesetze; die Anzeige ist keine Genehmigung. - Beschränkungen brauchen eine tragfähige Rechtsgrundlage, konkrete Tatsachen, unmittelbare Gefahr und Verhältnismäßigkeit. - Kooperation ist sinnvoll, aber kein Verzicht auf Ort, Zeit, Thema oder Modalitäten der Versammlung. ## Qualitätsgate - Wurde das richtige Landesrecht verwendet? - Ist die zuständige Behörde oder Polizeidienststelle konkret benannt? - Sind Frist, Bekanntgabe und Eil- oder Spontanfall sauber getrennt? - Werden Grundrechtsposition und praktische Sicherheitsbelange zusammen gedacht? - Sind alle Formulierungen knapp, belegbar und ohne unnötige Selbstbeschränkung? ## Quellen- und Aktualitätsregel - Bundesrecht und Landesrecht live prüfen; im Zweifel zuerst `offizielle-quellen-livecheck` verwenden. - Rechtsprechung nur zitieren, wenn Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und eine frei zugängliche Quelle vorliegen. - Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen. - Bei Behördenformularen immer die konkrete Stadt, den Landkreis oder das Land prüfen, weil Zuständigkeit und Portale stark abweichen.