--- name: literatur-live-beweislast-lizenziertem description: "Literatur: Formular, Portal und Einreichungslogik im Plugin zitierweise deutsches recht im Zitierweise." --- # Literatur: Formular, Portal und Einreichungslogik ## Regelungs- und Quellenanker Arbeitsfokus: **Literatur: Formular, Portal und Einreichungslogik**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen: - `§ 51 UrhG` — Zitatrecht. - `§ 63 UrhG` — Quellenangabe. - `§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG` — Sprachwerke. - `§ 97 UrhG` — Unterlassung/Schadensersatz bei Rechtsverletzung. - `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht im Tatsachenvortrag. - `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Substantiierung im Schriftsatz. - `§ 313 Abs. 3 ZPO` — Entscheidungsgründe. - `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit als Kontext, nicht als Zitierfreibrief. Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden. ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: keine prozessualen — Aktualitäts-Heuristik: Zitate ≤ 12 Monate alt für aktuelle Lage, Leitentscheidungen wann immer einschlägig. - Tragende Normen verifizieren: BVerfG, BGH, BAG, BSG, BFG, BVerwG, EuGH, OLG-Zitierregeln (BGHZ, BVerfGE, NJW, ZIP, NZG, NJW-RR), § 1 GVG, ZPO/StPO/VwGO-Berichtspflichten, OSCOLA/Bluebook nur am Rande — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Verfasser (Anwalt, Wissenschaftler, Richter), Adressat (Gericht, Behörde, Mandant, Peer-Review), Verlage (C.H.Beck, Nomos, Otto Schmidt). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Schriftsatz, Beschluss, Aufsatz, Festschrift-Beitrag, Hausarbeit, Dissertation, Habilitation, Klausur — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Spezialwissen: Literatur: Formular, Portal und Einreichungslogik - **Normen-/Quellenanker:** einschlägige Fachnormen, Behördenhinweise, Formulare, Verfahrensrecht und frei prüfbare Rechtsprechung live prüfen. ## Fallweichen Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern: 1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber? 2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden? 3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch? 4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt? 5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage? ## Arbeitsworkflow 1. **Fallbild bilden:** Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen. 2. **Rechtsrahmen setzen:** Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld **Literatur** prüfen. 3. **Prüfpunkte abarbeiten:** Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen. 4. **Risiko bewerten:** Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben. 5. **Anschluss bauen:** Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist. ## Qualitätsanker: Anti-Blindzitat und gerichtsfeste Fundstellen - **Mindeststandard Rechtsprechung:** Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen, frei prüfbarer Link und ein eigener kurzer Satz zur tragenden Aussage. Ohne diese fünf Punkte wird ein Zitat als ungeprüft markiert oder weggelassen. - **Verbotene Routine:** Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen. Solche Angaben sind nur zulässig, wenn die Nutzerin/der Nutzer den Text oder lizenzierten Live-Zugriff bereitstellt; dann aber nicht als frei verifizierte Quelle ausgeben. - **Quellenhierarchie:** Amtliche Gerichtsseiten zuerst, danach rechtsprechung-im-internet.de, dejure/openJur/landesrechtliche Datenbanken als freie Kontrollquellen. Presseberichte und Kanzleiblogs nur als Suchhinweis, nicht als tragender Beleg. - **Output-Pflicht:** Bei jeder problematischen Fundstelle eine Bereinigungsmatrix liefern: Originalzitat, Problem, verifizierbarer Ersatz, tragende Aussage, Unsicherheitsvermerk.