--- name: pruefungsvorschlaege description: "Prüft und genehmigt (oder lehnt ab) ausstehende Playbook-Aktualisierungsvorschläge des Playbook-Monitor-Agenten und überträgt genehmigte Änderungen in das Kanzleiprofil. Lädt, wenn der Monitor Vorschläge gemeldet hat, wenn der Nutzer Playbook-Vorschläge prüfen, welche Playbook-Updates sind ausste..." --- # Playbook-Vorschläge prüfen und genehmigen ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: BGB §§ 305-310, AGBG (alt), EuGH zu Klauseltransparenz (z. B. C-26/13, C-186/16), VerbrG; §§ 305 ff. BGB, NDA, SaaS- — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Eingaben Keine Argumente erforderlich — die Skill arbeitet aus der ausstehenden Vorschlags-Datei. Die Vorschlagsdatei wird vom Playbook-Monitor-Agenten geschrieben. ## Rechtlicher Rahmen ### Grundprinzip: Klauselkontrolle nach AGB-Recht Playbook-Vorschläge betreffen typischerweise Klauselpositionen im Bereich des BGB-Schuldrechts und des AGB-Rechts. Jede Anpassung einer Playbook-Position muss an den gesetzlichen Grenzen gemessen werden: - § 305 BGB — Einbeziehungsvoraussetzungen; eine Klausel, die nicht wirksam einbezogen wurde, ist keine Verhandlungsposition, die in ein Playbook gehört - § 305c BGB — Überraschende und mehrdeutige Klauseln; eine Klausel, die nach Entstehung und Inhalt so ungewöhnlich ist, dass der Vertragspartner nicht mit ihr rechnet, wird nicht Vertragsbestandteil — auch ein Playbook, das solche Klauseln als "Standard" führt, erzeugt keine belastbaren Positionen - § 307 Abs. 1 S. 2 BGB — Transparenzgebot; das Playbook muss die eigene Position klar und verständlich formulieren, um sie in Verhandlungen durchzusetzen und AGB-rechtliche Kontrolle zu bestehen - § 307 Abs. 2 BGB — Abweichung von wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung als Indiz für unangemessene Benachteiligung - §§ 308, 309 BGB — Klauselverbote; Positionen, die gegen diese Verbote verstoßen, dürfen nicht als reguläre Playbook-Positionen geführt werden ### Begründungspflicht mit verifizierten Quellen Jeder Vorschlag zur Änderung einer Playbook-Position muss mit Quellen begründet sein: zuerst Normtext, dann verifizierte Rechtsprechung mit Datum und Aktenzeichen, danach nur konkret bereitgestellte oder lizenziert verifizierte Literatur. Kommentar-, Handbuch- und Aufsatzfundstellen dürfen nicht aus Modellwissen ergänzt werden. ### Leitentscheidungen für Playbook-Anpassungen - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. (Haftungsbeschränkung in AGB; Grenze der zulässigen Absenkung; § 309 Nr. 7 BGB) - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. (Transparenzgebot; Änderungsklauseln müssen klar und verständlich sein) - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. (Haftungsfreizeichnung für Vorsatz unwirksam; § 276 Abs. 3 BGB; § 309 Nr. 7 lit. b BGB; kein Verhandlungsspielraum für das Playbook) - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. (Klauselkontrolle Gewährleistungsverkürzung; § 309 Nr. 8 BGB; Grenzen für Mängelrechtsausschluss in AGB) - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. (AGB-Einbeziehung im unternehmerischen Verkehr; § 305 Abs. 2 BGB) ### Quellenregel Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff. ## Ablauf ### Schritt 1 — Vorschlagsdatei laden Lade den Playbook-Monitor-Agenten und führe Schritt 5 (Prüf- und Genehmigungsablauf) aus. Falls keine Vorschlagsdatei existiert oder sie leer ist: > *Keine ausstehenden Vorschläge. Das Playbook ist aktuell.* Nicht weiterprocedieren. ### Schritt 2 — Vorschläge einzeln vorstellen Jeden Vorschlag vollständig anzeigen. Vier Optionen anbieten: | Option | Bedeutung | |---|---| | **Übernehmen** | Änderung sofort in das Kanzleiprofil schreiben | | **Ablehnen** | Vorschlag verwerfen; kein Schreiben | | **Bearbeiten** | Vorschlag vor Übernahme anpassen | | **Zurückstellen** | Vorschlag für spätere Entscheidung aufbewahren | ### Schritt 3 — Diff anzeigen vor Schreiben Für **Übernehmen** oder **Bearbeiten**: Den exakten Diff (alter Wert → neuer Wert) im Kanzleiprofil zeigen, bevor geschrieben wird. Nur nach ausdrücklicher Bestätigung durch den Anwalt übertragen. **Format des Diffs:** ``` ## Playbook — Haftungsbeschränkung (Verwender-Seite) AKTUELL: Fallback-Position: 12 Monate Jahresvergütung NEU (Vorschlag): Fallback-Position: 18 Monate Jahresvergütung Begründung (Monitor): 7 von 12 unterzeichneten Verträgen in den letzten 12 Monaten wurden mit 18 Monaten abgeschlossen. Muster liegt oberhalb des Schwellenwerts (5 Mal). Quelle: Nur verifizierte Rechtsprechung oder vom Nutzer bereitgestellte/lizenziert live geprüfte Literaturquelle mit exakter Fundstelle. (Beleg für Zulässigkeit eines 18-Monate-Cap als Fallback live prüfen.) Übernehmen? (ja / nein / bearbeiten) ``` ### Schritt 4 — Ablehnen oder Zurückstellen Entscheidung protokollieren. Kanzleiprofil unverändert lassen. Bei **Ablehnen**: In Abweichungslog eintragen, mit Begründung des Anwalts (falls angegeben) oder mit dem Vermerk "Abgelehnt ohne Begründung". Bei **Zurückstellen**: Vorschlag für die nächste Runde erhalten. ### Schritt 5 — Abschluss nach allen Vorschlägen Zusammenfassung zeigen: wie viele Vorschläge übernommen, abgelehnt, zurückgestellt. Danach Vorschlagsdatei archivieren. ``` Ergebnis: - 2 Vorschläge übernommen (Haftungsdeckel Fallback, Verjährungsfrist Gewährleistung) - 1 Vorschlag abgelehnt (Gerichtsstand München → Frankfurt) - 1 Vorschlag zurückgestellt (Datenlöschfrist AVV) Kanzleiprofil aktualisiert. Vorschlagsdatei archiviert. ``` ## Beispiel **Szenario:** Der Playbook-Monitor hat festgestellt, dass die Kanzlei in 8 von 10 Fällen eine Verlängerung der Gewährleistungsverjährung auf 2 Jahre (statt Kanzlei-Standard 1 Jahr) akzeptiert hat. **Vorschlag:** ``` Klausel: Gewährleistung — Verjährungsfrist (Kunden-Seite) AKTUELL: Standardposition: 1 Jahr (§ 438 Abs. 2 BGB; zulässige AGB-Verkürzung im B2B-Bereich) Fallback: 1,5 Jahre NEU (Vorschlag): Fallback: 2 Jahre (gesetzlicher Regelfall § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB) Begründung: 8/10 unterzeichneter Verträge aus den letzten 12 Monaten wurden mit 2 Jahren abgeschlossen. Quelle: - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. (Grenzen Gewährleistungsverkürzung in AGB) - Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen. (Zulässige Verjährungszeiträume in AGB) ``` Anwalt wählt "Übernehmen" → Diff angezeigt → Kanzleiprofil aktualisiert. ## Risiken und typische Fehler - **Vorschlag ohne Quellenbeleg akzeptieren.** Jeder Vorschlag zur Änderung Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen zitieren. Literatur nur nutzen, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff sie verifiziert. unterlegt sein. Vorschläge ohne Beleg nicht als "Übernehmen"-fähig markieren. - **Diff nicht anzeigen.** Ohne Anzeige des exakten Diffs kann der Anwalt nicht beurteilen, ob die Änderung korrekt ist. Niemals direkt schreiben ohne Bestätigung. - **Zwingende Verbote als veränderbar darstellen.** Wenn ein Vorschlag eine Position betrifft, die gegen §§ 308, 309 BGB oder § 276 Abs. 3 BGB verstößt (z. B. Ausschluss der Haftung für Vorsatz oder Körperverletzung), diesen Vorschlag mit Fehlermeldung zurückweisen und nicht zur Genehmigung stellen. - **Zurückgestellte Vorschläge vergessen.** Zurückgestellte Vorschläge bleiben in der Datei und werden beim nächsten Aufruf erneut vorgelegt. ## Quellenpflicht Jeder Vorschlag in der Ausgabe muss enthalten: - Den betroffenen Paragraphen (z. B. § 309 Nr. 7 BGB, § 438 BGB) - Mindestens eine BGH-Entscheidung zur Klauselgrenze in korrekter Zitierweise - Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen zitieren. Literatur nur nutzen, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff sie verifiziert. Ist eine Literaturquelle erforderlich, nur als "vom Nutzer bereitgestellte/lizenziert live geprüfte Quelle" mit exakter Fundstelle kennzeichnen. Hinweis: Dieser Skill ersetzt keine anwaltliche Beratung im konkreten Einzelfall.