--- name: klage-drafting-mandantenmemo-partner description: "Drafting einer Klageschrift nach § 253 Abs. 2 ZPO. Bestimmter Antrag plus Sachverhaltsdarstellung mit Rechtsschutzbegehren und Streitgegenstand. Aufbau: Rubrum (Parteien, Vertretung, Anschriften, Gericht), Anträge (Zahlung, Feststellung, Hilfsantrag), tatsächliches Vorbringen chronologisch oder t..." --- # Klage-Drafting nach § 253 ZPO ## Arbeitsbereich Drafting einer Klageschrift nach § 253 Abs. 2 ZPO. Bestimmter Antrag plus Sachverhaltsdarstellung mit Rechtsschutzbegehren und Streitgegenstand. Aufbau: Rubrum (Parteien, Vertretung, Anschriften, Gericht), Anträge (Zahlung, Feststellung, Hilfsantrag), tatsächliches Vorbringen chronologisch oder thematisch, rechtliche Würdigung, Beweisangebote, Anlagenverzeichnis. Mit § 130 ZPO Schriftsatz-Anforderungen, Streitwertberechnung nach § 3 ZPO, Bestimmtheit der Anträge nach BGH-Rechtsprechung sowie Mustertext für Zahlungsklage. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output. ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: DSGVO Art. 33 Datenpanne 72h, ZPO § 130d aktive beA-Nutzung seit 01.01.2022, GwG § 8 Aufbewahrung 5 Jahre, KI-VO Art. 50 Kennzeichnung. - Tragende Normen verifizieren: BRAO §§ 43a, 49b, DSGVO Art. 6, 28, 32, 35, BORA § 19a (technische Sorgfalt), beA-Bedingungen, ZPO § 130a (eVa), § 130d (aktive Nutzungspflicht), GwG § 8 Aufbewahrung — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Anwalt, Sekretariat, IT-Verantwortlicher, Datenschutzbeauftragter, KI-Anbieter (Auftragsverarbeiter), Kammer. - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Word-Dokumentvorlage, beA-Schriftsatz, AV-Vertrag mit KI-Anbieter, DSFA, Sicherheitskonzept, AGB-/Mandantenklauseln zu KI-Einsatz — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Eingaben - Mandantenrolle (Klägerseite, Streitgenosse) - Anspruchsgrundlage und Anspruchshöhe oder Antragsziel - Sachverhalt in Stichpunkten oder Akten - Zuständiges Gericht (sachlich nach §§ 23, 71 GVG; örtlich nach §§ 12 ff. ZPO) - Gegenseite (Name, Anschrift, Vertretungsverhältnisse) - Vorhandene Beweismittel (Urkunden, Zeugen, Sachverständige) - Frist (Verjährung, Verfallklausel) ## Rechtlicher und methodischer Rahmen - § 253 Abs. 2 ZPO: Bestimmter Antrag und bestimmte Angabe von Gegenstand und Grund. - § 253 Abs. 3 ZPO: Wert des Streitgegenstands soll angegeben werden, wenn der Anspruch nicht auf eine bestimmte Geldsumme gerichtet ist. - § 130 ZPO: Allgemeine Anforderungen an vorbereitende Schriftsätze (Parteien, Anträge, Tatsachen, Beweismittel, Urkunden, Unterschrift). - § 3 ZPO: Streitwertfestsetzung durch das Gericht nach freiem Ermessen. - §§ 23, 71 GVG: Sachliche Zuständigkeit AG bis 5000 Euro, sonst LG. - §§ 12 ff. ZPO: Örtliche Zuständigkeit. - §§ 78 ff. ZPO: Anwaltszwang vor Landgericht und höheren Instanzen. - Methodik: Urteilsstil. Knapp, indikativ, ohne Lehrbuchprosa. ## Ablauf / Checkliste 1. **Rubrum aufbauen.** Klägerseite mit voller Bezeichnung, Anschrift, Prozessvertretung. Beklagtenseite ebenso. Gericht in der ersten Zeile. Aktenzeichen leer (vom Gericht zu vergeben). 2. **Antrag formulieren.** Zahlungsantrag mit konkreter Summe in Euro, Zinsbeginn, Zinssatz. Bei Feststellungsanträgen: konkretes Rechtsverhältnis. Hilfsanträge nur, wenn der Hauptantrag ausfallen kann. 3. **Bestimmtheit prüfen.** Wer schuldet wem was wann woraus. Vier Fragen, vier Antworten. 4. **Sachverhalt darstellen.** Chronologisch bei einfachen Sachverhalten, thematisch bei komplexen. Konnexität zwischen Vorbringen und Antrag muss erkennbar sein. 5. **Rechtliche Würdigung.** Anspruchsgrundlage nennen, Tatbestandsmerkmale unter den Sachverhalt subsumieren. Im Urteilsstil. Auf Kommentar- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen verzichten. 6. **Beweisangebote einfügen.** Hinter jeder beweisbedürftigen Tatsache "Beweis: Zeuge X, geladen über Anschrift Y" oder "Anlage K1". Keine pauschalen "Beweis: alle". 7. **Anlagenverzeichnis.** K1, K2, K3 fortlaufend. Bezeichnung der Anlage. 8. **Streitwert angeben.** Bei Zahlungsklagen identisch mit Hauptforderung (Zinsen und Kosten zählen nicht; § 4 ZPO). 9. **Unterschrift.** Anwaltliche Unterschrift gemäß § 130 Nr. 6 ZPO; elektronisch über beA. ### Aufbauschema der Klageschrift | Abschnitt | Inhalt | |---|---| | Rubrum | Gericht, Parteien, Vertreter, Aktenzeichen | | Anträge | Hauptantrag, ggf. Hilfsantrag, ggf. Feststellungsantrag | | Begründung | Sachverhalt (I), Rechtliche Würdigung (II), Beweisangebote (III) | | Streitwert | Angabe nach § 3 ZPO | | Anlagenverzeichnis | K1 ff. | | Unterschrift | Anwältin, Anwalt | ## Typische Drafting-Fehler - **Unbestimmter Antrag.** "Angemessene Entschädigung" ohne Betrag. "Auskunft zu erteilen" ohne Gegenstand der Auskunft. - **Konnexitätslücke.** Sachverhalt erzählt eine Geschichte, aber kein Tatsachenkern stützt den Antrag. - **Beweisflut.** Pauschale Beweisangebote wie "Beweis: Zeugnis aller Beteiligten" sind wertlos. - **Anspruchskumulation ohne Trennung.** Mehrere Ansprüche müssen einzeln dargestellt werden; Streitgegenstandsidentität sonst unklar. - **Falsches Gericht.** Sachliche oder örtliche Unzuständigkeit übersehen. Vor Klageerhebung prüfen. - **Streitwert vergessen.** Kann zur Verzögerung führen. ## Beispiele ### Mustertext Zahlungsklage (Auszug) ``` Landgericht Berlin Berlin, den 30. Mai 2026 Tegeler Weg 17-21 10589 Berlin Klage der Frau Anna Muster, Beispielstraße 1, 12345 Beispielstadt - Klägerin - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin Marta Stern, Musterallee 4, 12345 Musterstadt gegen die Firma Beklagt GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Hans Schmidt, Industrieweg 5, 12345 Beispielstadt - Beklagte - wegen Kaufpreisforderung Streitwert: 25.000,00 Euro Namens und in Vollmacht der Klägerin erheben wir Klage und werden beantragen: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 25.000,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. März 2026 zu zahlen. Begründung I. Sachverhalt Die Klägerin und die Beklagte schlossen am 15. Januar 2026 einen Kaufvertrag über die Lieferung von zehn Industriemaschinen Typ A-100 zum Gesamtpreis von 25.000 Euro netto. Beweis: Kaufvertrag vom 15. Januar 2026, Anlage K1. Die Klägerin lieferte die Maschinen vereinbarungsgemäß am 1. Februar 2026. Die Beklagte bestätigte den Empfang ohne Beanstandungen. Beweis: Lieferschein und Empfangsbestätigung vom 1. Februar 2026, Anlage K2. II. Rechtliche Würdigung Der Anspruch ergibt sich aus § 433 Abs. 2 BGB. Die Parteien haben einen wirksamen Kaufvertrag geschlossen. Die Klägerin hat geliefert; die Beklagte schuldet den vereinbarten Kaufpreis. Die Forderung wurde mit Ablauf der Zahlungsfrist am 28. Februar 2026 fällig. Verzug ist mit dem 1. März 2026 eingetreten (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Anlagenverzeichnis: K1 Kaufvertrag vom 15. Januar 2026 K2 Lieferschein vom 1. Februar 2026 Marta Stern Rechtsanwältin ``` ## Quellen (Stand 05/2026) - §§ 253, 130, 3, 4 ZPO; gesetze-im-internet.de. - §§ 23, 71 GVG; §§ 78 ff. ZPO für Anwaltszwang. - § 286 BGB für Verzugszinsen; § 288 BGB für Verzugszinssatz. - Rechtsprechung des BGH zur Bestimmtheit von Anträgen: vom Nutzer zu verifizieren. Keine Aktenzeichen aus Modellwissen. - `references/zitierweise.md` für Belegpflicht.