--- name: bauliche-veraenderung-aufzug-treppenlift-20 description: "Aufzug-Nachrüstung und Treppenlift als privilegierte bauliche Veränderung nach § 20 Abs. 2 Nr. 2 WEG (Stand 06/2026): Anspruch ohne Ermessen, DIN 18040-2, Kostentragung § 21 WEG, KfW 159 bis 50000 Euro, BGH V ZR 244/22." --- # Bauliche Veränderung: Aufzug und Treppenlift nach § 20 Abs. 2 Nr. 2 WEG ## Fachlicher Anker - **Normen:** § 20 Abs. 2 Nr. 2 WEG, §§ 535, §§ 18. - **Entscheidungs-/Quellenanker:** Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen. - **Quellenhygiene:** `references/quellenhygiene.md` und `references/zitierweise.md` beachten. ## Ziel Eigentümer haben einen Anspruch auf Gestattung eines Aufzugs oder Treppenlifts als privilegierte bauliche Veränderung nach § 20 Abs. 2 Nr. 2 WEG. Die GdWE kann das „Wie" regeln, nicht aber den Anspruch an sich verweigern. Der Skill prüft Anspruchsvoraussetzungen, technische Mindeststandards, Kostentragung und Förderung. ## Anspruchsgrundlage und Reichweite § 20 Abs. 2 Nr. 2 WEG: Barrierefreier Aus- und Umbau als privilegierte Maßnahme — kein freies Ermessen der GdWE. Die GdWE darf sachgerechte Auflagen zur Ausführung, Optik, Sicherheit und zum Rückbau stellen, darf aber den Anspruch nicht durch unzumutbare Auflagen leerlaufen lassen. Norm: https://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/__20.html BGH, Urteil vom 09.02.2024, V ZR 244/22: Auch ein außen am Gebäude angebauter Aufzug mit erheblichen Eingriffen in das Gemeinschaftseigentum (Öffnung Fassade, Fundament) ist vom Anspruch gedeckt; Beeinträchtigungen anderer Eigentümer sind ggf. auszugleichen, heben den Anspruch aber nicht auf. Verweis: https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=09.02.2024&Aktenzeichen=V+ZR+244%2F22 ## Technische Mindeststandards (DIN 18040-2) DIN 18040-2 (Wohnungen, barrierefrei planbar): Aufzug-Kabinengröße mind. 110 cm x 140 cm (Rollstuhl drehbar), Türbreite licht mind. 90 cm, Bedienelemente in Greifhöhe 85 cm, Kontrast Schrift/Hintergrund 7:1, taktile Markierungen. Bewegungsflächen vor Aufzugtür im Treppenhaus: mind. 150 cm x 150 cm. Schwellen max. 2 cm. Türbreiten Wohnungseingänge: mind. 80 cm (besser 90 cm). Norm DIN 18040-2 gilt als anerkannte Regel der Technik. Treppenlift im Treppenhaus: Schienensystem am Treppengeländer oder an der Wand — Rettungsweg-Freiheit nach Landesbauordnung prüfen (typisch: 1 m Breite Fluchtweg muss verbleiben). Brandschutz: Treppenlift-Polsterung nicht aus brennbaren Materialien (B2 nach DIN 4102). Sachverständigen-Gutachten empfohlen. Außenaufzug: Statik-Gutachten, ggf. Baugenehmigung nach Landesbauordnung, Denkmalschutz-Befreiung wenn Denkmal. Erscheinungsbild-Wahrung: GdWE darf Farbgebung und Material vorschreiben, nicht aber Aufzug insgesamt verweigern. ## Kostentragung (§ 21 WEG) § 21 Abs. 1 WEG: Antragsteller trägt Kosten der Maßnahme und des laufenden Betriebs. § 21 Abs. 4 WEG: Andere Eigentümer können Nutzungsrecht erwerben durch Beitritt gegen anteilige Kostentragung (nachträglicher Zutritt). Beitrittserklärung und Kostenanteil sind im Beschluss zu regeln. Norm: https://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/__21.html ## Förderung (Stand 06/2026 — vor Antrag live verifizieren) - KfW-Programm 159 (Altersgerecht Umbauen Kredit): bis 50.000 Euro pro Wohneinheit, zinsgünstig, 5 Jahre tilgungsfrei möglich. Antrag vor Bauvertrag bei Hausbank stellen. - KfW 455-B (Zuschuss Altersgerecht Umbauen): seit 2022 ausgesetzt — aktuellen Status auf kfw.de prüfen. - Pflegekasse § 40 Abs. 4 SGB XI: bis 4.180 Euro je Maßnahme bei Pflegegrad 1-5 (Stand 06/2026 — verifizieren). Antrag VOR Maßnahmenbeginn. Norm: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html - Kommunale Programme: Berlin SIWA (Soziale Infrastruktur und Wohnraumförderung), Hamburg WK Hamburg, München Wohnungspolitik-Fonds. ## Cross-Refs - Privilegierte Maßnahmen allgemein → `steckersolar-wallbox-barrierefreiheit` - Kleinere bauliche Maßnahmen → `rampe-handlauf-tuerverbreiterung-gemeinschaftsbereich` - Kostenfolge / Sonderumlage → `hausgeld-sonderumlage-liquiditaet` - Beschlussformulierung → `beschlussvorlagen-erstellen` - Anfechtungsrisiko → `beschlussanfechtung-risiko` - Förderungs-Koordination → `kfw-foerderung-pflegekasse-bafa-barriere-koordination` ## Quellenpflicht `rechtsstand-mai-2026-faktenbank` laden. § 20 WEG über https://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/__20.html, KfW-Konditionen über kfw.de, Pflegekasse § 40 SGB XI über https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html live verifizieren. ## Normen und Rechtsprechung ### Kuratierte Normen-Bibliothek - § 20 WEG - § 16 WEG - § 28 WEG - § 24 WEG - § 21 WEG - § 45 WEG - § 23 WEG - § 25 WEG - § 26 WEG - § 27 WEG - § 25 TDDDG - § 5 DDG ### Leitentscheidungen - BGH V ZR 17/24 - BGH V ZR 34/24 - BGH V ZR 33/23 - BGH V ZR 102/23 - BGH V ZR 1/24