--- name: darlehenshoehe-konditionen description: "Darlehenshoehe Zinsen Laufzeit und Konditionen für Wandeldarlehen verhandeln und dokumentieren. §§ 488 491 BGB Darlehensvertrag §§ 246 247 BGB Zinsen. Prüfraster: Darlehenshoehe Zinssatz Disagio Laufzeit Fälligkeit Sicherheiten Rangrücktritt. Output: Term-Sheet Konditionenblatt Vertragsklauseln...." --- # Darlehensbetrag und Konditionen ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Eingaben - Darlehensbetrag in EUR (in Ziffern und in Worten) - Laufzeit in Jahren (Standard: zwei Jahre) - Zinssatz p.a. (Standard: fünf Prozent; Basis act/360) - Zinsabführung: Standard keine unterjährige Zahlung, Zinsen fällig bei Rückzahlung oder Wandlung - Auszahlungsfrist: Standard sieben deutsche Bankarbeitstage nach beidseitiger Unterzeichnung - Bankverbindung der Gesellschaft: Kontoinhaber, IBAN, BIC, Kreditinstitut, Verwendungszweck - Aufschiebende Bedingungen aus Term Sheet (falls vorhanden) - Ordentliches Kündigungsrecht: ausgeschlossen (§ 2.3 Standardklausel) ## Rechtlicher Rahmen ### Primärnormen - §§ 488 ff. BGB (Darlehensvertrag, Zinspflicht, Fälligkeit) - § 490 Abs. 1 BGB (außerordentliche Kündigung bei Vermögensverschlechterung – wird vertraglich ausgeschlossen) - § 314 BGB (Kündigung aus wichtigem Grund, bleibt unberührt) - § 44 InsO, § 119 InsO (Unwirksamkeit insolvenzabhängiger Lösungsklauseln) - §§ 3, 4 StaRUG (Einschränkung Kündigungsrechte im Restrukturierungsrahmen) ### Rechtsprechung - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ## Vorgehen ### 1. Darlehensbetrag festhalten EUR-Betrag in Ziffern und in Worten (z. B. "EUR 250000 (in Worten: zweihundertfünfzigtausend Euro)"). Keine Tausenderpunkte in Zifferndarstellung, um Verwechslungen zu vermeiden. ### 2. Laufzeit und Festes Ende Startdatum: Datum vollständiger Unterzeichnung durch alle Parteien. Enddatum: Startdatum plus zwei Jahre ohne Kündigung erforderlich. Beispiel: Unterzeichnung 01.06.2025 → Ende 31.05.2027. ### 3. Zinssatz und Berechnungsbasis Standard: fünf Prozent p.a., pro rata temporis, act/360. Formel: Zinsen = Kapital × Zinssatz × (Tage / 360). Keine unterjährige Zahlung; Zinsen aufgelaufen bis Rückzahlung oder Wandlung. ### 4. Auszahlungsmodus Sieben deutsche Bankarbeitstage ab vollständiger Unterzeichnung. Überweisung auf die folgende Bankverbindung der Gesellschaft (Tabelle eintragen). ### 5. Aufschiebende Bedingungen Falls Term Sheet Bedingungen enthält: genau aufführen. Falls keine: ausdrücklich klarstellen, dass keine vorliegen. ### 6. Kündigungsausschluss formulieren Ordentliche Kündigung ausgeschlossen für alle Parteien. § 490 Abs. 1 BGB vertraglich ausgeschlossen. Wichtiger Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt. ## Beispielrechnung Zinsen | Parameter | Wert | |---|---| | Darlehensbetrag | EUR 250000 | | Zinssatz | fünf Prozent p.a. | | Laufzeit | 2 Jahre (730 Tage) | | Zinsen act/360 | EUR 250000 × 0.05 × (730/360) = EUR 25694 | | Wandlungsbetrag | EUR 275694 | ## Risiken und Red Flags | Konstellation | Rot | Orange | Grün | |---|---|---|---| | Zinssatz über zwanzig Prozent p.a. | Sittenwidrigkeitsprüfung § 138 BGB | Zehn bis zwanzig Prozent | Unter zehn Prozent | | Auszahlung vor Unterzeichnung erfolgt | Vertrag ex post unwirksam riskant | Auszahlung auf Anweisung | Auszahlung nach Unterzeichnung | | Keine Bankverbindung vorhanden | Auszahlung blockiert | Konto in Eröffnung | Konto bekannt | | Laufzeit über fünf Jahre | Langfristigkeit prüfen | Drei bis fünf Jahre | Standard zwei Jahre | ## Quellen und Updates Stand: 05/2026. Bei Änderung BGB-Darlehensrecht aktualisieren. ## Vertiefung — Aktuelle Rechtsprechung ### Leitsatz-Zitate Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ### Normen-Ergänzung §§ 488, 491 ff. BGB (Darlehensvertrag) → § 490 BGB (Kündigung, vertraglich ausgeschlossen) → § 314 BGB (Kündigung wichtiger Grund, unberührt) → § 138 BGB (Sittenwidrigkeit überhöhter Zins) → §§ 135, 143 InsO (Anfechtung Rückzahlung Gesellschafterdarlehen) → § 119 InsO (Unwirksamkeit insolvenzabhängiger Lösungsklauseln) → §§ 3, 4 StaRUG (Restrukturierungsrahmen)