--- name: handelsregisteranmeldung-kapitalerhoehung-kyc description: "Handelsregisteranmeldung nach Kapitalerhohung durch Wandlung vorbereiten. § 57 GmbHG Anmeldepflicht §§ 54 55 GmbHG Kapitalerhohung. Prüfraster: Anmeldungsinhalt Unterlagen Notar Einreichungspflicht Eintragungsvoraussetzungen. Output: Anmeldungsentwurf Unterlagencheckliste. Abgrenzung: nicht für G..." --- # Handelsregisteranmeldung Kapitalerhöhung ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Eingaben - Vollständiges Notar-Paket (aus `notar-paket-uebermittlung`) - Zuständiges Amtsgericht / Handelsregister (nach Sitz der Gesellschaft) - Handelsregisternummer (HRB) - Beauftragter Notar ## Rechtlicher Rahmen ### Primärnormen - § 57 GmbHG (Anmeldung der Kapitalerhöhung: durch Geschäftsführerin, notarielle Beglaubigung) - § 57a GmbHG (Inhalt der Anmeldung: neue Gesellschafterliste, Nachweis Sacheinlage) - § 9c GmbHG (Prüfung durch das Registergericht – materielle Prüfung) - § 382 FamFG (Registerverfahren – Bearbeitungsfrist) - § 19 GwG (Transparenzregister-Anmeldepflicht nach HR-Änderung) ### Rechtsprechung - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ## Vorgehen ### 1. Einreichung beim Handelsregister Der Notar reicht die Anmeldung inklusive aller Anlagen elektronisch über das ERV (Elektronischer Rechtsverkehr) beim zuständigen Amtsgericht ein. Kosten: nach GNotKG (Eintragungsgebühr + Notargebühr). ### 2. Standardunterlagen Anmeldung § 57 GmbHG a) Beschluss über Kapitalerhöhung (notariell beurkundet) b) Übernahmeerklärung Lender (notariell beurkundet) c) Sacheinlagebericht d) Neue Gesellschafterliste (§ 40 GmbHG) e) Versicherung der Geschäftsführerin nach § 8 Abs. 3 GmbHG (keine Hindernisse) f) Anmeldungstext (von Notar vorbereitet, notariell beglaubigt) ### 3. Prüfung durch Registergericht (§ 9c GmbHG) Registergericht prüft: formelle Voraussetzungen (Beschluss, Beurkundung, Unterlagen), materielle Voraussetzungen (Werthaltigkeit Sacheinlage), Vollständigkeit Gesellschafterliste. Häufige Beanstandungen: fehlende Angaben in Gesellschafterliste, unzureichender Sacheinlagebericht, formelle Mängel im Beschluss. ### 4. Bearbeitungsdauer Standard: zwei bis acht Wochen. Überlastete Gerichte (z. B. AG Charlottenburg/Berlin): bis zu zwölf Wochen. Beschleunigte Eintragung auf Antrag bei wirtschaftlichem Interesse (§ 381 FamFG). ### 5. Nach Eintragung Eintragungsbenachrichtigung an alle Parteien. Gesellschafterliste jetzt im elektronischen HR abrufbar. Lender hat volle Gesellschafterrechte (§ 16 GmbHG). ### 6. Transparenzregister-Folge-Meldung (§ 19 GwG) Unmittelbar nach HR-Eintragung: Prüfung ob Lender wirtschaftlich Berechtigter (mehr als 25 % nach Kapitalerhöhung). Falls ja: Meldung an Transparenzregister (www.transparenzregister.de). Frist: unverzüglich. ## Häufige Beanstandungsgründe und Abhilfen | Beanstandung | Abhilfe | |---|---| | Gesellschafterliste unvollständig (fehlendes Geburtsdatum) | Liste korrigieren und neu einreichen | | Sacheinlagebericht ohne Werthaltigkeitsbegründung | Ergänzte Fassung nachreichen | | Übernahmeerklärung ohne notarielle Beurkundung | Erneute Beurkundung erforderlich | | Beschluss ohne Satzungsänderungstext | Beschluss nachbeurkunden | | Versicherung Geschäftsführerin fehlt | Nachreich der Versicherung | ## Risiken und Red Flags | Konstellation | Rot | Orange | Grün | |---|---|---|---| | Registergericht beanstandet Sacheinlagebericht | Verzögerung, Nachbesserung | Eine Beanstandung | Keine Beanstandung | | Bearbeitungsdauer über zwölf Wochen | Gesellschafterrechte Lender verzögert | Acht bis zwölf Wochen | Unter acht Wochen | | Transparenzregister vergessen | § 56 GwG-Bußgeld bis EUR 150000 | Frist läuft | Unmittelbar gemeldet | | Notar-Fehler in Unterlagen | Rücknahme und Neueinreichung | Kleiner Formfehler | Alle Unterlagen korrekt | ## Quellen und Updates Stand: 05/2026. Bei Änderung GmbHG §§ 57/9c oder FamFG aktualisieren. ## Vertiefung — Aktuelle Rechtsprechung ### Leitsatz-Zitate Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ### Normen-Ergänzung § 57 GmbHG (Anmeldung Kapitalerhöhung zum Handelsregister) → § 57a GmbHG (vereinfachte Kapitalerhöhung) → § 12 HGB i.V.m. §§ 374 ff. FamFG (elektronische Anmeldung) → § 56 Abs. 2 GmbHG (Sacheinlagebericht) → § 8 HGB (Inhalt Handelsregisteranmeldung)