--- name: altvertrag-nachziehen description: "Altvertrag auf neue Vorlage nachziehen und aktualisieren: Anwendungsfall bestehendes Vertragsverhältnis soll auf neue Vertragsvorlage überführt werden wegen Parteienwechsel, aktualisierter Klauseln oder Gesetzesänderungen. §§ 305 ff. BGB AGB-Recht, § 622 BGB bei Arbeitsverträgen. Prüfraster Parte..." --- # Altvertrag nachziehen ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: Vertragsspezifisch; § 195 BGB Regelverjährung 3 Jahre, § 14 BGB-InfoV Widerrufsfrist 14 Tage, EuGH-Vorgaben zu Klausel-Transparenz. - Tragende Normen verifizieren: BGB §§ 133, 157, 305-310 (AGB-Kontrolle), 311b, 311c, 433, 488, 535, 631, 651a, 765, NachwG, FormularG, AGG (Diskriminierungsverbot) — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Vertragspartner, Rechtsabteilung, Notar bei Formerfordernis, Datenschutzbeauftragter. - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Mustervertrag, Termsheet, Klauselkatalog, Altvertrag, Vertragsentwurf mit Track Changes, AGB-Prüfraster — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Triage zu Beginn 1. Handelt es sich um ein deutsches oder grenzüberschreitendes Vertragsverhältnis? 2. Ist der Altvertrag noch vollständig gültig oder sind Änderungsvereinbarungen eingeflossen? 3. Welche Parteien haben seit dem Altvertrag gewechselt (Firmen, Kontaktpersonen)? 4. Gibt es gesetzliche Neuregelungen seit Abschluss des Altvertrags (z.B. Mietrecht, AGB-Recht)? ## Aktuelle Rechtsprechung - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ## Zentrale Normen - § 305, 305c BGB — Einbeziehung und Auslegung von AGB - § 307 ff. BGB — AGB-Inhaltskontrolle (Generalklausel, Verbotslisten) - § 550 BGB — Schriftformgebot bei langfristigen Mietverträgen (mehr als 1 Jahr) - § 195 BGB — Verjährung (regelmäßig 3 Jahre) - § 313 BGB — Störung der Geschäftsgrundlage (bei wesentlich veränderten Umständen) ## Startet bei - hochgeladener Word-Vorlage oder altem Vertrag - Term Sheet, E-Mail, Tabelle oder Freitext mit Eckdaten - Wunsch nach neuem Vertragsentwurf - Wunsch nach Redline oder Track Changes ## Workflow 1. Alten Vertrag als Datenquelle, nicht als unkritische Wahrheit behandeln. 2. Übernommene Werte mit Quelle und Vertrauensgrad markieren. 3. Altklauseln, die nicht zur neuen Vorlage passen, als Review-Punkt ausgeben. 4. Bei Konflikten zwischen Altvertrag und neuer Vorlage nachfragen. ## Ausgabe - Vertragsdatenmatrix - Rückfragenliste - Ausfüllprotokoll - Entwurfs- oder Prüfvermerk - klare Stopper vor Track Changes, falls noch keine ausdrückliche Bestätigung vorliegt ## Leitplanken - Originaldateien werden nie überschrieben. - Track Changes, Redline oder Vergleichsfassung nur nach ausdrücklicher Rückfrage und Bestätigung. - Offene Werte bleiben sichtbar; sie werden nicht erfunden. - Juristische Wahlentscheidungen werden erklärt und protokolliert. ## Normen und Rechtsprechung ### Kuratierte Normen-Bibliothek - § 9 UStG - § 2 NachwG - § 3a RVG - § 29 VwVfG ### Leitentscheidungen - BGH VI ZR 394/12 - BGH I ZR 169/12 - BGH VII ZR 213/07 - BGH VII ZR 37/17