--- name: beurkundungserfordernis-pruefung description: "Beurkundungserfordernis für Wandeldarlehen und Kapitalerhohung prüfen wenn Frage besteht ob Notartermin erforderlich ist. §§ 15 55 GmbHG § 311b BGB Formvorschriften. Prüfraster: Sacheinlage Kapitalerhohung GmbH-Anteil Vorratskapital Abtretungsverbot. Output: Formprüfungs-Memo mit Empfehlung. Abgr..." --- # Beurkundungserfordernis-Prüfung ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Eingaben - Vertragsentwurf §§ 4 und 9 - Wandlungsmechanik: einstufig (Abtretung bestehender Anteile) oder zweistufig (Kapitalerhöhung + neue Anteile)? - Besteht bereits ein Beschluss zur Kapitalerhöhung? - Soll die Wandlung durch Abtretung bestehender Anteile oder durch Ausgabe neuer Anteile erfolgen? - Enthalten Term Sheet oder Nebenvereinbarungen Anteilsübertragungen? ## Rechtlicher Rahmen ### Primärnormen - § 15 Abs. 3 GmbHG (Beurkundungspflicht Verpflichtung zur Anteilsübertragung) - § 15 Abs. 4 GmbHG (Beurkundungspflicht Anteilsübertragung selbst) - § 55 Abs. 1 GmbHG (Kapitalerhöhungsbeschluss – notarielle Beurkundung gemäß § 53 Abs. 2 GmbHG) - § 53 Abs. 2 GmbHG (Satzungsänderung durch Kapitalerhöhung – notariell) - § 2 Abs. 3 GmbHG (Online-Beurkundung Gründung; durch DiRUG 2022 eingeführt, BeurkG § 16a) - § 53 Abs. 4 GmbHG analog / BeurkG § 16a (Online-Beurkundung Kapitalerhöhung seit 1.8.2023 zulässig) - § 311 Abs. 1 BGB (Schuldrechtliche Verpflichtung) ### Rechtsprechung - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ## Vorgehen ### 1. Konstruktion des Wandlungsmechanismus prüfen Einstufige Konstruktion: Lender tritt in bestehende Anteile ein (Abtretung § 15 Abs. 3 GmbHG → Beurkundungspflicht für den Verpflichtungsvertrag). Zweistufige Konstruktion: Lender erhält neue Anteile durch Kapitalerhöhung → schuldrechtliche Verpflichtung im Wandeldarlehensvertrag nicht beurkundungspflichtig; Beurkundungspflicht tritt erst bei Kapitalerhöhungsbeschluss (§ 53 Abs. 2 GmbHG) und Übernahme (§ 55 Abs. 2 GmbHG) ein. ### 2. Formulierung im Vertrag prüfen Enthält § 4 eine unbedingte oder bedingte Pflicht zur Abtretung bestehender Anteile? → Beurkundungspflichtig. Enthält § 4 nur die Verpflichtung, bei Eintritt eines Wandlungsereignisses eine Kapitalerhöhung durchzuführen und neue Anteile auszugeben? → Nicht beurkundungspflichtig (herrschende Meinung). ### 3. Term Sheet und Nebenabreden Alle Dokumente prüfen: Term Sheet, Gesellschaftervertrag, Investorenvereinbarung. Falls dort Anteilsabtretungen vereinbart sind: Formpflicht auf diese Dokumente ausdehnen. ### 4. Heilungsklausel prüfen § 9.3 Standard: Falls entgegen Annahme Beurkundungspflicht entsteht, verpflichten sich Parteien zur unverzüglichen notariellen Beurkundung. Kosten trägt die Gesellschaft. Bis zur Beurkundung wirtschaftliche Gleichstellung (§ 9.4). ### 5. Ergebnis dokumentieren Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ### 6. Trennungsprinzip sicherstellen Verpflichtungs- und Verfügungsebene sauber getrennt halten. Keine Formulierungen im Wandeldarlehensvertrag, die einen Direkterwerb bestehender Anteile ohne Kapitalerhöhung vorsehen. ### 7. Online-Beurkundung als Option prüfen (DiRUG/DiREG) - Seit DiRUG (BGBl. I 2021, 3338; in Kraft 01.08.2022) ist Online-Beurkundung der GmbH-Bargruendung moeglich (§ 2 Abs. 3 GmbHG; § 16a BeurkG). - Durch DiREG (Gesetz zur Ergaenzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie) ist seit 01.08.2023 die Online-Beurkundung erweitert auf: GmbH-Sachgruendung, GmbH-Satzungsaenderungen einschliesslich Kapitalmassnahmen, Uebernahmeerklaerungen bei Kapitalerhoehung, sowie Online-Beglaubigung für Vereinsregister-Anmeldungen. Wichtig: nicht-einstimmige Mehrheitsbeschluesse sind weiter physisch zu beurkunden (kein Online-Verfahren). - Mit Lender im Ausland: Online-Beurkundung kann Reise- und Apostille-Aufwand sparen. Voraussetzung: Notar mit Online-Verfahren der Bundesnotarkammer (BNotK); elektronische Identifizierung via eID-Funktion oder Lichtbildausweis-Abgleich. - Quelle: BMJ-Pressemitteilung https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/0729_DIREG_DIRUG.html ; § 16a BeurkG https://www.gesetze-im-internet.de/beurkg/__16a.html ## Checkliste Beurkundungserfordernis | Kriterium | Prüfung | Ergebnis | |---|---|---| | Wandlung durch neue Anteile (Kapitalerhöhung)? | ja/nein | nein → nicht beurkundungspflichtig | | Wandlung durch Abtretung bestehender Anteile? | ja/nein | ja → beurkundungspflichtig | | Term Sheet enthält Anteilsübertragung? | ja/nein | ja → Formprüfung | | Heilungsklausel im Vertrag vorhanden? | ja/nein | nein → ergänzen | | Kapitalerhöhungsbeschluss später notariell? | ja/nein | ja → Standard | ## Risiken und Red Flags | Konstellation | Rot | Orange | Grün | |---|---|---|---| | Einstufige Abtretung ohne Beurkundung | Vertrag formnichtig § 125 BGB | Unsicherheit über Konstruktion | Zweistufige Kapitalerhöhung | | Term Sheet mit Anteilsabtretung | Formverstoß | Term Sheet unklar | Term Sheet ohne Abtretung | | Keine Heilungsklausel | Heilung unmöglich ohne Beurkundung | Klausel unvollständig | Vollständige Heilungsklausel | | Kapitalerhöhungsbeschluss ohne Notar | Eintragung Handelsregister scheitert | Notar noch nicht beauftragt | Notar bereits beauftragt | ## Vertiefung — Aktuelle Rechtsprechung ### Leitsatz-Zitate Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ## Quellen und Updates Stand: 05/2026. - § 15 GmbHG: https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__15.html - § 53 GmbHG: https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__53.html - § 55 GmbHG: https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__55.html - § 2 III GmbHG (Online-Bargruendung seit 01.08.2022): https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__2.html - § 16a BeurkG: https://www.gesetze-im-internet.de/beurkg/__16a.html - DiRUG (BGBl. I 2021, 3338): https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*[@attr_id=%27bgbl121s3338.pdf%27] - DiREG-Inkrafttreten 01.08.2023 (Erweiterung Online-Verfahren auf Sachgruendung, Satzungsaenderungen, Kapitalerhoehung): https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/0729_DIREG_DIRUG.html - § 19 IV GmbHG (Aufrechnung Stammeinlage gegen Gesellschafterforderung; Hinweis: Erleichterungen durch MoMiG seit 2008, Beleg für Wandlung als Sacheinlage wegen Konfusion ueblich): https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__19.html - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe ueber offizielle oder frei zugaengliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ## Normen und Rechtsprechung ### Kuratierte Normen-Bibliothek - § 55 GmbHG - § 40 GmbHG - § 53 GmbHG - § 57 GmbHG - § 56 GmbHG - § 15 GmbHG - § 5 GmbHG - § 16 GmbHG - § 51 GmbHG - § 9 GmbHG - § 19 GwG - § 47 GmbHG ### Leitentscheidungen - BGH VI ZR 232/09 - BGH VI ZR 171/18