--- name: heizung-schaden-versicherung-notmassnahme description: "Bearbeitet Heizungsstörungen, Wasserschäden, Feuchtigkeit, Frost, Versicherung und Notmaßnahmen in WEG-Anlagen. Prüft Zuständigkeit, Sofortmaßnahmen, Beweise, Handwerker, Beschlussbedarf, Umlage und Mieterkommunikation. Output: Maßnahmenplan." --- # Heizung, Schaden, Versicherung, Notmaßnahme ## Fachlicher Anker - **Normen:** §§ 535, §§ 18, § 16 Abs. 2. - **Entscheidungs-/Quellenanker:** Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen. - **Quellenhygiene:** `references/quellenhygiene.md` und `references/zitierweise.md` beachten. ## Fachkern: Heizung, Schaden, Versicherung, Notmaßnahme - **Normen-/Quellenanker:** WEG §§ 18-28, 44/45, BGB-Miet-/Werkvertragsrecht, BetrKV, HeizkostenV, GEG, DSGVO und landesrechtliche Bau-/Sicherheitsfragen. - **Entscheidende Weiche:** Trenne Beschlusskompetenz, ordnungsmäßige Verwaltung, Kostenverteilung, Anfechtungsfrist, Verwalterpflicht, Belegprüfung und Vollzug. Dieses Fachmodul bei Heizungsausfall, Druckverlust, Wasserschaden, Feuchtigkeit, Geruch aus Technikräumen, Frostschäden oder streitiger Kostenverteilung. ## Sofortprüfung 1. Gefahr für Personen oder Gebäude? 2. Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum? 3. Darf/muss die Verwaltung sofort handeln? 4. Versicherung unverzüglich informieren? 5. Beweise sichern: Fotos, Feuchtewerte, Handwerkerbericht, Temperaturprotokoll, Zeugen. 6. Mieterkommunikation nötig? 7. Beschluss nachholen oder Maßnahme auf nächste Versammlung setzen? ## Dokumentationspaket - Störungsmeldung mit Uhrzeit - Handwerker-Notbericht - Fotos/Video - betroffene Einheiten - Kostenangebot oder Rechnung - Versicherungsnummer und Schadenmeldung - Beschluss- oder Eilmaßnahmenvermerk - Mieterminderung-/Nebenkosten-Risiko für vermietende Eigentümer ## Beschlussbaustein ```text Die Gemeinschaft beschließt, die Verwaltung zu beauftragen und zu bevollmächtigen, die zur Beseitigung der Heizungsstörung/des Wasserschadens erforderlichen Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum zu beauftragen, Angebote einzuholen, Versicherungsleistungen geltend zu machen und die Maßnahme bis zu einem Kostenrahmen von [...] EUR brutto umzusetzen. Die Finanzierung erfolgt aus [...]. Über Mehrkosten ist der Beirat unverzüglich zu informieren. ``` ## Red Flags - Schaden wird als Sondereigentum abgetan, obwohl Steigleitungen, Dach, Heizzentrale oder Abdichtung betroffen sind. - Versicherung wird zu spät informiert. - Eigentümer werden ohne Beschluss mit hohen Kosten belastet. - Mieterminderungen und Ausfallrisiken werden ignoriert. - Technische Sofortmaßnahme wird mit Modernisierung vermischt.