--- name: eskalations-quellenkarte description: "Eskalations Quellenkarte: Quellenprüfung; Normenstand, Rechtsprechung, Behördenpraxis und Zitierfähigkeit werden vor einer tragenden Aussage verifiziert." --- # Eskalations Quellenkarte ## Einsatzlage Diese Quellenkarte sichert im Bereich **Vertragsrecht** tragende Normen, Rechtsprechung, Behördenpraxis, Register, Formulare und aktuelle Leitlinien ab. ## Suchraster - `aenderungs-historie-agb-eskalations-marker` - `allgemein-anschluss-router-workflow-chronologie` - `bgb-business-einzelabrufe-sonderfall` - `fernabsatz-lieferanten-red-team` - `fristennotiz-naechster-vertriebsvertraege-lieferantenvertrag` - `mandat-arbeitsbereich-vr-einfuehrung-abmahnung-uwg` - `nda-durchsetzer` - `nda-pruefungsvorschlaege-saas-msa` - `rahmenvertrag-beweislast-vertragsrecht-vert-rahmenvertrag` - `renewal-review-routing` - `saas-tracking-vert` - `vert-agb-vert-leistungsstoerungen-vr-agb` ## Prüfroute 1. Normenstand über amtliche oder frei zugängliche Primärquellen sichern. 2. Rechtsprechung nach passendem Gericht, Datum, Aktenzeichen und Entscheidungsform suchen. 3. Behördenpraxis, Formulare, Verwaltungshinweise und Register nur mit Quellenstand ausgeben. 4. Ergebnis als Quellenmatrix dokumentieren: Aussage, Quelle, Stand, Tragweite, Unsicherheit. ## Normenanker Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt: - `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten. - `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit. - `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden. - `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik. - `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung. - `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung. - `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund. - `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag. Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden. ## Fehlerbremse - Keine BeckRS- oder juris-Blindzitate aus Modellwissen. - Keine Literaturfundstellen behaupten, die nicht aus Nutzerquelle oder frei prüfbarer Quelle stammen. - Bei dynamischen Materien immer sagen, ob der Stand live geprüft wurde. - Quellenhygiene: `references/quellenhygiene.md`; Zitierweise: `references/zitierweise.md`.