--- name: wirtschaftsplan-jahresabrechnung-28-weg description: "Prüft Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Vermögensbericht, Nachschüsse, Vorschussanpassungen, Rücklagen, Verteilerschlüssel, Beleglage und Beschlussformulierung nach § 28 WEG (Stand 05/2026). Berücksichtigt BGH V ZR 102/23 (Auslegung des Abrechnungsbeschlusses), V ZR 167/23 (Anspruch gegen GdWE),..." --- # Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung ## Fachlicher Anker - **Normen:** §§ 535, §§ 18, § 16 Abs. 2. - **Entscheidungs-/Quellenanker:** Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen. - **Quellenhygiene:** `references/quellenhygiene.md` und `references/zitierweise.md` beachten. ## Fachkern: Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung - **Normen-/Quellenanker:** WEG §§ 18-28, 44/45, BGB-Miet-/Werkvertragsrecht, BetrKV, HeizkostenV, GEG, DSGVO und landesrechtliche Bau-/Sicherheitsfragen. - **Entscheidende Weiche:** Trenne Beschlusskompetenz, ordnungsmäßige Verwaltung, Kostenverteilung, Anfechtungsfrist, Verwalterpflicht, Belegprüfung und Vollzug. Stand: 05/2026. ## Ziel Finanzunterlagen der GdWE verwaltungspraktisch und beschlussrechtlich kontrollieren. Beschlossen werden nach WEMoG **nur** Nachschüsse, Vorschussanpassungen und der Wirtschaftsplan — nicht mehr "die Abrechnung als solche" (BGH, Urteil vom 19.07.2024, V ZR 102/23: https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=19.07.2024&Aktenzeichen=V+ZR+102/23). ## Prüfblöcke - Abrechnungszeitraum, Kontenbestand, Erhaltungsrücklage, Vermögensbericht (§ 28 Abs. 4 WEG). - Einnahmen/Ausgaben, Kostenarten, Schlüssel, Einzelabrechnungen. - Nachschüsse und Anpassung der Vorschüsse als Beschlussgegenstand (§ 28 Abs. 2 WEG). - Wirtschaftsplan: laufende Kosten, Rücklagenzuführung, Sonderumlage, Liquidität. - Belegeinsicht, Abgrenzung, HeizkostenV, Schnittstelle zur mietrechtlichen Betriebskostenabrechnung (§ 556 BGB). - CO₂-Kosten: WEG-Abrechnung sollte Daten liefern, die der vermietende Eigentümer für die Aufteilung nach CO2KostAufG braucht (Stufe nach Energiebedarf kg CO₂/m²·a). ## Schlüsseländerungen (§ 16 Abs. 2 Satz 2 WEG) - Mehrheitsbeschluss möglich, aber nicht voraussetzungslos. - Abkehr von gegenstandsbezogener Kostentrennung (z. B. Tiefgarage) entspricht regelmäßig nicht ordnungsmäßiger Verwaltung **ohne** sachlichen Grund — BGH, Urteil vom 14.02.2025, V ZR 236/23 (https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=14.02.2025&Aktenzeichen=V+ZR+236/23). - Verteilungsschlüssel der Erhaltungsrücklage kann per Mehrheit geändert werden, wenn für das alte Privileg kein sachlicher Grund (mehr) besteht — BGH, Urteil vom 14.02.2025, V ZR 128/23 (https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=14.02.2025&Aktenzeichen=V+ZR+128/23). - Sachgrund **schriftlich** in der Beschlussbegründung dokumentieren. ## Mustertext Beschluss "Abrechnungsspitzen" > Die Wohnungseigentümer beschließen auf der Grundlage der Jahresabrechnung [Jahr] (Anlage [X]) folgende Abrechnungsspitzen: > 1. Nachschüsse / Anpassung der Vorschüsse gemäß Einzelabrechnungen (Anlage [Y]). > 2. Fälligkeit der Nachschüsse: [Datum]. Guthaben werden bis [Datum] mit nächsten Hausgeldzahlungen verrechnet. > 3. Der Vermögensbericht zum [Stichtag] wird zur Kenntnis genommen (§ 28 Abs. 4 WEG, Anlage [Z]). ## Anspruch auf Erstellung - Anspruch auf Erstellung der Jahresabrechnung richtet sich gegen die GdWE, nicht persönlich gegen den Verwalter — BGH, Urteil vom 19.04.2024, V ZR 167/23 (https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=19.04.2024&Aktenzeichen=V+ZR+167/23). - Bei laufendem Verfahren gegen den (alten) Verwalter ist Parteiwechsel auf die GdWE im Regelfall sachgerecht. ## Red Flags - Beschlusswortlaut genehmigt pauschal "die Abrechnung" ohne Trennung von Abrechnungsspitzen — auslegungsfähig (V ZR 102/23), aber besser von Anfang an klar formulieren. - Schlüsseltausch ohne dokumentierten sachlichen Grund (V ZR 236/23, V ZR 128/23). - Rücklagenentnahme ohne Beschlussklarheit (Zweckbindung, Betrag, Zeitpunkt). - Vermögensbericht fehlt oder wurde nicht zur Einsicht angeboten. - Belege fehlen oder Summen passen nicht zum Kontostand zum Bilanzstichtag. - CO₂-Aufteilung nicht vorbereitet → vermietende Eigentümer können Daten nicht weitergeben. ## Buchungs-Beispiele (Schemata) - Hausgeld-Vorauszahlung (Einnahme GdWE): Bank an Hausgeld-Forderung Eigentümer. - Erhaltungsrücklage-Zuführung: Hausgeld-Erlös an Rücklagenkonto (separate Bankverbindung empfohlen). - Rücklagenentnahme für beschlossene Maßnahme: Rücklagenkonto an Bank/Rechnung Handwerker. - Sonderumlage: Sonderumlage-Forderung Eigentümer an Sonderumlage-Erlös; Bank an Sonderumlage-Forderung bei Zahlung. ## Cross-Refs - Liquiditätsprüfung, Sonderumlage → `hausgeld-sonderumlage-liquiditaet` - Beleg- und Vergabekontrolle → `beirat-controlling-verwalter`, `handwerker-beauftragung-vergabe` - Anfechtungsrisiko → `beschlussanfechtung-risiko` - Mietrechtsschnittstelle → `betriebskosten-nebenkostenabrechnung` ## Quellenpflicht `rechtsstand-mai-2026-faktenbank` zwingend laden. Rechtsprechungsaussagen nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und offen prüfbarer Quelle.