--- name: vvg-obliegenheit-28-quotelung-kausalitaet description: "§ 28 VVG nach Eintritt des Versicherungsfalls: Anzeige, Aufklärung, Rettung, Mitwirkung, Kausalitätsgegenbeweis, Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit und Quotierung im Versicherungsrecht." --- # Obliegenheitsverletzung § 28 VVG und Quotierung ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Norm- und Quellenanker VVG §§ 28, 30, 31, 82, 86; AVB; BGB § 242; ZPO. ## Red Flags - keine Rechtsfolgenbelehrung - Obliegenheit erst nach Schaden erfunden - Kausalität pauschal behauptet - Quote ohne Tatsachenbasis ## Anschluss-Skills - vers-deckungsablehnung-redteam - vergleich-abfindung-entschaedigungsquittung