--- name: wandelereignis-eingang description: "Eingehende Wandelereignis-Notification prüfen und naechste Schritte bestimmen wenn Investor Wandlung ankündigt. §§ 488 ff. BGB Darlehensvertrag §§ 53 55 GmbHG. Prüfraster: Trigger-Typ Frist Preisbestimmung Erklärung Kapitalerhohungsbedarf Formerfordernisse. Output: Prüfprotokoll Massnahmenplan Fr..." --- # Wandelereignis – Eingang Wandlungserklärung ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Eingaben - Wandlungserklärung (Dokument oder E-Mail) des Lenders - Wandeldarlehensvertrag (§§ 4.1, 4.4 zur Fristenprüfung) - Datum der Wandlungsmitteilung der Gesellschaft (falls bereits erfolgt) - Datum des Wandlungsereignisses (Qualified Financing, Maturity, Liquidation Event) ## Rechtlicher Rahmen ### Primärnormen - § 126b BGB (Textform: Wandlungserklärung muss in Textform erfolgen) - § 130 BGB (Zugang der Willenserklärung: Erklärung wirksam bei Zugang beim Empfänger) - § 132 BGB (Zugang bei Verweigerung der Annahme) - § 4.4 Wandeldarlehensvertrag (Frist: ein Monat nach Zugang Wandlungsmitteilung) - § 286 BGB (Verzug bei Fristversäumnis der Gesellschaft) - Zugangsfiktion bei einfachem Brief: seit Postrechtsmodernisierungsgesetz (PostModG, 1.1.2025) gilt regelmäßig **vier-Tage-Frist** ab Aufgabe zur Post (zuvor drei Tage); maßgeblich bei Berechnung der Wandlungsfrist, wenn Wandlungserklärung oder Wandlungsmitteilung postalisch verschickt wird ### Rechtsprechung - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ## Vorgehen ### 1. Eingang dokumentieren Datum und Uhrzeit des Eingangs (E-Mail-Eingang im Postfach oder Briefeingang). Screenshot oder Eingangsbestätigung erstellen. Eingangsstempel anbringen. ### 2. Formelle Prüfung (Vier-Augen-Prinzip) a) Textform (§ 126b BGB): Ist die Erklärung in lesbarer Form auf dauerhaftem Datenträger (E-Mail, PDF)? b) Person des Erklärenden: Ist der Lender (oder sein Bevollmächtigter) eindeutig erkennbar? c) Inhalt: Erklärung der Wandlungsabsicht für den gesamten offenen Betrag? d) Frist: Innerhalb eines Monats nach Zugang der Wandlungsmitteilung (§ 4.4)? e) Empfänger: An die Gesellschaft adressiert? ### 3. Inhaltliche Vollständigkeit prüfen Enthält die Erklärung den Wandlungsbetrag (Darlehen + Zinsen), das Wandlungsereignis und den Stichtag? Falls nicht vollständig: Rückfrage an Lender. ### 4. Eingangsbestätigung senden Bestätigung an Lender: "Ihre Wandlungserklärung vom [Datum] ist bei uns am [Datum] eingegangen und wird geprüft." Kein Anerkenntnis inhaltlicher Berechtigung. ### 5. Interne Weiterleitung Weitergabe an zuständige Stellen: Gesellschaft (Geschäftsführerin), Gesellschafterinnen (Mitwirkungspflicht § 5 aktivieren), Steuerberater, Buchhaltung. Fristenkalender aktualisieren. ### 6. Nächste Schritte einleiten Je nach Trigger-Typ: Skill `wandlungspruefung-trigger-qualified-financing`, `wandlungspruefung-trigger-maturity` oder `wandlungspruefung-trigger-liquidation` aufrufen. ## Beispiel-Eingangsbestätigung ``` Betreff: Eingangsbestätigung Wandlungserklärung vom [Datum] An: Northstar Pre-Seed Partners GmbH & Co. KG Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer Wandlungserklärung vom [Datum] per E-Mail am [Datum, Uhrzeit]. Ihre Erklärung wird formell und inhaltlich geprüft. Wir melden uns innerhalb von fünf Bankarbeitstagen mit dem Ergebnis. Mit freundlichen Grüßen Dr. Mira Schoeneck, Geschäftsführerin Sonnenglas Solartechnologie UG (haftungsbeschränkt) ``` ## Risiken und Red Flags | Konstellation | Rot | Orange | Grün | |---|---|---|---| | Wandlungserklärung nach Fristablauf | Erklärung verfristet, unwirksam für dieses Ereignis | Frist grenzwertig | Innerhalb der Frist | | Erklärung nicht in Textform | Formunwirksamkeit | Mündliche Erklärung mit schriftlicher Bestätigung | Textform gewahrt | | Betrag fehlerhaft | Nachklärung erforderlich | Kleinere Abweichung | Betrag vollständig korrekt | | Kein Zugang nachweisbar | Zugangsproblematik | Einwurf-Einschreiben fehlt | Zugangsbeweis vorhanden | ## Quellen und Updates Stand: 05/2026. Bei Änderung BGB Zugangsregeln aktualisieren. ## Vertiefung — Aktuelle Rechtsprechung ### Leitsatz-Zitate Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ### Normen-Ergänzung § 488 BGB (Darlehensvertrag, Wandlungsrecht als Nebenabrede) → §§ 130, 132 BGB (Zugang der Wandlungsmitteilung) → § 280 BGB (Schadensersatz bei Verletzung Mitteilungspflicht) → § 55 GmbHG (Kapitalerhöhung nach Wandlungserklärung) → §§ 195, 199 BGB (Verjährung des Wandlungsrechts)