--- name: datenschutz-betroffenenrechte-auskunft description: "Betroffenenrechte nach DSGVO Art. 15-21 im WEG-Alltag (Stand 06/2026): Auskunft, Loeschung, Einschraenkung, Widerspruch. Fristen, Abgrenzung Anspruchsberechtigte, zulaessige Verweigerungsgruende, EuGH C-307/22." --- # Datenschutz: Betroffenenrechte – Auskunft, Löschung, Widerspruch im WEG ## Fachlicher Anker - **Normen:** §§ 535, §§ 18, § 16 Abs. 2. - **Entscheidungs-/Quellenanker:** Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen. - **Quellenhygiene:** `references/quellenhygiene.md` und `references/zitierweise.md` beachten. ## Ziel Eigentümer, ehemalige Eigentümer, Mieter und Beiratsmitglieder können datenschutzrechtliche Betroffenenrechte gegenüber der Hausverwaltung geltend machen. Der Skill führt durch die Prüfung, wer was verlangen darf, was geliefert werden muss, wann Verweigerung zulässig ist und wie die 1-Monats-Frist gewahrt wird. ## Anspruchsberechtigte und Umfang | Person | Auskunft Art. 15 | Löschung Art. 17 | Einschränkung Art. 18 | Widerspruch Art. 21 | |---|---|---|---|---| | Aktiver Eigentümer | Vollumfänglich (eigene Daten) | Eingeschränkt durch Aufbewahrungspflichten | Ja, bei Bestreiten der Richtigkeit | Gegen Direktmarketing stets | | Ehemaliger Eigentümer | Ja, für Daten aus Vertragszeitraum | Ja, nach Ablauf Aufbewahrungsfristen | Ja | Gegen legitimes Interesse | | Mieter | Nur eigene Daten, die Verwalter verarbeitet (z. B. Mieterlisteneinträge) | Eingeschränkt | Ja | Gegen berechtigtes Interesse | | Beiratsmitglied | Ja (Protokollerwähnungen, E-Mails) | Nach Mandat, soweit keine Aufbewahrungspflicht | Ja | Gegen Direktmarketing | ## Was muss geliefert werden (Art. 15 Abs. 3) Kopie der verarbeiteten Daten, nicht nur eine Bestätigung. Konkret: relevante Stellen aus Eigentümerlisten (nur eigene Einheit), eigene Mahnungen und Hausgeld-Kontoauszüge, Protokoll-Passagen mit namentlicher Erwähnung, E-Mail-Korrespondenz Verwalter – Eigentümer, Buchungs-Kostenstellen der eigenen Einheit. Nicht herausgegeben werden müssen: Daten Dritter (andere Eigentümer), interne Verwalter-Notizen ohne personenbezogenen Gehalt, anwaltliche Korrespondenz unter Berufsgeheimnis. EuGH, Urteil vom 07.11.2023, C-307/22 (FT/DW): Auskunftsrecht umfasst erste Kopie vollständig und kostenlos; bei weiteren Kopien kann eine angemessene Gebühr erhoben werden. Arztbriefe-Analogie gilt auch für Verwalter-Unterlagen. Urteil: https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?docid=279355&doclang=DE ## Löschfristen und Aufbewahrungspflichten Löschbegehren scheitern regelmäßig an: § 257 HGB (10 Jahre Handelsbücher und Buchungsbelege), § 147 AO (6 Jahre Geschäftsbriefe, 10 Jahre Buchungsunterlagen), § 195 ff. BGB (regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre ab Jahresende), § 18 Abs. 4 WEG i.V.m. § 24 WEG (Beschlusssammlung dauerhaft als Gemeinschaftseigentum). Norm § 257 HGB: https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__257.html. Norm § 147 AO: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__147.html ## Verweigerungsgründe - Art. 12 Abs. 5 S. 2 DSGVO: offensichtlich unbegründet oder exzessiv (z. B. wöchentliche Auskunftsverlangen ohne neuen Sachverhalt) — dann Gebühr oder Ablehnung mit Begründung. - § 34 Abs. 1 Nr. 1 BDSG: Verarbeitung zur Geltendmachung oder Abwehr von Rechtsansprüchen — z. B. während laufendem Gerichtsverfahren. - Schutz Dritter: Adressen anderer Eigentümer aus Eigentümerliste nicht vollständig herausgeben, nur eigener Datensatz. ## Fristen und Verfahren Frist: 1 Monat ab Eingang (Art. 12 Abs. 3 DSGVO). Verlängerung um bis zu 2 Monate bei Komplexität oder Masse der Anfragen, aber Verlängerungsmitteilung innerhalb des ersten Monats erforderlich. Identitätsprüfung des Antragstellers zulässig, darf Frist aber nicht missbräuchlich verlängern. Antwort schriftlich oder elektronisch. Norm Art. 12 DSGVO: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016R0679 ## Output - Antwortmuster Auskunftsersuchen (Vollauskunft, fristgerecht) - Ablehnungsschreiben mit Begründung (Verweigerung nach Art. 12 Abs. 5 oder § 34 BDSG) - Lösch-Protokoll mit Verweis auf Aufbewahrungsnorm und Löschdatum - Eskalationspfad: Beschwerde bei Datenschutzaufsichtsbehörde (zuständig nach Sitz des Verwalters, z. B. LDI NRW, BayLDA, BlnBDI) ## Cross-Refs - VVT, TOM, AVV → `datenschutz-vvt-tom-avv-hausverwaltung` - Dokumentenfreigabe WEG intern → `datenschutz-dokumentenfreigabe` - Datenpanne und Meldepflicht → `datenschutz-datenpanne-meldung-72h` - Eskalation Aufsichtsbehörde / Anwalt → `eskalation-anwalt-amtsgericht` ## Quellenpflicht `rechtsstand-mai-2026-faktenbank` laden. Art. 15-21 DSGVO über https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016R0679 und § 34 BDSG über https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/__34.html live verifizieren.