--- name: anpassen description: "Geführte Anpassung des Kanzleiprofils im Vertragsrecht — ändert einzelne Einstellungen ohne erneutes Erstgespräch. Lädt, wenn der Nutzer Profil anpassen, Playbook ändern, Eskalation aktualisieren, Klauselposition ändern oder konfigurieren sagt im Vertragsrecht." --- # Kanzleiprofil anpassen ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: BGB §§ 305-310, AGBG (alt), EuGH zu Klauseltransparenz (z. B. C-26/13, C-186/16), VerbrG; §§ 305 ff. BGB, NDA, SaaS- — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Eingaben - Die gewünschte Änderung in eigenen Worten: "Ändere meine Haftungsobergrenze auf 6 Monate", "Neuer Eskalationsansprechpartner für Verträge über 500.000 €", "Risikobereitschaft auf konservativ setzen" - Optional: Abschnittsnamen aus dem Kanzleiprofil (Playbook, Eskalation, Kanzleistil, Integrationen etc.) ## Rechtlicher Rahmen ### Kernvorschriften Die zulässige Anpassungsspanne von Vertragsklauseln ist durch zwingendes Recht begrenzt. Relevante Grenzen: - § 307 BGB — Unangemessene Benachteiligung; Transparenzgebot. Klauseln, die den Vertragspartner entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen, sind unwirksam — auch im B2B-Bereich. - § 308 Nr. 1, 2 BGB — Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit (Fristen, Leistungsänderungsvorbehalte) - § 309 Nr. 7 BGB — Klauselverbot ohne Wertungsmöglichkeit: Haftungsausschluss für Körperverletzungen und grobe Fahrlässigkeit ist unwirksam und nicht verhandelbar - § 310 Abs. 1 BGB — Im unternehmerischen Verkehr gelten §§ 308, 309 BGB Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. - §§ 438, 634a BGB — Gesetzliche Verjährungsfristen für Gewährleistung; Verkürzung in AGB nur in Grenzen des § 309 Nr. 8 BGB ### Leitentscheidungen - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. (Zulässige Anpassung von Zinsklauseln; Transparenzgebot bei Änderungsvorbehalten) - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. (Unwirksamkeit einer AGB-Klausel bei unangemessener Benachteiligung; § 307 BGB) - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. (Unwirksamkeit verkürzter Verjährungsfristen in AGB bei versteckter Klausel) ### Quellenregel Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff. ## Ablauf ### Schritt 1 — Profil lesen Lies `~/.claude/plugins/config/klotzkette/vertragsrecht/CLAUDE.md`. Enthält es `[PLATZHALTER]`-Werte, sage: > Sie haben die Ersteinrichtung noch nicht abgeschlossen. Führen Sie zuerst > `/vertragsrecht:vertragsrecht-kaltstart-interview` aus — die Anpassungsfunktion setzt > ein vollständiges Profil voraus. ### Schritt 2 — Anpassbare Bereiche zeigen Zeige dem Nutzer, was im Profil änderbar ist, mit aktuellem Ist-Wert (eine Zeile pro Einstellung): - **Kanzlei / Profil** — Name, Branche, Jurisdiktion, Rechtsform, Setting (Kanzlei/In-house), Mandatseite (Verwender/Kunden-Seite) *(Gemeinsames Profil — Änderungen wirken sich auf alle Plugins aus)* - **Risikobereitschaft** — konservativ / ausgewogen / risikobereit; Auswirkung auf Fallback-Positionen und Eskalationsschwellen - **Personen** — Eskalationskette, Genehmiger nach Schwellenwert und Klauseltyp (GC, Partner, Geschäftsführung) - **Klauselpositionen (Playbook)** — die substanziellen Vertragspositionen: Haftungsbeschränkung, Gewährleistung, Datenschutz/AVV, Laufzeit/Kündigung, AGB-Einbeziehung, Gerichtsstand, Fallback-Positionen zu jeder Klausel - **Spürbarkeit von Abweichungen** — ab welcher Abweichung vom Standardmuster wird eine Klausel als GELB oder ROT gekennzeichnet? - **Prüfungseinstellungen** — Routing-Bestätigung, Erklärungstiefe, Standard-Stakeholder-Zusammenfassung - **Kanzleistil** — Ton in Gegenentwürfen, Länge von Zusammenfassungen, Ablageort für Arbeitsergebnisse - **Ablauf** — Mandatspfade, Fristen-Tracker-Takt - **Integrationen** — Status Vertragsmanagement-System, E-Signatur, Slack, Dokumentenablage ### Schritt 3 — Änderung abfragen > Was möchten Sie anpassen? Nennen Sie einen Bereich oder beschreiben Sie > die Änderung in eigenen Worten. ### Schritt 4 — Änderung durchführen Zeigen Sie den aktuellen Wert, fragen Sie nach dem neuen Wert, erläutern Sie, was sich downstream ändert, bestätigen Sie und schreiben Sie in das Kanzleiprofil. **Beispiele:** - *Haftungsobergrenze Fallback 12 Monate → 6 Monate:* "`/vertragsrecht:vertragsprüfung` kennzeichnet künftig alles über 6 Monate als Abweichung; bereits protokollierte Verhandlungsergebnisse bleiben unverändert." - *Neuer Eskalationsansprechpartner:* "Jeder Redline-Vorschlag, der Ihre Zeichnungsbefugnis übersteigt, wird künftig an diesen Ansprechpartner gerichtet." - *Risikobereitschaft ausgewogen → konservativ:* "Ich kennzeichne Klauseln, die zuvor als akzeptabel galten, künftig früher als Abweichung und verschiebe den Eskalationsschwellenwert nach unten." - *Spürbarkeit einer Abweichung ändern:* "Soll jede Verlängerung der Verjährungsfrist über 2 Jahre als GELB (verhandelbar) oder als ROT (Eskalation) markiert werden?" ### Schritt 5 — Gemeinsames Profil (mandantenübergreifend) Für Änderungen an Kanzleiname, Branche, Jurisdiktion oder Rechtsform: Schreibe in das gemeinsame Profil und weise darauf hin: > Diese Änderung betrifft das gemeinsame Kanzleiprofil und wirkt sich > auf alle Plugins aus, die dieses Profil lesen. ### Schritt 6 — Abschluss > Erledigt. Ihre nächste Ausgabe spiegelt die Änderung wider. Weitere > Anpassungen? `/vertragsrecht:vertragsrecht-anpassen` ist jederzeit verfügbar. ## Beispiel **Szenario:** Der zuständige Partner als Eskalationspunkt hat gewechselt. 1. Profil zeigt aktuell: "Eskalation an RA Müller, E-Mail" 2. Nutzer sagt: "RA Müller ist ausgeschieden, bitte auf RA Meier ändern" 3. Skill zeigt: Aktuell: `RA Müller (m.mueller@kanzlei.de)` → Neu: `RA Meier` (bitte E-Mail-Adresse bestätigen) 4. Nach Bestätigung: Profil aktualisiert; Hinweis, dass `/vertragsrecht:vertragsprüfung` und Eskalationsvorschläge künftig RA Meier adressieren. ## Risiken und typische Fehler - **Zwingende AGB-Grenzen nicht umgehen lassen.** Wenn der Nutzer eine Position eintragen will, die gegen § 309 Nr. 7 BGB oder andere zwingende Vorschriften verstößt (z. B. vollständiger Haftungsausschluss auch für grobe Fahrlässigkeit in AGB), darauf hinweisen und Eintragung verweigern oder mit Warnung versehen. - **Interne Widersprüche im Profil flaggen.** Wenn Risikobereitschaft auf "konservativ" steht, aber jede Eskalation der GC-Genehmigung bedarf, ist das ein Widerspruch — ansprechen, welche Einstellung gelten soll. - **Leitplanken-Abbau erklären.** Wenn der Nutzer eine Schutzmarkierung deaktivieren will (z. B. `[Prüfen]`-Hinweis auf Klauseln, Quellenangaben entfernen), den Zweck der Leitplanke erklären und Konsequenz benennen. Die `[Prüfen]`-Markierung, Quellenangaben und `[Verifizieren]`-Hinweise sind funktionstragende Elemente und sollen nicht entfernt werden. - **Gesamtinterview nicht auslösen.** Diese Skill ändert einzelne Einstellungen — sie stellt keine Fragen aus dem Erstgespräch neu. ## Quellenpflicht Wenn eine Klauselanpassung an zwingenden gesetzlichen Grenzen scheitert oder eine Warnung ausgelöst wird, muss die Ausgabe belegen: - Den einschlägigen Paragraphen (z. B. § 309 Nr. 7 BGB) - Eine BGH-Entscheidung zur Grenze - Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen. § 309 Rn. 48) Hinweis: Dieser Skill ersetzt keine anwaltliche Beratung im konkreten Einzelfall. --- ## Normen und Rechtsprechung ### Kuratierte Normen-Bibliothek - Art. 28 DSGVO - § 203 StGB - § 13 UWG - § 15 AktG - Art. 82 DSGVO - § 2 HRG - § 4 HRG - § 7 HRG - § 15 HRG - § 16 HRG - § 70 VwG - § 123 VwG ### Leitentscheidungen - EuGH C-249/21