--- name: beschlussvorlagen-erstellen description: "Erstellt WEG-Beschlussvorlagen mit Beschlusskompetenz, Kostenfolge, Ausführungsdetails, Alternativen, Begründung, Anlagenverweis und Anfechtungsrisiko (Stand 05/2026). Liefert Mustertexte für Abrechnungsspitzen, Sonderumlage, Schlüsseländerung mit sachlichem Grund, bauliche Veränderungen und Verw..." --- # Beschlussvorlagen Erstellen ## Fachlicher Anker - **Normen:** §§ 535, §§ 18, § 16 Abs. 2. - **Entscheidungs-/Quellenanker:** Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen. - **Quellenhygiene:** `references/quellenhygiene.md` und `references/zitierweise.md` beachten. ## Fachkern: Beschlussvorlagen Erstellen - **Normen-/Quellenanker:** WEG §§ 18-28, 44/45, BGB-Miet-/Werkvertragsrecht, BetrKV, HeizkostenV, GEG, DSGVO und landesrechtliche Bau-/Sicherheitsfragen. - **Entscheidende Weiche:** Trenne Beschlusskompetenz, ordnungsmäßige Verwaltung, Kostenverteilung, Anfechtungsfrist, Verwalterpflicht, Belegprüfung und Vollzug. Stand: 05/2026. ## Ziel Aus einem Verwaltungsthema wird ein klarer Beschlussantrag, der nicht zu viel und nicht zu wenig regelt. ## Aufbau 1. **Beschlussgegenstand**: Was wird entschieden? (Ein Satz.) 2. **Rechts- und Kompetenzanker**: WEG-Norm, Gemeinschaftsordnung, Vorbeschlüsse, BGH-Anker. 3. **Ausführung**: Wer beauftragt wen, bis wann, mit welchem Budget, mit welcher Vollmacht? 4. **Kostenfolge**: Schlüssel, Sonderumlage, Rücklage, Wirtschaftsplan, Fälligkeit. Bei Schlüsseländerung: sachlicher Grund (siehe BGH V ZR 236/23, V ZR 128/23 vom 14.02.2025). 5. **Kontrolle**: Beirat, Vergleichsangebote, Abnahme, Gewährleistung, Berichtspflicht. 6. **Alternativen**: Nullvariante, kleinere Lösung, Höchstpreisdeckel, Vertagung mit Frist. ## Stilregeln - Ein Beschluss, ein Gedanke. - Keine versteckten Nebenentscheidungen ("im Übrigen" - "soweit erforderlich"). - Kosten, Schlüssel und Vollmacht ausdrücklich. - Anlagen präzise benennen ("Angebot Fa. X vom [Datum], Anlage 4"). - Bei baulichen Veränderungen: Trennung von Gestattung (§ 20 WEG) und Kostentragung (§ 21 WEG) im Wortlaut. ## Mustertexte ### Abrechnungsspitzen (§ 28 Abs. 2 WEG) > Die Wohnungseigentümer beschließen auf der Grundlage der Jahresabrechnung [Jahr] (Anlage 1): > 1. Die sich aus der Jahresabrechnung ergebenden Nachschüsse / Anpassungen der Vorschüsse gemäß den Einzelabrechnungen (Anlage 2). > 2. Fälligkeit der Nachschüsse: [Datum]. > 3. Guthaben werden bis [Datum] mit nächsten Hausgeldzahlungen verrechnet. > 4. Der Vermögensbericht zum [Stichtag] (Anlage 3) wird zur Kenntnis genommen. ### Wirtschaftsplan (§ 28 Abs. 1 WEG) > Die Wohnungseigentümer beschließen den Wirtschaftsplan [Jahr] (Anlage 1) sowie die hieraus resultierenden Vorschüsse je Einheit gemäß Anlage 2. Fälligkeit monatlich zum [Tag], beginnend mit [Monat/Jahr]. ### Sonderumlage > Die Wohnungseigentümer beschließen eine Sonderumlage in Höhe von [Betrag] EUR zur Finanzierung von [Zweck]. Verteilung nach allgemeinem Kostenschlüssel (MEA / Einheiten) gemäß Anlage [X]. Fälligkeit [Datum / X Werktage nach Zugang der Einzelabrechnung]. Buchung auf einem zweckgebundenen Konto der GdWE. ### Schlüsseländerung mit sachlichem Grund (§ 16 Abs. 2 Satz 2 WEG) > Die Wohnungseigentümer beschließen, den Kostenverteilungsschlüssel für [Kostenart, z. B. Wärmeerzeugung / Erhaltungsrücklage] von [alt] auf [neu] zu ändern. > **Sachlicher Grund**: [konkrete Begründung, z. B. der bisherige Schlüssel privilegiert die Gewerbeeinheiten ohne sachlichen Grund; die geänderte Verteilung entspricht dem tatsächlichen Nutzen / dem aktuellen Verbrauchsverhältnis; vgl. BGH, Urteile vom 14.02.2025, V ZR 236/23 und V ZR 128/23]. > Die Änderung gilt für Abrechnungen ab dem [Datum]. ### Bauliche Veränderung (Gestattung + Kostenfolge getrennt) > 1. (Gestattung): Den Eigentümern der Einheit Nr. [...] wird gestattet, [Maßnahme] gemäß Anlage [X] mit den dort beschriebenen Auflagen (Optik, Versicherung, Wartung, Rückbau) zu errichten. > 2. (Kostenfolge): Die Kosten der baulichen Veränderung sowie Folgekosten (Wartung, Versicherung, Rückbau) trägt der Antragsteller allein (§ 21 Abs. 1 WEG). ### Verwaltervergabe / Bestellung > Die Wohnungseigentümer bestellen [Firma] zum Verwalter der WEG für die Dauer von [Laufzeit, max. 5 Jahre] beginnend zum [Datum]. Der Verwaltervertrag gemäß Anlage [X] wird beschlossen; die Verwaltung wird ermächtigt, ihn nach Maßgabe der Anlage zu unterzeichnen. ### Schadensbearbeitung über GdWE (nach BGH V ZR 34/24) > Die Wohnungseigentümer beschließen, den Anspruch auf Ersatz des Schadens [Sachverhalt] gegenüber der GdWE geltend zu machen; die Verwaltung wird beauftragt, etwaige Regressansprüche der GdWE gegenüber dem (vormaligen) Verwalter zu prüfen und ggf. geltend zu machen. ## Cross-Refs - Vorbefassung / Anfechtung → `beschlussanfechtung-risiko` - Einladung / Tagesordnung → `einladung-tagesordnung-fristen` - Bauliche Veränderungen → `bauliche-veraenderungen-20-weg`, `steckersolar-wallbox-barrierefreiheit` - Liquidität / Sonderumlage → `hausgeld-sonderumlage-liquiditaet` ## Quellenpflicht `rechtsstand-mai-2026-faktenbank` laden. Rechtsprechungsaussagen nur mit offen prüfbarer Quelle.