--- name: gesellschafterversammlung-einberufen description: "Gesellschafterversammlung für Wandeldarlehensmandat einberufen und Tagesordnung aufstellen. §§ 49 51 GmbHG Ladungspflichten. Prüfraster: Ladungsfrist Form Tagesordnung Quorum Vollmachten Protokollpflicht. Output: Einberufungsschreiben Tagesordnung Vollmachtsformular. Abgrenzung: nicht für spezifi..." --- # Gesellschafterversammlung einberufen (Kapitalerhöhung) ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Eingaben - Gesellschaft: Firma, Sitz, Geschäftsführerin - Gesellschafterinnen: Namen, Adressen, Anteilsverhältnisse - Tagesordnung: Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage, Bezugsrechtsverzicht, Übernahme Lender, ggf. Satzungsänderung - Gewünschtes Versammlungsdatum - Einberufungsform: Einschreiben, E-Mail oder Vollversammlung ohne Einberufung? - Notar bereits beauftragt? ## Rechtlicher Rahmen ### Primärnormen - § 49 GmbHG (Gesellschafterversammlung – Einberufungspflicht der Geschäftsführung) - § 50 GmbHG (Einberufungsrecht Gesellschafter mit mehr als zehn Prozent) - § 51 GmbHG (Form und Frist: schriftlich, mindestens eine Woche) - § 51 Abs. 3 GmbHG (Beschlussfassung ohne Einberufung bei Einverständnis aller Gesellschafter) - § 53 Abs. 2 GmbHG (Satzungsänderungsbeschluss: notarielle Beurkundung, drei Viertel-Mehrheit) ### Rechtsprechung - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ## Vorgehen ### 1. Einberufungsform wählen Option A – Schnellweg (§ 51 Abs. 3 GmbHG): Alle Gesellschafterinnen stimmen der Versammlung ohne Einberufung zu und verzichten auf die Ladungsfrist. Nur möglich bei einstimmigem Einverständnis. Option B – Reguläre Einberufung (§ 51): Schriftliche Einladung mindestens eine Woche vorher, Tagesordnung beifügen. ### 2. Einladungsschreiben verfassen Absender: Geschäftsführerin. Empfänger: alle Gesellschafterinnen. Inhalt: Datum, Uhrzeit, Ort (oder Videokonferenz falls Satzung erlaubt), Tagesordnung vollständig. Hinweis: Notarielle Beurkundung des Beschlusses (§ 53 Abs. 2 GmbHG). ### 3. Tagesordnung formulieren TOP 1: Kapitalerhöhung des Stammkapitals um EUR [Nennbetrag neue Anteile] gegen Einbringung der Forderung aus Wandeldarlehen Northstar Pre-Seed Partners GmbH & Co. KG als Sacheinlage. TOP 2: Verzicht der Altgesellschafterinnen auf Bezugsrechte. TOP 3: Zulassung des Darlehensgebers als neuer Gesellschafter. TOP 4: Änderung der Gesellschafterliste. ### 4. Notartermin koordinieren Kapitalerhöhungsbeschluss bedarf notarieller Beurkundung (§ 53 Abs. 2 GmbHG). Notar beurkundet Beschluss und Übernahmeerklärung des Lenders (§ 55 Abs. 2 GmbHG). Termin mindestens zwei Wochen im Voraus buchen. ### 5. Versand der Einladung und Dokumentation Versand per Einschreiben (Zugangsnachweis) oder per E-Mail wenn Satzung erlaubt. Zustellungsnachweis archivieren. ### 6. Vollmacht Falls eine Gesellschafterin nicht persönlich erscheinen kann: schriftliche Vollmacht erforderlich (§ 47 Abs. 3 GmbHG). Bevollmächtigte müssen Beschlussfähigkeit herstellen. ## Muster-Einladung (Auszug) ``` [Gesellschaft, Datum] Einladung zur außerordentlichen Gesellschafterversammlung der Sonnenglas Solartechnologie UG (haftungsbeschränkt) Datum: [Datum], [Uhrzeit] Uhr Ort: Notariatskanzlei [Notar], [Adresse] Tagesordnung: TOP 1: Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage TOP 2: Bezugsrechtsverzicht Altgesellschafterinnen TOP 3: Zulassung Northstar Pre-Seed Partners GmbH & Co. KG als Gesellschafter TOP 4: Aktualisierung Gesellschafterliste Hinweis: Die Beschlussfassung zu TOP 1 bis 3 erfordert notarielle Beurkundung. [Unterschrift Geschäftsführerin] ``` ## Risiken und Red Flags | Konstellation | Rot | Orange | Grün | |---|---|---|---| | Einberufungsmangel, Gesellschafterin erhebt Einwand | Beschluss anfechtbar | Heilung durch nachträgliche Zustimmung | Ordnungsgemäße Einberufung | | Notar nicht rechtzeitig beauftragt | Versammlung ohne Beurkundung | Notar in Suche | Notar bestätigt Termin | | Tagesordnung unvollständig | Beschluss über nicht angekündigten Punkt anfechtbar | Nachträgliche Ergänzung | Vollständige Tagesordnung | | Quorum nicht erreicht | Beschluss nicht gefasst | Vertretung unklar | Alle Gesellschafterinnen anwesend/vertreten | ## Quellen und Updates Stand: 05/2026. Bei Änderung GmbHG §§ 49 ff. aktualisieren. ## Vertiefung — Aktuelle Rechtsprechung ### Leitsatz-Zitate Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ### Normen-Ergänzung § 51 GmbHG (Einberufung Gesellschafterversammlung, Frist 1 Woche) → § 51 Abs. 3 GmbHG (Vollversammlung mit Zustimmung) → § 53 GmbHG (notarielle Beurkundung, vollständige Beschlussangaben) → § 47 Abs. 1 GmbHG (Stimmrecht, Mehrheitserfordernisse)