--- name: weg-hausgeld-zahlen-schwellenwerte-berechnung description: "Hausgeld: Zahlen, Schwellenwerte und Berechnung im WEG- und Hausverwaltungsrecht: fachlich vertieftes Modul mit Normenradar (WEG/BGB/BetrKV), Tatbestands-/Beweislastmatrix, Fristen- und Formcheck, Gegenargumenten, Fehlerbremse und direkt nutzbarem Arbeitsprodukt." --- # Hausgeld: Zahlen, Schwellenwerte und Berechnung ## Fachlicher Anker - **Normen:** §§ 535, §§ 18, § 16 Abs. 2. - **Entscheidungs-/Quellenanker:** Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen. - **Quellenhygiene:** `references/quellenhygiene.md` und `references/zitierweise.md` beachten. ## Fachkern: Hausgeld: Zahlen, Schwellenwerte und Berechnung - **Normen-/Quellenanker:** WEG §§ 18-28, 44/45, BGB-Miet-/Werkvertragsrecht, BetrKV, HeizkostenV, GEG, DSGVO und landesrechtliche Bau-/Sicherheitsfragen. - **Entscheidende Weiche:** Trenne Beschlusskompetenz, ordnungsmäßige Verwaltung, Kostenverteilung, Anfechtungsfrist, Verwalterpflicht, Belegprüfung und Vollzug. ## Fallweichen Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern: 1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber? 2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden? 3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch? 4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt? 5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage? ## Arbeitsworkflow 1. **Fallbild bilden:** Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen. 2. **Rechtsrahmen setzen:** Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld **Hausgeld** prüfen. 3. **Prüfpunkte abarbeiten:** Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen. 4. **Risiko bewerten:** Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben. 5. **Anschluss bauen:** Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist. ## Materielle Weichen Hausgeld - **Rechtsgrundlage Forderung:** § 28 Abs. 1 WEG (Vorschuss laut Wirtschaftsplan) und § 28 Abs. 2 WEG (Nachschuss aus Jahresabrechnung). Anspruchsinhaberin ist die rechtsfähige GdWE (§ 9a WEG), nicht der einzelne Eigentümer. - **Verteilungsschlüssel:** § 16 Abs. 2 WEG (Miteigentumsanteil als Default); abweichende Schlüssel nur durch Vereinbarung oder Beschluss nach § 16 Abs. 2 S. 2 WEG (für einzelne Kosten möglich seit Reform 2020). - **Fälligkeit:** Monatlich im Voraus (üblich); konkrete Fälligkeit ergibt sich aus dem Wirtschaftsplan-Beschluss. Verzug nach § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB ohne Mahnung, wenn Fälligkeit kalendermäßig bestimmt. - **Pfändbarkeit/Vorrang:** Hausgeldforderungen genießen in der Zwangsversteigerung nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG bevorrechtigten Rang (bis zu 5% des Verkehrswerts der letzten zwei Jahre). - **Praktiker-Tipp:** Vor Mahnverfahren immer den aktuellen Wirtschaftsplan-Beschluss als Titelersatzlage prüfen; Beschluss ist Voraussetzung der Fälligkeit. Bei Anfechtung bleibt der Beschluss bis zur rechtskräftigen Aufhebung wirksam (§ 23 Abs. 4 WEG). - **Stolperfalle:** Verwalter darf das Hausgeld nicht im eigenen Namen einklagen; Klägerin ist die GdWE, vertreten durch den Verwalter (§ 9b WEG). ## Qualitätsanker: WEG-Reform, Beschlussgegenstand und Abrechnungsspitze - **Verifizierte Rechtsprechungsanker:** BGH, Urteil vom 20.09.2024 - V ZR 195/23: Fehler der Jahresabrechnung tragen die Ungültigerklärung nur, wenn sie sich auf Abrechnungsspitze und Zahlungspflicht auswirken. BGH, Urteil vom 14.02.2025 - V ZR 236/23 und V ZR 128/23: Kostenverteilung nach § 16 Abs. 2 WEG verlangt Beschlusskompetenz, Sachgrund und saubere Belastungslogik. Bei jeder Ausgabe vor Zitat freie Quelle erneut prüfen. - **Reformlogik:** Seit der WEG-Reform ist nicht „die Jahresabrechnung als Zahlenwerk“ der Beschlussgegenstand, sondern Nachschüsse und Anpassung der Vorschüsse nach § 28 Abs. 2 WEG. Das ist die zentrale Weiche für Anfechtung, Bestimmtheit und Fehlerrelevanz. - **Praktische Prüfung:** Beschlusskompetenz, Bestimmtheit, Ladung/Tagesordnung, Stimmrecht, Verteilungsschlüssel, Belegprüfung, Rücklage/Vermögensbericht, HeizKV, Umsatzsteuer/Vorsteuer und Anfechtungsfrist getrennt prüfen. - **Output-Pflicht:** Für Verwaltung/Eigentümer immer eine Beschluss- oder Anfechtungsmatrix liefern: Beschlusswortlaut, Rechtsgrundlage, Fehler, Zahlungsrelevanz, Beleg, Frist, Heilungs- oder Neufassungsoption.